Grosser Rat (Basel-Stadt)

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Grosser Rat, Basel
Rathaus Basel

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt ist das Kantonsparlament von Basel-Stadt in der Schweiz. Er tagt im Rathaus von Basel und ist die gesetzgebende und oberste aufsichtführende Behörde des Kantons. Seine Sitzungen finden in der Regel zweimal pro Monat statt, sind öffentlich und werden auch online per Internetauftritt des Grossen Rates live übertragen. Die Zahl seiner Mitglieder wurde im Januar 2009 auf Grund der neuen Kantonsverfassung[1] von 130 auf 100 reduziert. Die aktuelle Legislaturperiode dauert von Februar 2021 bis Januar 2025.

Wie die meisten demokratischen Parlamente ist der Grosse Rat als Legislative in erster Linie für die Gesetzgebung zuständig, daneben übt er die Oberaufsicht über die Kantonsverwaltung, die Regierung und die Justiz aus. Er erlässt alle grundlegenden und wichtigen Bestimmungen in Form von Gesetzen (§ 83 Kantonsverfassung). Er legt die Steuern und Abgaben fest, bewilligt Kredite und genehmigt das Budget sowie die Staatsrechnung. Weiter wählt er die Richter der vier kantonalen Gerichte. Schliesslich hat er auch eine wichtige Stadtentwicklungsaufgabe, indem er Bebauungspläne und Zonenänderungen für die Stadt Basel bewilligen muss.

Dringliche Gesetze, die keinen Aufschub erlauben, können mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder per sofort in Kraft gesetzt werden (§ 84 Kantonsverfassung). Als beschlussfähig gilt der Grosse Rat, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist (§ 98 Kantonsverfassung). Sofern die Verfassung oder ein Gesetz nichts anderes bestimmen, werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit entschieden (§ 29 Geschäftsordnung des Grossen Rates).

Der Grosse Rat ist insofern ein staatspolitisches Unikum in der Schweiz, als er die Legislative des Kantons Basel-Stadt und der Stadt Basel ist; er ist damit für kantonale wie auch für kommunale Belange zuständig.

Wie alle anderen Kantonsparlamente der Schweiz ist auch der Basler Grosse Rat ein Milizparlament. Er tagt in der Regel zwei Mal pro Monat in öffentlicher Sitzung im Basler Rathaus. Die meisten der vom Grossen Rat zu behandelnden Vorlagen werden vorgängig von Kommissionen studiert. Der Grosse Rat kennt 13 ständige Kommissionen. Sieben sind Sachkommissionen, zwei sind Oberaufsichtskommissionen (Geschäftsprüfungskommission und Finanzkommission).

Grossratsbeschlüsse unterliegen obligatorisch der Volksabstimmung, wenn es um Verfassungsrevisionen, formulierte Initiativen, Staatsverträge mit verfassungsänderndem Inhalt oder Änderungen des Kantonsgebiets geht. Das Gleiche gilt für unformulierte Initiativen, die vom Grossen Rat abgelehnt oder denen ein Gegenvorschlag gegenübergestellt wurde, und für Vorlagen, die der Grosse Rat aus unformulierten Initiativen erstellt hat (obligatorisches Referendum, § 51 Kantonsverfassung). Zusätzlich besteht die Möglichkeit des fakultativen Referendums für Gesetzesänderungen sowie Ausgabenbeschlüsse über mehr als 1,5 Millionen Franken. Hierzu ist die Zustimmung von 2000 Stimmberechtigten innerhalb von 42 Tagen nach der Publikation des Beschlusses erforderlich (§ 52 Kantonsverfassung). Ausserdem besteht das sogenannte Initiativrecht. 3000 Stimmberechtigte können den Erlass, die Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes, von Verfassungsbestimmungen oder anderen Grossratsbeschlüssen verlangen. Diese Initiativen müssen innerhalb von 18 Monaten ab Publikation mit der nötigen Anzahl an Unterschriften eingereicht werden (§ 47 Kantonsverfassung).

