Handlungsnorm

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Eine Handlungsnorm ist eine allgemein anerkannte, kodifizierbare oder kodifizierte Anleitung, die Handlungen in bestimmten Situationen vorgeben, bestimmen oder beschränken soll. Bekannte Ansätze der Ethik, Normen für Handlungen zu bestimmen, sind Immanuel Kants Kategorischer Imperativ oder Varianten der „Goldenen Regel“.

Es werden unterschiedliche Bestimmungen des Begriffs „Handlungsnorm“ und seines Verhältnisses zu menschlichen Handlungen vorgeschlagen. Diese Unterschiede hängen u. a. zusammen mit unterschiedlichen metaethischen und normativen Positionen. Dazu gehört der spezifische Handlungsbegriff (inwiefern die Ausführung oder Unterlassung einer Handlung in der Freiheit des Handelnden liegt) und die Normierung durch Gebote oder Empfehlungen, Erlaubnisse oder Verbote.

Normierungen können in unterschiedlichem Grade implizit oder explizit formuliert sein und z. B. die Form sozialer Konventionen über das „Richtige“ bzw. „Gute“ (Ethos) oder den Charakter von Rechtssatzungen haben. Weitere Aspekte sind, wer die Adressaten der Normierungen sind, z. B. Individuen, bestimmte Personen in Gruppen oder ganze Gesellschaften (Sozialethik vs Individualethik).

Dementsprechend lassen sich auch die Handlungsnormen selbst nach Adressaten, den erfassten Handlungen und dem unterschiedlichen Verpflichtungsgrad oder ihren Begründungsstrukturen einteilen. Eine wichtige Unterscheidung von kategorischen und hypothetischen Handlungsnormen, also solche, die unter allen Umständen gelten, und solchen, die nur in Abhängigkeit von bestimmten Handlunsgzielen geboten sind.[1] Hypothetische Handlungsnormen haben einen instrumentellen Charakter.[2] Ihr Verpflichtungscharakter ergibt sich aus dem Vorliegen unmittelbar-willentlicher Absichten. Dabei ist nicht gesagt, ob das Ziel selbst moralisch geboten, zulässig oder auch nur vertretbar ist.

„Ob der Zweck vernünftig und gut sei, davon ist hier gar nicht die Frage, sondern nur, was man tun müsse, um ihn zu erreichen“.[3]

Die kategorischen Handlungsnormen hingegen stellen die Anforderung der Normierung an sich selbst, ohne einen bestimmten Zweck in die Handlungsempfehlung miteinzubeziehen. In der neuzeitlichen Ethik werden moralische Prinzipien als etwas verstanden, das unabhängig von anderen Faktoren verpflichtet und gilt.[4]

Einzelnachweise

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  1. Christine Korsgaard: The Normativity of Instrumental Reason. In: Ethics and Practical Reason. Oxford: Clarendon Press, 1997 (philpapers.org [abgerufen am 16. Juli 2021]).
  2. Sabine Salloch: „Evidenzbasierte Ethik“? – Über hypothetische und kategorische Handlungsnormen in der Medizin. In: Ethik in der Medizin. Band 24, Nr. 1, März 2012, ISSN 0935-7335, S. 5–17, doi:10.1007/s00481-011-0153-9 (springer.com [abgerufen am 16. Juli 2021]).
  3. Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. L. Heimann, 1870 (google.de [abgerufen am 16. Juli 2021]).
  4. Marcus Düwell: ONE MORAL PRINCIPLE OR MANY! In: Bioethics in Cultural Contexts. Band 28. Springer Netherlands, Dordrecht 2006, ISBN 978-1-4020-4240-9, S. 93–108, doi:10.1007/1-4020-4241-8_7 (springer.com [abgerufen am 16. Juli 2021]).
Primärtexte
Sekundärliteratur
  • Klaus Steigleder: Artikel Norm, in: Petra Kolmer, Armin Wildfeuer (Hg.): Neues Handbuch philosophischer Grundbegriffe, Verlag Karl Alber 2011 / Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2013, ISBN 978-3-534-26363-9, 1627–1638.