Guugu Yimidhirr
Die Guugu Yimidhirr sind ein Stamm der Aborigines von Australien, der die Sprache gleichen Namens spricht. Es gibt einige hundert Sprecher, die meisten von ihnen leben in Hopevale, Cooktown und Wujal Wujal auf der Kap-York-Halbinsel im Norden Queenslands. Der Name des Stammes leitet sich von ihrer Sprache ab und bedeutet „Sprache (guugu), die (für Ding das Wort) yimi hat“[1]
Auf die Guugu Yimidhirr geht beispielsweise das Wort „Känguru“ zurück, das in ihrer Sprache „gangurru“ ( ) heißt.
Neben ihrer Sprache sind sie vor allem für ihr besonderes Raumverständnis bekannt, das u. a. von John Haviland und Stephen C. Levinson untersucht wurde (z. B. in dessen Artikel Relativity in spatial conception and description). So gibt es für Richtungsangaben keine Vokabeln relativ zum Benutzer (links und rechts), sondern nur Himmelsrichtungen (entsprechend Norden, Süden, Osten, Westen). Sie sagen also z. B.: „Da ist eine große Ameise nördlich von deinem Fuß“ (statt vor deinem Fuß)[2] oder „Rück mit dem Stuhl ein bisschen nach Osten“ (statt zurück).[3]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Guy Deutscher: Im Spiegel der Sprache, München:Beck 2010, S. 181–213 (mit Hinweisen zur englischsprachigen Primärliteratur)
- Hart, Roger, und Haviland, John B.: Rückkehr zu den Ahnen, Die Geschichte der Aborigines von Barrow Point, München: Frederking & Thaler, 1999.
- John Haviland: “Anchoring, Iconicity, and Orientation in Guugu Yimithirr Pointing Gestures”, in: Journal of Linguistic Anthropology 3(1), S. 3–45, Juni 1993.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Hart, Roger, und Haviland, John B.: Rückkehr zu den Ahnen, Die Geschichte der Aborigines von Barrow Point, München: Frederking & Thaler, 1999, S. 10.
- ↑ Guy Deutscher, Does Your Language Shape How You Think?, The New York Times, 26. August 2010.
- ↑ John Haviland: “Anchoring, Iconicity, and Orientation in Guugu Yimithirr Pointing Gestures”, in: Journal of Linguistic Anthropology 3(1), S. 3–45, Juni 1993: S. 5.