Hausgenosse (Begriffsklärung)
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Hausgenosse bezeichnet:
- die Mitglieder einer Wohn- oder Hausgemeinschaft, siehe Hausgenosse
- in der Schweiz die Mitglieder einer Zunft, insbesondere die
- die zunftähnlich organisierten Mitglieder einer Münzstätte, siehe Hausgenossenschaft (Münzwesen), insbesondere die
- „Hausgenossen“, eine Erzählung von Günter Eich, siehe Maulwürfe (Günter Eich)