Der Saal 1990
Bilder im Saal

Der Begriff Grosser Rat wird in Basel seit 1380 verwendet. Der damalige Grosse Rat war jedoch lediglich ein Gremium, welches nach Belieben vom Kleinen Rat (der eigentlichen Machtzentrale) einberufen wurde. Die meisten der (seinerzeit) 200 Mitglieder des Grossen Rates waren Zunftleute, während der Kleine Rat von Adligen und Patriziern dominiert wurde. Zwischen 1803 und 1833 (als sich die ländlichen Gebiete als Kanton Basel-Landschaft abspalteten) war der Grosse Rat das oberste Organ des Kantons Basel. Nach der Gründung des Halbkantons Basel-Stadt gab es in Basel einen Grossen Rat (Kantonsparlament) und einen Stadtrat (Stadtparlament). Seit 1875 regelt der Grosse Rat sämtliche legislativen Belange sowohl der Stadt Basel als auch des Kantons Basel-Stadt. Dem Kanton gehören neben der Stadt Basel noch zwei weitere Gemeinden an (Riehen und Bettingen), welche über eigene kommunale Organe und Behörden verfügen. Im selben Jahr wurde das Wahlrecht auf alle männlichen Schweizer ausgeweitet, während zuvor nur die wohlhabenden Bürger wahlberechtigt waren. Dies ist die eigentliche Geburtsstunde des heutigen Grossen Rates als demokratisch gewähltes oberstes Organ des Kantons und der Stadt.

1905 wurde das Proporzwahlrecht und 1966 das Frauenstimm- und -wahlrecht eingeführt. Am 17. März 1968 konnten die Baslerinnen und Basler erstmals Frauen in den Grossen Rat wählen – 14 Frauen wurden gewählt, darunter die schweizweit bekannte Kulturschaffende Trudi Gerster.[2]

Die neue Kantonsverfassung vom 13. Juli 2006 legt die Zahl der Mitglieder des Grossen Rates auf 100 fest, was zu einer Reduktion der Mandate bei den Wahlen vom Herbst 2008 führte.

Historische Wahlergebnisse

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Die Ergebnisse der Wahlen zum Grossen Rat (Wähleranteile, Sitzverteilung) seit 1902 finden sich im Artikel Ergebnisse der Parlamentswahlen im Kanton Basel-Stadt.

Sitzverteilung 2025 im Grossen Rat Basel-Stadt
6
12
31
7
4
7
12
1
7
12
1
12 31 12 12 
Insgesamt 100 Sitze

Im Grossen Rat sind folgende Parteien vertreten (Stand Januar 2025):

Parteien im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt
Partei/Bündnis Abk Sitze
Sozialdemokratische Partei SP 31 Sitze
Grüne Grüne 12 Sitze
Liberal-Demokratische Partei LDP 12 Sitze
Schweizerische Volkspartei SVP 12 Sitze
Grünliberale Partei glp 7 Sitze
Freisinnig-Demokratische Partei FDP 7 Sitze
Christlichdemokratische Volkspartei CVP 7 Sitze
Basels starke Alternative BastA! 6 Sitze
Evangelische Volkspartei EVP 4 Sitz
Volks-Aktion gegen zu viele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat VA 1 Sitz
Aktives Bettingen AB 1 Sitz

Die Anzahl der Mitglieder beträgt 100 (§ 80 Kantonsverfassung). Die Mitglieder des Grossen Rates werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt (§ 73 Kantonsverfassung). Es sind maximal vier Amtsperioden möglich, wobei angebrochene Amtsperioden wie volle gezählt werden (§ 82 Kantonsverfassung). Die Legislaturperiode beginnt jeweils in der ersten Februarhälfte nach den Wahlen (§ 33 Wahlgesetz).

Für den Zeitraum ab den Wahlen 2012 traten diverse Änderungen in Kraft. Listenverbindungen unter Parteien sind seit den Wahlen von 2012 nicht mehr zulässig. Auch die Quorums-Regelung wurde geändert. Vormals musste eine Partei mindestens 5 Prozent der Wählerstimmen in einem der vier (Proporz-)Wahlkreise erhalten, um in der Sitzverteilung berücksichtigt zu werden. Nun gilt ein nach Wahlkreisen getrenntes 4-Prozent-Quorum; eine Partei ist also in der Sitzzuteilung eines Proporz-Wahlkreises zu berücksichtigen, wenn sie mindestens 4 Prozent der Stimmen erhalten hat.

