Gesinnungsethik

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Gesinnungsethik ist eine der moralischen Theorien, die Handlungen nach der Handlungsabsicht und der Realisierung eigener Werte und Prinzipien bewertet, und zwar ungeachtet der nach erfolgter Handlung eingetretenen Handlungsfolgen. Auch Gesinnungsethiker müssen jedoch vor ihren Handlungen die erwarteten Handlungsfolgen gründlich und angemessen beurteilen und in ihr Urteil über eine moralisch richtige Handlung einbeziehen. Der Ausdruck wurde als Fachterminus von Ernst Troeltsch[1], Max Scheler[2] und vor allem von Max Weber[3] mit jeweils leicht abweichender Bedeutung in die Ethikdiskussion eingeführt. Bei Scheler ist der Gegenbegriff „Erfolgsethik“, bei Weber „Verantwortungsethik“; Troeltsch kontrastierte insbesondere die so genannte objektiv-theologische Güterethik, die sich am Handlungserfolg orientiere. Weber definierte die Gesinnungsethik dahingehend, dass „der Eigenwert des ethischen Handelns [...] allein zu seiner Rechtfertigung genügen soll“.[4] In der christlichen Ethik hat die Gesinnungsethik im 18. und 19. Jahrhundert eine zentrale Rolle eingenommen.[5]

Ein Beispiel für Gesinnungsethik ist die Haltung der Zeugen Jehovas, die Bluttransfusionen ablehnen und den Kriegsdienst kategorisch verweigern, selbst wenn sie dadurch ihr eigenes Leben gefährden. Ein Gegensatz zu einer Ethik, die sich vorrangig an den Konsequenzen der Handlungen orientiert – diese wird als konsequentialistische Ethik, Verantwortungsethik oder Erfolgsethik bezeichnet – entsteht in Entscheidungssituationen, in denen ein moralisches Dilemma vorliegt. So ist es in Deutschland grundsätzlich untersagt, Menschenleben gegeneinander aufzuwiegen. Eine Sonderregelung bestand jedoch etwa nach § 14 Luftsicherheitsgesetz im Fall von Terroranschlägen mit dem Flugzeug, wonach ein bewaffneter Eingriff auch dann erlaubt sein kann, wenn dadurch der Tod Unbeteiligter in Kauf genommen wird; diese Bestimmung wurde vom Bundesverfassungsgericht aber für unvereinbar mit dem Grundgesetz und daher für nichtig erklärt.[6] Ein weiteres Beispiel ist die Frage der Abtreibung und die Entscheidung über den Erhalt ungeborenen Lebens.

Die Idee einer an der Gesinnung orientierten Ethik findet sich schon in der Antike, etwa wenn für Platon schon der Versuch einer guten Handlung als gut gilt (Phaidros 274 a/b). Als Gesinnung kann man bei Aristoteles die als Tugend erarbeitete Haltung auffassen (EN 1103 a, 9–10, 1106 a, 6–7, 1120 b, 7–9).[7] Besonders für die Stoa galt die Absicht (intentio) einer Handlung als Maßstab der Glückseligkeit.[8] Eine Gesinnungsethik vertrat auch Augustinus.[9]

Gesinnungsethik bei Kant

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zweifellos hat Immanuel Kant eine Art von Gesinnungsethik vertreten, die allerdings nicht im Gegensatz zu einer Verantwortungsethik, sondern allenfalls zu einer bloßen „Erfolgsethik“ steht. Max Weber hat als Beispiel für eine Gesinnungsethik keineswegs Immanuel Kant angeführt. Erst spätere Kommentatoren haben diese Charakterisierung Weber zugeschrieben.[10] Andere haben die Unterscheidung von Gesinnungs- und Verantwortungsethik aber auch allgemein und speziell in Bezug auf Kant zurückgewiesen.[11] Die Position Kants ergibt sich aus der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Hier stellt Kant fest:

„Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.“

GMS, AA IV 393

„Der gute Wille ist nicht durch das, was er bewirkt oder ausrichtet, nicht durch seine Tauglichkeit zu Erreichung irgend eines vorgesetzten Zweckes, sondern allein durch das Wollen, d. i. an sich, gut und, für sich selbst betrachtet, ohne Vergleich weit höher zu schätzen als alles, was durch ihn zu Gunsten irgend einer Neigung, ja wenn man will, der Summe aller Neigungen nur immer zu Stande gebracht werden könnte.“

