Haager Kodifikationskonferenz
Die Haager Kodifikationskonferenz fand vom 13. März bis 12. April 1930 in Den Haag statt. Dort sollte eine Kodifikation des Völkerrechts bezüglich der drei Themenblöcke Staatsangehörigkeit, Hoheitsgewässer und staatliche Verantwortung bei Schädigung ausländischer Personen bzw. deren Vermögen erstellt werden.
Entstehung und Vorbereitung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Völkerbund hatte 1924 eine Expertenkommission zur Fortentwicklung der Kodifikation des internationalen Rechts eingerichtet. Nachdem drei Themen für eine erste Kodifikationskonferenz empfohlen worden waren, wurde eine Vorbereitungskommission bestehend aus Jules Basdevant (Frankreich), Carlos Castro Ruiz (Chile), Jean Pierre Adrien François (Niederlande), Cecil Hurst (Vereinigtes Königreich) und Massimo Pilotti (Italien) gebildet[1], die Fragen und Positionen der Staaten je Thema als Diskussionsgrundlage in sogenannten Braunbüchern sammelten. Die Harvard University (Manley Ottmer Hudson) wirkte mit umfangreichen Studien an der Meinungsfindung mit.[2]
Die Konferenz hatte ambitionierte Ziele, war aber gleichzeitig nur mangelhaft vorbereitet und fand zeitlich nach den Verträgen von Locarno und während der Weltwirtschaftskrise in einer politisch angespannten Lage statt.[3]
Ergebnis
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Verabschiedet wurde am 12. April das Haager Abkommen über gewisse Fragen beim Konflikt von Staatsangehörigkeitsgesetzen. Darin wurde versucht die Entstehung der Staatenlosigkeit zu verhindern. Zum Staatsangehörigkeitswechsel der Frau bei binationaler Ehe bzw. Scheidung derselben sollte die Einbürgerung nur mit Zustimmung der Frau und die Rückbürgerung nur auf Antrag der Frau erfolgen.[4]
Für die anderen beiden Themenblöcke konnten keine mehrheitsfähigen Konventionen erarbeitet werden und der Konferenzausgang wurde daher zeitgenössisch stark kritisiert.
Die Arbeitsergebnisse zum Seerecht gingen größtenteils in die Ausarbeitung der Völkerrechtskommission und die Genfer Seerechtskonventionen von 1958 (United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS I) ein. Die relativ schwachen Arbeitsergebnisse zur Staatenverantwortlichkeit ebneten den Weg zur Entwicklung der Draft Articles on Responsibility of States for Internationally Wrongful Acts, die mittlerweile Völkergewohnheitsrecht darstellen.[5]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Edwin M. Borchard: Responsibility of States,’ at the Hague Codification Conference. The American Journal of International Law, Vol. 24, Nr. 3, 1930, S. 517–40. JSTOR, doi:10.2307/2189683.
- Hunter Miller: The Hague Codification Conference. The American Journal of International Law, Vol. 24, Nr. 4, 1930, S. 674–93. JSTOR, doi:10.2307/2190056.
- Documents on the Development and Codification of International Law. Supplement to American Journal of International Law, Vol. 41, Nr. 4, Oktober 1947.
Weblink
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Documents on the Development and Codification of International Law. Supplement to American Journal of International Law, Vol. 41, Nr. 4, Oktober 1947, S. 78.
- ↑ Hunter Miller: The Hague Codification Conference. The American Journal of International Law, Vol. 24, Nr. 4, Oktober 1930, JSTOR, doi:10.2307/2190056, S. 674.
- ↑ Shabtai Rosenne: Codification Revisited After 50 Years. In: Max Planck Yearbook of United Nations Law. Vol. 2, 1998, Hrsg.: Jochen A. Frowein, Rüdiger Wolfrum, ISBN 90-411-0730-4, S. 1 und 3.
- ↑ Georg Dahm, Jost Delbrück, Rüdiger Wolfrum (Hrsg.): Völkerrecht. Band I/2, De Gruyter Recht, Berlin 2002, ISBN 3-89949-023-1, S. 54.
- ↑ Shabtai Rosenne: Codification Revisited After 50 Years. S. 22.