Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
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Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung[1] |
Früherer Titel: | Gesetz, betreffend die Einführung der Civilprozeßordnung; Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung |
Abkürzung: | [EGZPO] (nicht amtlich) |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Rechtspflege, Zivilprozessrecht, Verfahrensrecht |
Fundstellennachweis: | 310-2 |
Erlassen am: | 30. Januar 1877 (RGBl. S. 244) |
Inkrafttreten am: | |
Letzte Änderung durch: | Art. 4 G vom 8. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 272 vom 12. Oktober 2023) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
13. Oktober 2023 (Art. 31 G vom 8. Oktober 2023) |
GESTA: | B145 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung, kurz EGZPO, ist ein deutsches Änderungsgesetz. Die Fassung vom 30. Januar 1877 wurde am 19. Februar 1877 bekannt gemacht (Reichsgesetzblatt, Band 1877, Nr. 6, Seiten 244–250). Insbesondere wurde mit diesem Gesetz die Zivilprozessordnung im Deutschen Reich eingeführt: „Die Civilprozeßordnung tritt im ganzen Umfange des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft“.
Das Gesetz enthält Übergangsbestimmungen zu Änderungen der Zivilprozessordnung. Sie regeln vor allem die Anwendbarkeit der geänderten Vorschriften auf bereits anhängige Verfahren.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wikisource: Gesetz, betreffend die Einführung der Civilprozeßordnung (1877) – Quellen und Volltexte
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Das Gesetz wurde von 1999 bis 2017 amtlich ohne Komma und in der Schreibweise mit Doppel-s referenziert (ab BGBl. 1999 I S. 2400). Seit 2018 (BGBl. I S. 863) wird auf das Gesetz durch die hier angegebene Bezeichnung mit Komma verwiesen.