Hausarzt
Ein Hausarzt ist ein niedergelassener (freiberuflicher) Arzt oder in einer ärztlichen Kooperationsgemeinschaft wie z. B. einem medizinischen Versorgungszentrum oder einer Berufsausübungsgemeinschaft angestellt. Für den Patienten ist er meist die erste Anlaufstelle bei medizinischen Problemen, im Rahmen des deutschen Hausarztmodells muss er das sogar sein. Damit dient er als Lotse in einem unübersichtlichen Gesundheitssystem.
Wie jeder niedergelassene Arzt ist auch der Hausarzt berufsrechtlich verpflichtet, gegebenenfalls, z. B. bei schwereren Krankheiten, notwendige Hausbesuche durchzuführen. Um die ärztliche Versorgung auch außerhalb der Sprechstunden sicherzustellen, organisieren niedergelassene Ärzte in der Regel einen ärztlichen Notdienst.
Im Idealfall kennt der Arzt von früheren Gelegenheiten im Wesentlichen die Lebens- bzw. Krankengeschichte, während er sie bei neuen Patienten erst in längerem Gespräch erheben muss (Anamnese). Durch eine gewisse Kenntnis der persönlichen Situation und das Vertrauen[1] der Patienten können Hausärzte mitunter auch bei psychischen Problemen oder Konflikten einen besseren Zugang zum Patienten haben als mancher Spezialist und übernehmen oftmals auch seine/ihre psychologische Grundversorgung.
Wenn nötig, schreibt der Hausarzt die Überweisung zum Facharzt, zu einer speziellen Therapie bzw. ins Krankenhaus.
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland sind als Hausärzte tätig:
- Fachärzte für Allgemeinmedizin,
- hausärztlich niedergelassene Fachärzte für Innere Medizin,
- sogenannte praktische Ärzte, also Ärzte ohne Facharztanerkennung (für die Kassenzulassung bedarf es heute einer Facharztprüfung, die Neuzulassung eines praktischen Arztes als Vertragsarzt ist heute nicht mehr möglich),[2]
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin (früher Kinderarzt).
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt bei den gesetzlich Krankenversicherten mit der Krankenkasse über die Kassenärztliche Vereinigung, bei Privatpatienten mit diesen direkt. 2004 setzte eine Hausarztpraxis in Deutschland im Durchschnitt 176.100 Euro um. Der Kostenanteil betrug 52,8 Prozent des Umsatzes.[3] Die Kassenärztliche Bundesvereinigung gab 2010 bekannt, dass die Hausärzte im Jahr 2009 sieben Prozent mehr als im Vorjahr erhalten haben. Mit einem Honorar von durchschnittlich über 206.000 Euro (vor Abzug der Kosten) bekamen sie mehr Honorar als andere, spezialisierte Fachärzte.[4]
2012 gab es in Deutschland rund 60.000 Hausärzte.[5] Mittlerweile ist diese Zahl über die Jahre jedoch gesunken und so sind es laut statista nur noch 44.900.[6] 18,5 Prozent der Ärzte in Deutschland sind kassenärztlich tätige Hausärzte.[7] Das Durchschnittseinkommen eines Hausarztes liegt nach einer Statistik aus dem Jahr 2007 der OECD in Deutschland bei 80.730 Euro, in der Schweiz bei 87.000 Euro und in den Niederlanden bei 94.300 Euro. Privateinnahmen sind dabei nicht berücksichtigt.[3]
Seit Ende der 1990er Jahre versuchen zahlreiche Gesundheitspolitiker, die Rolle des Hausarztes im Gesundheitssystem zu stärken.[8]
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) vertritt die wissenschaftlich-fachlichen Interessen der Hausärzte in Deutschland insbesondere durch die Erarbeitung von Leitlinien, Stellungnahmen gegenüber den gesundheitspolitischen Institutionen und Forschungs- und Nachwuchsinitiativen.
Die Hausarztzentrierte Versorgung umfasst die hausärztliche Behandlung von Kassenpatienten, wobei die Abrechnung über einen Vertragspartner, meist einen Verband, und nicht über die Kassenärztliche Vereinigung abgewickelt wird.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Regina Geitner: Grundvertrauen in die Entscheidung des Hausarztes. In: Deutsches Ärzteblatt. Nr. 108, 2011, S. A520–A522.
- ↑ Ausnahme: Der Arzt hatte seinerzeit noch die damaligen Voraussetzungen für das Zertifikat „Praktischer Arzt“ erfüllt und dann zusätzlich eine Facharztprüfung bestanden. Dann kann er bei der Niederlassung auch heute noch eine Niederlassung als „Praktischer Arzt“ beantragen. Analoges gilt für den Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin. Die bestandene Prüfung berechtigt zur Kassenzulassung. Europarechtlich wurde das Führen dieser Gebietsbezeichnung jedoch mittlerweile verboten, sodass bei der Niederlassung nur die Bezeichnung „Arzt“ erlaubt ist.
- ↑ a b Arzt & Wirtschaft, Hausärzte am Ende der Skala, 09/2007, S. 20
- ↑ Philipp Neumann: „Hausärzte verdienen jetzt mehr als Fachärzte“ – Die Welt vom 19. August 2010; Timot Szent-Ivanyi: „Zahlenschlacht mit Bedacht“ – Berliner Zeitung vom 20. August 2010
- ↑ Michael Inacker: Lockangebote für Landärzte. In: Handelsblatt. Nr. 248, 21. bis 26. Dezember 2012, ISSN 0017-7296, S. 11.
- ↑ Anzahl der Hausärzte in Deutschland bis 2020. Abgerufen am 8. Dezember 2020.
- ↑ Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV, Archivlink ( vom 30. Juli 2010 im Internet Archive) (Stand: 31. Dezember 2009)
- ↑ Harro Albrecht: „HAUSÄRZTE: Retter in Weiß oder Billig-Mediziner?“ – Die Zeit 18/2010 vom 29. April 2010