Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Erlassen aufgrund von: | Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG u.a. |
Rechtsmaterie: | Strafrecht, Prozessrecht |
Erlassen am: | 16. Juni 2021 (BGBl. I S. 1810) |
Inkrafttreten am: | überwiegend 1. Juli 2021 (Art. 10 G vom 16. Juni 2021) |
GESTA: | C184 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist ein deutsches Änderungsgesetz, das am 25. März 2021 vom Bundestag beschlossen,[1] vom Bundesrat am 7. Mai 2021 gebilligt[2] und vom Bundespräsident am 16. Juni 2021 unterzeichnet wurde[3] und überwiegend zum 1. Juli 2021 in Kraft trat.[4] Geändert wurden unter anderem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Das Artikelgesetz wollte aufgrund eines „ganzheitlichen Konzepts alle beteiligten Akteure in die Pflicht“ nehmen. Dazu wurden die Strafen für sexuellen Missbrauch von Kindern sowie für Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornographischer Inhalten deutlich verschärft, den Strafverfolgungsbehörden weitergehende Ermittlungsbefugnisse gegeben sowie spezifische Qualifikationsanforderungen an Familien- und Jugendrichter formuliert.[5] Die Eignung, Aufgaben und Rechtsstellung des Verfahrensbeistands wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2022 novelliert (§ 158a FamFG n.F.).[6]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Rüdiger Ernst: Das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. FamRZ 2021, S. 993 ff.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- DIP: Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder.
- Betroffenenrat: Anlässlich des Inkrafttretens der Gesetzesreform am 1. Juli 2021: Positionen des Betroffenenrates zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und zu Betroffenenrechten in Verfahren.
- Kriminalpolitische Zeitschrift: Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder – Stellungnahmen. Öffentliche Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 7. Dezember 2020 und zum Referentenentwurf des BMJV (Linksammlung).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Mehrheit für Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Deutscher Bundestag, 7. April 2021, abgerufen am 25. August 2021.
- ↑ Entscheidung im Bundesrat: Kindesmissbrauch gilt künftig als Verbrechen. In: spiegel.de. 7. Mai 2021, abgerufen am 7. Mai 2021.
- ↑ Bundesgesetzblatt. (PDF) Abgerufen am 22. Juni 2021.
- ↑ Top 12 : Strafrecht : Bundesrat billigt höhere Strafen für Kindesmissbrauch. In: BundesratKOMPAKT. Bundesrat, 7. Mai 2021, abgerufen am 7. Mai 2021.
- ↑ Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder BT-Drs. 19/23707 vom 27. Oktober 2020.
- ↑ BMJV: Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder.