Großalmosenier von Frankreich

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Der Großalmosenier von Frankreich (französisch Grand Aumônier de France) war ein Beamter der französischen Monarchie in der Zeit der Ancien Régime. Das Amt gehörte zu den Großämter der Krone Frankreichs, die Aufgabe betraf die religiöse Seite des Hoflebens, die Chapelle.

Der Titel wurde von König Franz I. geschaffen und war nicht Bestandteil der Großämter der Krone Frankreichs in der Deklaration Heinrichs III. aus dem Jahr 1582.

Der Großalmosenier spielte vor allem eine symbolische Rolle als wichtigster Kleriker bei Hofe. Oft von bischöflichem Rang, meist sogar Kardinal, verfügte er über wichtige Privilegien, wie zum Beispiel die Jurisdiktion über die Pariser Hospitäler; beim Tod eines Königs hatte er Anrecht auf das Silber der königlichen Kapelle. Das Amt wurde häufig von den großen Adelsfamilien besetzt, vor allem durch Mitglieder des Hauses Rohan. Der Großalmosenier wurde von einem Premier Aumônier unterstützt und vertreten.

Zu den Aufgaben des Großalmoseniers gehörte es, dem König die Kommunion zu spenden sowie die Taufen und Hochzeiten von Angehörigen der königlichen Familie zu feiern.

Liste der Großalmoseniers von Frankreich

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Nachwirken im Ersten Kaiserreich

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Während des Ersten Kaiserreichs übertrug Napoleon Bonaparte 1805 seinem Halbonkel Joseph Fesch, Erzbischof von Lyon und Kardinal, die Funktion des Großalmoseniers des Kaiserreiches (grand aumônier de l’Empire), die in der Tradition des im Ancien Régime existierenden Amtes des Großalmoseniers von Frankreich stand und dem Haushalt des Kaisers zugeordnet war. Es zählte daher nicht, wie immer wieder zu lesen ist, zur Gruppe der Großwürdenträger.