Großsteingräber bei Höver
Die Großsteingräber bei Höver waren zwei megalithische Grabanlagen der jungsteinzeitlichen Trichterbecherkultur bei Höver, einem Ortsteil von Weste im Landkreis Uelzen (Niedersachsen). Sie wurden im 19. Jahrhundert zerstört. Die beiden Anlagen wurden in den 1840er Jahren durch Georg Otto Carl von Estorff dokumentiert. Von einem Grab fertigte er eine Grundrisszeichnung an; diese Anlage trägt die Sprockhoff-Nummer 782.
Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Grab 1 befand sich südlich von Höver, auf der östlichen Seite des Weges nach Oetzendorf. Grab 2 lag unmittelbar westlich von Höver.
Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Grab 1
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Anlage besaß eine nord-südlich orientierte Grabkammer mit einer Länge von 6,2 m und einer Breite von 1,3 m. Das Grab war bei von Estorffs Dokumentation schon nicht mehr ganz vollständig. Sie bestand aus jeweils sechs Wandsteinen an den Langseiten und je einem Abschlussstein an den Schmalseiten. Von den Decksteinen waren nur noch vier vorhanden; drei waren ins Innere der Kammer gestürzt, der vierte lag noch auf. An der östlichen Schmalseite befand sich zwischen dem zweiten und dritten Wandstein von Norden eine Lücke – vermutlich der Eingang, womit die Anlage als Ganggrab anzusprechen wäre.
Grab 2
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Grab 2 wurde durch von Estorff nicht näher beschrieben, da es zum Zeitpunkt seiner Aufnahme bereits zerstört war. Über Ausrichtung, Maße und Grabtyp liegen keine Informationen vor.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Georg O. Carl von Estorff: Heidnische Alterthümer der Gegend von Uelzen im ehemaligen Bardengaue (Königreich Hannover). Hahn’sche Hof-Buchhandlung, Hannover 1846, (Digitalisat).
- Johannes Heinrich Müller, Jacobus Reimers: Vor- und frühgeschichtliche Alterthümer der Provinz Hannover. Schulze, Hannover 1893, S. 85 (PDF; 25,0 MB).
- Ernst Sprockhoff: Atlas der Megalithgräber Deutschlands. Teil 3: Niedersachsen – Westfalen. Rudolf-Habelt Verlag, Bonn 1975, ISBN 3-7749-1326-9, S. 67, 75.