GMS, AA IV 394

„Endlich giebt es einen Imperativ, der, ohne irgend eine andere durch ein gewisses Verhalten zu erreichende Absicht als Bedingung zum Grunde zu legen, dieses Verhalten unmittelbar gebietet. Dieser Imperativ ist kategorisch. Er betrifft nicht die Materie der Handlung und das, was aus ihr erfolgen soll, sondern die Form und das Princip, woraus sie selbst folgt, und das Wesentlich=Gute derselben besteht in der Gesinnung, der Erfolg mag sein, welcher er wolle. Dieser Imperativ mag der der Sittlichkeit heißen.“

GMS, AA IV 416

Diese Aussage Kants ist häufig so interpretiert worden, als ob es ihm nur um den guten Willen gehe und die Wirkung einer Handlung ihn nicht interessiere. Beispielhaft ist die Kritik Max Schelers:

„In diesem Satz ist die falsche Gesinnungsethik fast bis zur Absurdität gesteigert. Ein Wollen von etwas, an dessen Wirklichkeit ‚uns nicht gelegen’ ist, ist, wie schon Sigwart hervorhob, ein Wille, ‚der das nicht will, was er will’. Das von Kant geforderte Verhalten ist also überhaupt unmöglich. Außerdem aber liegt dem Satz die falsche Meinung zugrunde, es könne als sittlich gelten, wenn es zum Inhalt des Wollens wird, ‚gelegentlich’ fremden Leides durch eine Handlung der Hilfe eine sittliche Gesinnung (sei es von uns selbst oder von anderen), ‚an den Tag zu legen’.[12]

Scheler übersah in dieser Kritik, dass Kant grundsätzlich davon ausging, dass eine beabsichtigte Handlung in Bezug auf den erwarteten Erfolg beurteilt wird und dass dieser als gut gilt. Kant diskutiert die Frage, ob eine Handlung, die im Erfolg gut ist, auch moralisch gut ist. Wenn jemand einem ledigen, altersschwachen Onkel hilft, ist dies an sich gut. Moralisch gut ist diese Handlung aber erst, wenn sie aus dem Motiv erfolgt, dem Onkel das Leben zu erleichtern und wenn nicht vorrangig dahinter der Eigennutz steht, etwa sein Erbe abzusichern. Bei Kant heißt es hierzu:

„Ich übergehe hier alle Handlungen, die schon als pflichtwidrig erkannt werden, ob sie gleich in dieser oder jener Absicht nützlich sein mögen; denn bei denen ist gar nicht einmal die Frage, ob sie aus Pflicht geschehen sein mögen, da sie dieser sogar widerstreiten. Ich setze auch die Handlungen bei Seite, die wirklich pflichtmäßig sind, zu denen aber Menschen unmittelbar keine Neigung haben, sie aber dennoch ausüben, weil sie durch eine andere Neigung dazu getrieben werden.“

GMS, AA IV 397

„Denn bei dem, was moralisch gut sein soll, ist es nicht genug, daß es dem sittlichen Gesetze gemäß sei, sondern es muß auch um desselben willen geschehen; widrigenfalls ist jene Gemäßheit nur sehr zufällig und mißlich, weil der unsittliche Grund zwar dann und wann gesetzmäßige, mehrmals aber gesetzwidrige Handlungen hervorbringen wird.“

GMS, AA IV

Man kann Kants Ethik daher nicht auf eine reine Gesinnungsethik reduzieren, sondern muss beachten, dass der absehbare Handlungserfolg für Kant eine maßgebliche Rolle spielt.[13]

Die Gesinnungsethik bei Max Weber

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Max Weber analysiert in Politik als Beruf die Gesinnungsethik.[14] Es handelt sich um eine Rede, die Weber am 25. Januar 1919 vor Münchener Studenten unter dem Eindruck der Münchner Räterepublik gehalten hat. Die Rede ist nicht die Entwicklung einer ethischen Theorie, sondern die Mahnung, in der politischen Auseinandersetzung nicht der Ideologie den Vorrang vor dem politisch Vertretbaren zu geben. Die Rede wandte sich insbesondere gegen die Auffassung, dass der Zweck die Mittel heiligt. In diesem Sinne ist eine auf einer Gesinnung beruhende Politik zwar legitim, sie soll sich aber in Hinblick auf die Wirkungen politischen Handelns vor allem an einer Verantwortungsethik orientieren:

„Man mag einem überzeugten gesinnungsethischen Syndikalisten noch so überzeugend darlegen, daß die Folgen seines Tuns die Steigerung der Chancen der Reaktion, gesteigerte Bedrückung seiner Klasse, Hemmung ihres Aufstiegs sein werden, – und es wird auf ihn gar keinen Eindruck machen. […] „Verantwortlich“ fühlt sich der Gesinnungsethiker nur dafür, dass die Flamme der reinen Gesinnung, die Flamme z. B. des Protestes gegen die Ungerechtigkeit der sozialen Ordnung, nicht erlischt. Sie stets neu anzufachen, ist der Zweck seiner, vom möglichen Erfolg her beurteilt, ganz irrationalen Taten, die nur exemplarischen Wert haben können und sollen.“

