Haufen (Einheit)
Der Haufen war ein Maß für Brennholz, Torf und Steinkohlen im preußischen Berlin[1] und in Petersburg nur für Brennholz.
In Berlin war der Verkauf nach Haufen bereits mit einer Verordnung vom 13. Juni 1846 verboten worden. Es sollten nur noch die neueren Maße und Gewichte verwendet werden. Mit Nachdruck wurde das Maß nochmals verboten, da Händler das Haufenmaß, wie eine Revision 1847 aufzeigte, verkleinerten. Die Bekanntmachung des Polizeipräsidenten vom 9. Dezember 1847 wurde als Wiederzulassung verstanden, da es keine Hinweise auf ein Verbot gab. Am 25. Januar 1848 wurde der Handel in Haufen unter Strafe gestellt, aber durch Händler ignoriert.[2]
Steinkohlen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1 Haufen Steinkohlen = 28 Scheffel (alt), 1 Getreidescheffel = 5496,15 Zentiliter
Brennholz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dieser Kubikklafter hatte 108 Kubikfuß,[3] das waren 97,4089 Pariser Kubikzoll oder 4,4518815 Ster.[4]
Torf
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1 Haufen Torf = 5 Maßkörbe (groß) = 240 Maßkörbe (klein) = 6000 Stück Torfsoden
- 1 großer Maßkorb = 1000 Stück Torfsoden
- 1 kleiner Maßkorb = 25 Torfsoden
- In Bremen 1 Haufen = 8 Torfsoden[5]
Petersburg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Brennholz wurde entweder nach der Kubik-Saschehn oder nach Haufen verkauft.
- 1 Haufen hatte die Höhe von 1 Saschehn, eine Breite von 1 Saschehn und trotz veränderlicher Scheitlänge mindestens 10 Werschok. Daraus ergaben sich 2,0234 Kubikmeter oder ein Haufen von 6,625 Kubik-Arschin. Der Haufen hatte 5 ⅝ Kubik-Archin oder 5/24 Kubik-Sarschehn
(Quellen unter[6])
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Leopold Carl Bleibtreu: Handbuch der Münz-, Maaß- und Gewichtskunde, und des Wechsel- Staatspapier- Bank- und Actienwesens europäischer und außereuropäischer Länder und Städte. Verlag von J. Engelhorn, Stuttgart 1863.
- Johann Friedrich Krüger: Vollständiges Handbuch der Münzen, Maße und Gewichte aller Länder der Erde … . Verlag Gottfried Basse, Quedlinburg/Leipzig 1830, S. 123.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Leopold Carl Bleibtreu: Handbuch der Münz-, Maaß- und Gewichtskunde, und des Wechsel- Staatspapier- Bank- und Actienwesens europäischer und außereuropäischer Länder und Städte. Verlag von J. Engelhorn, Stuttgart 1863, S. 66.
- ↑ Christian Noback, Friedrich Eduard Noback: Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maß- und Gewichtsverhältnisse … . Band 1, F. A. Brockhaus, Leipzig 1851, S. 1548.
- ↑ C. L. W. Aldefeld: Die Maße und Gewichte der deutschen Zoll-Vereins-Staaten und vieler anderer Länder und Handelsplätze in ihren gegenseitigen Verhältnissen. Verlag J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart/Tübingen 1838, S. 169.
- ↑ Christian Noback, Friedrich Eduard Noback: Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maß- und Gewichtsverhältnisse … . Band 1, F. A. Brockhaus, Leipzig 1851, S. 115.
- ↑ Johann Friedrich Krüger: Vollständiges Handbuch der Münzen, Maße und Gewichte aller Länder der Erde … . Verlag Gottfried Basse, Quedlinburg/Leipzig 1830, S. 280.
- ↑ Christian Noback, Friedrich Eduard Noback: Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maß- und Gewichtsverhältnisse … . Band 1, F. A. Brockhaus, Leipzig 1851, S. 937.