Greifvogelschau

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Greifvogelschau in Locarno, Uhu (Bubo Bubo)
Greifvogelschau im Wildpark Poing
Vögel einer Greifvogelschau direkt an der Bundesstraße 7

Als Greifvogelschau, auch Freiflugvorführung oder Greifvogel-Flugschau werden Vorführungen auf Burgen, in Freizeitparks, bei Falknereien und von mobilen Falknern bezeichnet, in der Greifvögel, Falkenartige und Eulen vor Publikum fliegen. Die Zahl der Greifvogelschauen hat seit den 1990er Jahren stark zugenommen und mobile Falkner treten mit ihren Vögeln auch auf Jahrmärkten, bei Naturschutzveranstaltungen, in Schulen und bei vielen anderen Gelegenheiten auf. Die häufigsten Artengruppen sind Falken und Adler sowie auch Eulen und Geier. Eine solche Schau wird meist von einem Falkner geleitet, den eine Gruppe von Helfern unterstützt.

Burgen und Tierparks mit Greifvögel-Vorführungen sind u. a.:

In Deutschland:

Baden-Württemberg

Bayern

Brandenburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein


In Österreich:

Burg Kreuzenstein mit der Falknerei „Adlerwarte Kreuzenstein“


In der Schweiz:

Greifvogelschau bei Jubiläum eines Autohauses. Vögel auf Rasenstreifen zwischen Parkplatz (links) und Bundesstraße 7 (rechts).

Viele Greifvogelschauen erfüllen nicht die rechtlichen Vorschriften zu einem fachlich und formal korrekten Betrieb. Die Rechtslage in Deutschland gestaltet sich als komplex, da sowohl Tierschutz-, Jagd- und Naturschutzrecht beachtet werden müssen. Die meisten Greifvogelschauen müssten demnach eigentlich eine Zoo-Genehmigung nach Bundesnaturschutzgesetz § 42[7] nachweisen. Um diese Zoo-Genehmigungen zu erhalten, müssten diese Forschungen, die zur Erhaltung der Arten beitragen, oder die Zucht zur Auswilderung von Vögeln in die Wildbahn oder eine Ausbildung in erhaltungsspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten betreiben. Auch eine Ausnahmegenehmigung nach dem Jagdrecht müsste vorliegen. Die Haltebedingungen genügen oftmals nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen in Bezug auf Gehege-Größe, Gehege-Ausstattung und Versorgung. Die Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz fordert deshalb regelmäßige, unangekündigte und sachkundige Kontrollen bei Greifvogelschauen. Auch eine konsequente Verfolgung und Sanktionierung bei Missständen wird gefordert.[8][9][10][11]

Commons: Greifvogelschauen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Renaissancefalkenhof Rosenburg
  2. Adlerarena Burg Landskron
  3. Greifvogelwarte Riegersburg
  4. Greifvogelpark Buchs
  5. Greifvogel-Erlebnis im Atzmännig
  6. Falconeria Locarno
  7. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG), § 42 Zoos
  8. Frank Rau, Barbara Fischer: Die Landestierschutzbeauftragte von Baden-Württemberg äußert deutliche Zweifel an den Genehmigungsvoraussetzungen bei Greifvogelschauen, Vogelparks und Auffangstationen. Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz Jahresbericht 2016: 15-16
  9. Zweifel an den Genehmigungsvoraussetzungen bei Greifvogelschauen, Vogelparks und Auffangstationen Bericht auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz
  10. Zweifel an den Genehmigungsvoraussetzungen bei Greifvogelschauen, Vogelparks und Auffangstationen Landestierschutzbeauftragte Dr. Cornelie Jäger auf der Homepage vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
  11. Haltung und Zurschaustellung von Greifvögel und/oder Eulen Homepage vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg