Kreisgericht Eilenburg (Preußen)
Das Kreisgericht Eilenburg war von 1849 bis 1879 ein preußisches Kreisgericht mit Sitz in Eilenburg.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die „Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte“ vom 2. Januar 1849[1] hob dann auch die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Appellationsgericht Naumburg geschaffen, dem Kreisgerichte, darunter das Kreisgericht Eilenburg zugeordnet waren. Sein Sprengel umfasste:
Eine Gerichtskommission wurde in Düben eingerichtet.
Mit den Reichsjustizgesetzen wurden die Gerichte im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Kreisgericht Eilenburg wurde 1879 aufgehoben. Neu eingerichtet wurde nun das Amtsgericht Eilenburg im Bezirk des Landgerichtes Halle.
Gerichtskommission Düben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Gerichtskommission Düben war für die Stadt Düben sowie die Orte Authausen, Brösa, Coßa, Durchwehna, Görschlitz mit Forsthaus Wartha, Rösa, Schwemsal mit Vorwerk Schwerz, Alaunwerk Schwemsal, Söllichau und Tornau zuständig. Dieser Sprengel umfasste 1849 8.061 Gerichtseingesessene. 1879 wurde die Gerichtskommission aufgehoben und das Amtsgericht Düben gebildet.[3]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)
- ↑ Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, 1849, S. 70, Digitalisat
- ↑ Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, 1849, S. 76, Digitalisat