Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister

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Basisdaten
Titel: Gesetz über elektronische Handelsregister
und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister
Abkürzung: EHUG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Handelsrecht, Gesellschaftsrecht
Erlassen am: 10. November 2006 (BGBl. I S. 2553)
Inkrafttreten am: 16. November 2006 bzw. 1. Januar 2007
GESTA: C020
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG), welches überwiegend am 1. Januar 2007 in Kraft trat, ist ein deutsches Artikelgesetz, mit dem die europarechtlichen Vorgaben durch die Publizitätsrichtlinie[1] und die Transparenzrichtlinie[2] in nationales Recht umgesetzt wurden.[3][4]

Es schuf die Rahmenbedingungen für die Führung elektronischer Handelsregister, führte ein elektronisches Unternehmensregister ein und regelte das Verfahren und die Sanktionen zur Offenlegung von Jahresabschlüssen neu.[5][6]

Insbesondere die Reform des Verfahrens und der Durchsetzung der gesetzlichen Pflicht zur Jahresabschlusspublizität führte zu einem Paradigmenwechsel für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland im Hinblick auf die Offenlegung ihres Jahresabschlusses.[7] Während vor 2007 lediglich auf Antrag eines Berechtigten Verstöße gegen die Offenlegungspflicht verfolgt wurden, wurde mit dem EHUG ein Ordnungsgeldverfahren geschaffen, das von Amts wegen eingeleitet wird.

Kapitalgesellschaften sind nach dem Gesetz verpflichtet, ihre Abschlüsse spätestens 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen. Verstöße gegen diese Offenlegungspflicht werden mit Ordnungsgeldverfahren und Strafen zwischen 2.500 und 25.000 Euro vom Bundesamt für Justiz geahndet. Die Digitalisierung der Offenlegungsdaten ermöglicht es dem Bundesamt für Justiz, solche Verstöße flächendeckend zu verfolgen.

  • Susanne Christ, Adrian Müller-Helle: Veröffentlichungspflichten nach dem neuen EHUG. Haufe, München 2007, ISBN 978-3-448-07495-6.

Einzelnachweise

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  1. Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 zur Änderung der Richtlinie 68/151/EWG des Rates in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 221, 4. September 2003.
  2. Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 390, 31. Dezember 2004, S. 38.
  3. Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG). BT-Drs. 16/960. 15. März 2006.
  4. vgl. Synopse der durch das EHUG geänderten Gesetze
  5. Lexikon des Steuerrechts: EHUG, Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister 6. Auflage. 15. August 2019.
  6. EHUG – Neue Publizitätspflichten IWW Institut, AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht, Ausgabe 02/2007, S. 132
  7. Sebastian Holzmann: Mitarbeiter als Adressaten der Rechnungslegung: Empirische Analyse zum Einfluss der unternehmerischen Publizitätspolitik auf die Mitarbeiterentlohnung. 1. Auflage. Dr. Kovac, Hamburg 2019, ISBN 978-3-339-11370-2, S. 57 (verlagdrkovac.de [abgerufen am 8. Dezember 2019]).