Die Sitzzuteilung nach dem «doppeltproportionalen Zuteilungsverfahren», die in den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen inzwischen über alle Wahlkreise hinweg erfolgt, wurde vom Basler Grossrat als zu schwer nachvollziehbar abgelehnt. Es blieb bei einer nach Wahlkreisen getrennten Sitzzuteilung, jedoch wird statt des Hagenbach-Bischoff-Verfahrens nun das Sainte-Laguë-Verfahren angewendet, welches keine Bevorzugung grosser Parteien mehr ermöglicht. Basel-Stadt ist seither der erste Schweizer Kanton, der das Sainte-Laguë-Sitzzuteilungsverfahren anwendet.

Dies machte sich im Wahlergebnis von 2012 deutlich bemerkbar. So führten etwa Stimmengewinne der Sozialdemokraten zu keinem nennenswerten Zuwachs bei den Mandaten, da sie als mit Abstand stärkste Partei vom bisherigen Hagenbach-Bischoff-Verfahren bevorzugt wurde.

Mit einer Änderung der Kantonsverfassung vom 12. Februar 2017 schaffte der Kanton Basel-Stadt das Quorum für die Wahl des Grossen Rates ab. Bei den Wahlen vom Herbst 2020 wurden keine Quoren mehr angewendet.

Die Regelung vieler Parlamente, dass die Abgeordneten nach Fraktionen geordnet sitzen, gilt in Basel nicht.

Die Sitze sind, angefangen bei den innersten Reihen, stets von links nach rechts aus Sicht des Präsidiums durchnummeriert und werden zunächst in der Reihenfolge der Wahlkreise besetzt: Grossbasel Ost, Grossbasel West, Kleinbasel, Riehen, Bettingen. Die innersten Plätze (1–27) werden also von Vertretern aus Grossbasel-Ost besetzt, auf den hintersten Plätzen finden sich Abgeordnete aus Riehen (89–99) und der Vertreter aus Bettingen (100). Innerhalb der so entstehenden Wahlkreis-Fraktionen werden die Sitze dann nach Parteienstärke vergeben, die Partei mit den meisten Vertretern als erste. Die Reihenfolge der Vertreter einer Partei ergibt sich aus dem persönlichen Stimmenergebnis bei der Wahl.

Die Aufteilung des Kantons in Wahlkreise ist im § 42 des Wahlgesetzes festgeschrieben und wurde mit Beginn der Legislaturperiode 2009 letztmals geändert, da die Mandatszahl des Grossen Rats von 130 auf 100 reduziert wurde. Der Kanton wird in fünf Wahlkreise aufgeteilt: Grossbasel-Ost, Grossbasel-West, Kleinbasel, Riehen und Bettingen. Die Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise orientiert sich an deren Einwohnerzahl und wird per Grossratsbeschluss nach einer Volkszählung neu festgelegt. Jeder Wahlkreis hat Anspruch auf mindestens einen Abgeordneten.

Die Wahlkreise sind vom Grundsatz her Proporz-Wahlkreise. Steht einem Wahlkreis jedoch nur ein Sitz zu, wird dessen Vertreter nach dem Majorzprinzip gewählt.

Die aktuelle Verteilung der Sitze auf die Bezirke sieht folgendermassen aus:

Bezirk Anzahl Vertreter Anzahl bis 2009
Grossbasel-Ost 27 35
Grossbasel-West 34 46
Kleinbasel 27 34
Riehen 11 14
Bettingen 1 1

Unvereinbarkeiten

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Mitarbeiter einer kantonalen Behörde sowie Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt, die massgeblich an der Meinungsbildung im Grossen Rat beteiligt sind, dürfen nicht Mitglied des Grossen Rates sein. Werden sie in dieses Gremium gewählt, müssen sie sich entweder für ihre bisherige Tätigkeit oder ihr Grossratsmandat entscheiden. Das Ausbleiben einer solchen Erklärung gilt als Verzicht auf das Grossratsmandat (§§ 46a und 58a Wahlgesetz).

