Grube Wohlverwahrt-Nammen
Eisenerzgrube Wohlverfahrt-Nammen | |||
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Allgemeine Informationen zum Bergwerk | |||
Abbautechnik | Untertagebau | ||
Informationen zum Bergwerksunternehmen | |||
Betriebsbeginn | 1952 | ||
Geförderte Rohstoffe | |||
Abbau von | Eisenerz | ||
Eisenerz | |||
Klippenflöz des Unteren Korallenooliths | |||
Geographische Lage | |||
Koordinaten | 52° 14′ 43,8″ N, 9° 0′ 34,2″ O | ||
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Standort | Nammen | ||
Gemeinde | Porta Westfalica | ||
Kreis (NUTS3) | Minden-Lübbecke | ||
Land | Land Nordrhein-Westfalen | ||
Staat | Deutschland |
Die Grube Wohlverwahrt-Nammen ist ein aktives Bergwerk im Ortsteil Nammen der ostwestfälischen Stadt Porta Westfalica in Nordrhein-Westfalen. Gefördert wird hier das Eisenerz des Unteren Korallenooliths.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Grube Wohlverwahrt-Nammen entstand 1952 durch die Zusammenlegung der Gruben Nammen und Wohlverwahrt, deren Förderungen nach Osten bzw. Westen zwangsläufig zum Zusammenwachsen führen mussten.[1] Heutiger Betreiber ist das Unternehmen Barbara Erzbergbau.
Bereich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Feldesbereich besteht aus 16 verschiedenen Berechtsamen mit rd. 75,5 Mio. m² Fläche südlich von Minden und Bückeburg im West-Ost-Streichen von der Stadt Porta Westfalica bis über die Arensburg bei Steinbergen hinaus.[2]
Vertrieb
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die norddeutschen Hüttenbetriebe verloren seit Anfang der 1990er Jahr das Interesse an dem geförderten Eisenerz, aber die roten Erze fanden als Betonzuschlagstoff ein ganz neues Marktsegment.[1]
Die Grube wird auch als Versatzbergwerk betrieben. Es werden inerte mineralische Stoffe wie Flugaschen etc. als Versatzstoffe zur Stabilisierung des weitläufigen Grubenfeldes eingebaut.[3]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b Thomas Krassmann: Materialien zur Geologie und zum Bergbau des Schaumburger Landes.
- ↑ Besitzverhältnisse.
- ↑ Thomas Krassmann: Geologie und Bergbau des Schaumburger Landes und seiner Randgebiete – Teil 3.