Haupteintragung
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Eine Haupteintragung ist die erste und in jedem Fall notwendige Eintragung einer Publikation in einen Bibliothekskatalog. Zu Zeiten des Zettelkatalogs wurde die Haupteintragung einer Publikation an der entsprechenden Stelle des alphabetischen Katalogs einsortiert. Möglich sind beispielsweise die Einordnung nach dem Namen des Verfassers, des Urhebers oder des Publikationstitels. Weitere Eintragungen wurden als Nebeneintragung bezeichnet.
Nach den im deutschen Sprachraum verwendeten RAK besteht eine Haupteintragung aus der unverändert gelassenen Einheitsaufnahme, hinzukommen können nur Nachtragungen und Ergänzungen.[1]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Klaus Gantert, Rupert Hacker: Bibliothekarisches Grundwissen. 8., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Saur, München 2008, ISBN 978-3-598-11771-8, S. 169–170.
- Dietmar Strauch, Margarete Rehm: Lexikon Buch, Bibliothek, neue Medien. 2., aktualisierte und erweiterte Auflage. Saur, München 2007, ISBN 978-3-598-11757-2, S. 210
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Arbeitsstelle für Standardisierung (Hrsg.): Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken. RAK-WB. 2., überarbeitete und erweiterte Auflage. Deutsche Nationalbibliothek, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-933641-88-5, S. 82, (online, (PDF; 32,7 MB)).