Gewerk (Begriffsklärung)
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Als Gewerk bezeichnet man:
- handwerkliche und bautechnische Arbeiten im Bauwesen; siehe Gewerk
- das Gewerk einer Orgel; siehe Werk (Orgel)
- in der Softwareentwicklung wird das Endprodukt in manchen Softwareentwicklungsverträgen als Gewerk bezeichnet.
Etymologisch verwandt und eventuell verwechselbar sind die Begriffe:
- Gewerke (Einzahl) bzw. Gewerken (Mehrzahl), Anteilseigner einer bergrechtlichen Gewerkschaft (bis 1994 mögliche Rechtsform von Unternehmen)
- Interessenverband von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, siehe Gewerkschaft