Heiraten verboten

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Film
Titel Heiraten verboten
Alternativtitel: Hochwürden greift ein – Heiraten verboten!
Produktionsland Deutschland
Originalsprache Deutsch
Erscheinungsjahr 1957
Länge 92 Minuten
Stab
Regie Heinz Paul
Drehbuch Alois Johannes Lippl
Musik Winfried Zillig
Kamera Franz Weihmayr
Besetzung

Der Film Heiraten verboten (Alternativtitel: Der Glockenkrieg oder Hochwürden greift ein – Heiraten verboten!) entstand 1957 unter der Regie von Heinz Paul und ist eine Verfilmung des Romans Der Glockenkrieg von Ernst Wolfgang Freissler aus dem Jahr 1927. 1983 entstand mit dem Fernsehfilm Der Glockenkrieg eine weitere Adaption des Stoffes.

Die Bewohner der Ortschaften Summering und Schellenberg streiten sich um den Sauwald, der zwischen den beiden Gemeinden liegt. Nachdem der Wald jahrhundertelang zur Gemeinde Summering gehört hatte, wurde er nun gerichtlich Schellenberg zugesprochen. Der Streit eskaliert, als die Summeringer behaupten, die Nachbarn würden ihnen mit den Kirchenglocken die Gewitter zutreiben. In diesem Glockenkrieg werden in Summering die Kirchenglocken gegen Kuhglocken ausgetauscht.

Den Summeringer Mädchen wird es untersagt, sich mit Schellenberger Burschen zu treffen. Schließlich rebellieren die Schellenberger Junggesellen und die Summeringer Mädchen. Nur die Liebe und die Ortspfarrer können den Konflikt noch schlichten.

„Bedauerlich primitiver Schwank, geschmacklos, ohne besseren Humor und mit verletzender Einbeziehung religiöser Requisiten.“

6000 Filme. Kritische Notizen aus den Kinojahren 1945 bis 1958. Handbuch V der katholischen Filmkritik, 3. Auflage, Verlag Haus Altenberg, Düsseldorf 1963, Seite 182

„Herkömmlicher Bauernschwank mit dümmlichen Geschmacksverirrungen.“

Lexikon des internationalen Films[1]

Einzelnachweise

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  1. Heiraten verboten. In: Lexikon des internationalen Films. Filmdienst, abgerufen am 10. Oktober 2016.