Keine Vereidigung

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Für den Grossen Rat von Basel-Stadt gilt die Besonderheit, dass auf eine Anlobung oder Vereidigung eines Neumitgliedes verzichtet wird, im Gegensatz zu fast allen anderen Kantonsparlamenten. Einzig in Appenzell Innerrhoden wird auf ein solches Gelöbnis ebenfalls verzichtet.

Die Entschädigung für die Mitglieder des Grossen Rates ist generell im Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates geregelt; im Speziellen werden die Entschädigungssätze in den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates festgehalten, welche spätestens zum Ende einer Amtsperiode überprüft und bei Bedarf neu festgesetzt werden. Auf den 1. Februar 2012 hin wurden die letzten Änderungen vorgenommen.

Ein Grossratsmitglied erhält seither pro Amtsjahr einen Grundbetrag von 6000 Franken (vormals 4000) und pro halbtägiger Sitzung im Plenum ein Sitzungsgeld von 200 Franken (vormals 150). Für Sitzungen in Kommissionen werden ebenfalls 200 Franken bezahlt. Mitglieder der Finanzkommission und der Geschäftsprüfungskommission werden zusätzlich mit 2000 Franken pro Amtsjahr entschädigt. Der Präsident des Grossen Rates erhält zusätzlich eine einmalige Repräsentations- und Aufwandsentschädigung von 12'000 Franken. Ausserdem erhält er ein erhöhtes Sitzungsgeld von 400 Franken (vormals 300), ebenso wie die Präsidenten der Kommissionen und Subkommissionen.

Neu geregelt wurde im Jahre 2012 auch der Verlust des Sitzungsgeldes. Vormals war dies der Fall, wenn der Abgeordnete zu Sitzungsbeginn oder einem später angeordneten Namenszuruf nicht anwesend war. Seit Juni 2012 muss sich ein Abgeordneter ab Beginn der Sitzung, spätestens 15 Minuten nach Beginn der Sitzung, angemeldet haben; er gilt dann als präsent und hat Anspruch auf das Sitzungsgeld. Er verliert den Anspruch ebenfalls, wenn er bei Feststellung der Beschlussfähigkeit nicht anwesend ist.

Seit 2005 werden auch die Fraktionen mit Beiträgen entschädigt. Seit 2009 steht jeder Fraktion ein Grundbetrag pro Jahr von 10'000 Franken zu plus ein Zusatzbetrag pro Mitglied und Jahr von 500 Franken.

Aktuelle Mitglieder

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Stand: 1. Oktober 2023[3]

Name Jahrgang Fraktion (Partei) Wahlkreis Wahljahr Funktion
Melanie Aeberhard 1991 SP Grossbasel Ost 2021 Mitglied
René Brigger 1957 SP Grossbasel Ost 1988–2001
2013
Mitglied
Tim Cuénod 1985 SP Grossbasel Ost 2016 Mitglied
Thomas Gander 1976 SP Grossbasel Ost 2013 Fraktionspräsident SP
Barbara Heer 1982 SP Grossbasel Ost 2018 Mitglied
Lisa Mathys 1978 SP Grossbasel Ost 2018 Mitglied
Melanie Nussbaumer 1986 SP Grossbasel Ost 2021 Mitglied
Semseddin Yilmaz 1966 SP Grossbasel Ost 2018 Mitglied
Catherine Alioth 1960 LDP Grossbasel Ost 2017 Mitglied Ratsbüro
Raoul I. Furlano 1963 LDP Grossbasel Ost 2014 Fraktionspräsident LDP
Michael Hug 1987 LDP Grossbasel Ost 2020 Mitglied
Lydia Isler-Christ 1964 LDP Grossbasel Ost 2020 Mitglied
Annina von Falkenstein 1996 LDP Grossbasel Ost 2021 Mitglied
Gianna Hablützel-Bürki 1969 SVP Grossbasel Ost 2017 Mitglied
Pascal Messerli 1989 SVP Grossbasel Ost 2017 Fraktionspräsident SVP
Patrick Fischer 1974 SVP Grossbasel Ost 2023 Mitglied
Patrizia Bernasconi 1966 GAB Grossbasel Ost 2003–2016
2021
Mitglied
Jérôme Thiriet 1982 GAB Grossbasel Ost 2019 Mitglied
Oliver Thommen 1984 GAB Grossbasel Ost 2020 Mitglied
Jo Vergeat 1994 GAB Grossbasel Ost 2019 Mitglied Ratsbüro
Erich Bucher 1951 FDP Grossbasel Ost 2013 Fraktionspräsident FDP
David Jenny 1960 FDP Grossbasel Ost 2013 Mitglied Ratsbüro
Christoph Hochuli 1978 Die Mitte/EVP Grossbasel Ost 2021 Mitglied
Franz-Xaver Leonhardt 1969 Die Mitte/EVP Grossbasel Ost 2021 Mitglied
Bruno Lötscher-Steiger 1954 Die Mitte/EVP Grossbasel Ost 2022 Mitglied
Claudia Baumgartner 1968 GLP Grossbasel Ost 2021 Mitglied
Tobias Christ 1981 GLP Grossbasel Ost 2021 Mitglied
Nicole Amacher 1972 SP Grossbasel West 2018 Mitglied
Alexandra Dill 1982 SP Grossbasel West 2017 Mitglied
Seyit Erdogan 1974 SP Grossbasel West 2013 Mitglied
Amina Trevisan 1973 SP Grossbasel West 2022 Mitglied
Leoni Bolz 1990 SP Grossbasel West 2023 Mitglied
Claudio Reto Miozzari 1977 SP Grossbasel West 2017 Statthalter
Jean-Luc Perret 1976 SP Grossbasel West 2019 Mitglied
Pascal Pfister 1976 SP Grossbasel West 2013 Mitglied
Daniel Sägesser 1987 SP Grossbasel West 2020 Mitglied
Christian von Wartburg 1967 SP Grossbasel West 2012 Mitglied
Stefan Wittlin 1984 SP Grossbasel West 2019 Mitglied
Oliver Bolliger 1971 GAB Grossbasel West 2017 Mitglied
Raphael Fuhrer 1986 GAB Grossbasel West 2016 Mitglied
Raffaela Hanauer 1993 GAB Grossbasel West 2020 Mitglied
Laurin Hoppler 2001 GAB Grossbasel West 2021 Mitglied
Anina Ineichen 1986 GAB Grossbasel West 2021 Mitglied
Fina Girard 2001 GAB Grossbasel West 2023 Mitglied
Lea Wirz 1988 GAB Grossbasel West 2021 Mitglied
Beat K. Schaller 1955 SVP Grossbasel West 2017 Mitglied
Roger Stalder 1968 SVP Grossbasel West 2019 Mitglied
Daniela Stumpf 1962 SVP Grossbasel West 2014 Mitglied
Joël Thüring 1983 SVP Grossbasel West 2005–2006
2013
Mitglied Ratsbüro
Lukas Faesch 1956 LDP Grossbasel West 2021 Mitglied
Philip Karger 1960 LDP Grossbasel West 2022 Mitglied
Nicole Kuster 1978 LDP Grossbasel West 2023 Mitglied
Christian C. Moesch 1973 FDP Grossbasel West 2016–2021
2023
Mitglied
Gabriel Nigon 1956 LDP Grossbasel West 2023 Mitglied
Luca Urgese 1986 FDP Grossbasel West 2014 Mitglied
Brigitte Gysin 1972 Die Mitte/EVP Grossbasel West 2021 Mitglied
Andrea Elisabeth Knellwolf 1966 Die Mitte/EVP Grossbasel West 2014 Mitglied
Andrea Strahm 1955 Die Mitte/EVP Grossbasel West 2021 Fraktionspräsidentin Die Mitte/EVP
Brigitte Kühne 1978 GLP Grossbasel West 2021 Mitglied
Niggi Daniel Rechsteiner 1965 GLP Grossbasel West 2021 Mitglied
David Wüest-Rudin 1970 GLP Grossbasel West 2009–2013
2015
Fraktionspräsident GLP
Ivo Balmer 1984 SP Kleinbasel 2021 Mitglied
Beda Baumgartner 1991 SP Kleinbasel 2018 Mitglied
Salome Bessenich 1989 SP Kleinbasel 2021 Mitglied
Jessica Brandenburger 1992 SP Kleinbasel 2019 Mitglied
Edibe Gölgeli 1978 SP Kleinbasel 2015 Mitglied
Christine Keller 1959 SP Kleinbasel 1984–1997
2001–2013
2023
Mitglied
Mahir Kabakci 1995 SP Kleinbasel 2021 Mitglied
Georg Mattmüller 1968 SP Kleinbasel 2014 Mitglied
Michela Seggiani 1974 SP Kleinbasel 2019 Mitglied
Anouk Feurer 2000 GAB Kleinbasel 2022 Mitglied
Harald Friedl 1972 GAB Kleinbasel 2016 Mitglied
Nicola Goepfert 1991 GAB Kleinbasel 2022 Mitglied
Heidi Mück 1964 GAB Kleinbasel 2004–2016
2021
Mitglied
Fleur Weibel 1983 GAB Kleinbasel 2021 Mitglied
Tonja Zürcher 1983 GAB Kleinbasel 2016 Fraktionspräsidentin GAB
Lorenz Amiet 1976 SVP Kleinbasel 2019 Mitglied
Stefan Suter 1964 SVP Kleinbasel 2021 Mitglied
André Auderset 1959 LDP Kleinbasel 2010 Mitglied
Alex Ebi 1964 LDP Kleinbasel 2020 Mitglied
Adrian Iselin 1980 LDP Kleinbasel 2023 Mitglied
Beat Braun-Gallacchi 1971 FDP Kleinbasel 2015 Mitglied
Daniel Seiler 1969 FDP Kleinbasel 2023 Mitglied
Bülent Pekerman 1977 GLP Kleinbasel 2009–2013
2021
Präsident
Johannes Sieber 1975 GLP Kleinbasel 2021 Mitglied
Pasqualine Gallacchi 1968 Die Mitte/EVP Kleinbasel 2011–2017
2020
Mitglied
Balz Herter 1984 Die Mitte/EVP Kleinbasel 2009–2011
2017
Mitglied Ratsbüro
Eric Weber 1963 VA (fraktionslos) Kleinbasel 1984–1992
2013–2016
2021
Mitglied
Daniel Hettich 1960 LDP Riehen 2017 Mitglied
Nicole Strahm-Lavanchy 1961 LDP Riehen 2021 Mitglied
Jenny Schweizer 1964 SVP Riehen 2021 Mitglied
Felix Wehrli 1960 SVP Riehen 2017 Mitglied
Sasha Mazzotti 1968 SP Riehen 2017 Mitglied
Franziska Roth 1964 SP Riehen 2013 Mitglied
Andreas Zappalà 1963 FDP Riehen 2011 Mitglied
Daniel Albietz 1971 Die Mitte/EVP Riehen 2021 Mitglied
Thomas Widmer-Huber 1965 Die Mitte/EVP Riehen 2019 Mitglied
Béla Bartha 1961 GAB Riehen 2022 Mitglied
Sandra Bothe-Wenk 1968 GLP Riehen 2020 Mitglied
Olivier Battaglia 1965 LDP Bettingen 2017 Mitglied
  • Thomas Dähler: Praxis-Kommentar zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt. Basel 2020, ISBN 978-3-9525215-0-2 (online).

Einzelnachweise

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  1. Kantonsverfassung Basel-Stadt auf der Website des Kantons Basel-Stadt.
  2. «Gewiss ein schöner Anfang»: Vor 50 Jahren traten erstmals Frauen zu den Grossratswahlen an – 14 wurden gewählt. Website des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt, abgerufen am 4. November 2020.
  3. Mitglieder A–Z. Website des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt, abgerufen am 3. Oktober 2022.