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Ernst Troeltsch: Grundprobleme der Ethik [1902], Gesammelte Schriften Band 2, Göttingen 1922, Nachdruck Scientia, Aalen 1977, 626
  2. Max Scheler: Der Formalismus in der Ethik und die materiale Wertethik, Niemeyer 1916, Teil III: Materiale Ethik und Erfolgsethik (online)
  3. Max Weber: Der Sinn der 'Wertfreiheit' der soziologischen und ökonomischen Wissenschaften, in: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, Tübingen 1922, 7. Auflage, Mohr Siebeck, Tübingen 1977, 467ff
  4. Max Weber: Der Sinn der 'Wertfreiheit' der soziologischen und ökonomischen Wissenschaft, zuerst 1917, u. a. auch in: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, 467ff.
  5. Vgl. z. B. Gerald Hubmann: Ethische Überzeugung und politisches Handeln. Jakob Friedrich Fries und die deutsche Tradition der Gesinnungsethik. Zugleich: Frankfurt (Main), Univ., Diss., 1996. Heidelberg: Winter, 1997, 391 S., ISBN 3-8253-0536-8 (Frankfurter Beiträge zur Germanistik; Band 30).
  6. Bundesverfassungsgericht, 1. Senat: Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Nichtigkeit der Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz: fehlende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes für einen Einsatz der Streitkräfte mit spezifisch militärischen Waffen bei der Bekämpfung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen - LuftSiG § 14 Abs 3 mit dem Recht auf Leben iVm der Menschenwürdegarantie unvereinbar, soweit von dem Einsatz der Waffengewalt tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden. 15. Februar 2006, abgerufen am 5. Juni 2018.
  7. Hans Reiner: Gesinnung und Haltung, Die Sammlung 13 (1958) 292ff
  8. Hans Reiner: Der Streit um die stoische Ethik, Zeitschrift für philosophische Forschung 21 (1967), 261-281
  9. Hans Reiner: Gesinnungs- und Erfolgsethik, Archiv für Rechts- und Staatsphilosophie 40 (1953) 522-526
  10. Vgl. z. B. Harald Köhl: Kants Gesinnungsethik. Zugleich: Berlin, Freie Univ., Diss., 1986. Berlin; New York: de Gruyter, 1990, X, 166 S., ISBN 3-11-012309-6 (Quellen und Studien zur Philosophie; Band 25). Shen-chon Lai: Gesinnung und Normenbegründung. Kants Gesinnungsethik in der modernen Diskussion. Zugleich: Münster, Univ., Diss., 1998. Neuried: Ars Una, 1998, VIII, 206 S., ISBN 3-89391-071-9 (Deutsche Hochschuledition; Band 71).
  11. Vgl. z. B. Bernward Grünewald: Gesinnung oder Verantwortung? Über den Widersinn der Entgegensetzung von Gesinnungs- und Verantwortungsethik, in: Kant als Bezugspunkt philosophischen Denkens, hrsg. v. H. Busche u. A. Schmitt. Würzburg: Königshausen u. Neumann 2010, S. 85–100, zu Weber insbes. S. 86, Anm. 2. ISBN 978-3-8260-4290-4.
  12. Max Scheler: Der Formalismus in der Ethik und die materiale Wertethik, Niemeyer 1916, 4. Aufl. 1954, 140
  13. Eberhard Schmidhäuser: Gesinnungsethik und Gesinnungsrecht, in: Karl Lackner (Hrsg.): Festschrift für Wilhelm Gallas zum 70. Geburtstag, de Gruyter, Berlin 1973, 81-98, 84
  14. Max Weber: Politik als Beruf (1919). Mit einem Vorwort von Robert Leicht. Frankfurt am Main: Büchergilde Gutenberg, 1999, 85 S., ISBN 3-7632-4902-8. Der Text ist auch online einsehbar.
  • D. Baumgardt: Gesinnungsethik oder Erfolgsethik?, in: Philosophische Studien 1 (1949), S. 91–110.
  • H. Reiner: Art. Gesinnungsethik, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 3, 539f.
  • H. Reiner: Gesinnungsethik und Erfolgsethik, in: ARSP 40 (1953), S. 522–526.
Wiktionary: Gesinnungsethik – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen