Grundsteuer-Richtlinien

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Die Grundsteuer-Richtlinien (GrStR) sind eine Verwaltungsanweisung auf dem Gebiet des deutschen Grundsteuerrechts. Wie andere Steuerrichtlinien auch, soll die Anweisung eine einheitliche Rechtsanwendung durch die Finanzbehörden sicherstellen und die Verwaltungsarbeit vereinfachen.[1] Sie beinhalten im Wesentlichen Regelungen zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages.

Ihre Vorgänger waren die Richtlinien für die Durchführung der Grundsteuer für den ersten Hauptveranlagungszeitraum (Grundsteuerrichtlinien) - GrR -, herausgegeben 1937 vom damaligen Reichsfinanzministerium, und die Neufassung aus dem Jahr 1954, erlassen durch das Bundesministerium der Finanzen.

  • GrStR bei Steuerschroeder.de

Einzelnachweise

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  1. Grundsteuer-Richtlinien 1978 (GrStR) v. 9. 12. 1978 (BStBl I S. 553), zitiert nach NWB.