heise online

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Heise Newsticker)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
heise online
Nachrichten
Sprachen Deutsch
Sitz Hannover
Betreiber Heise Medien
Registrierung optional
Online seit 1996
https://www.heise.de/

heise online oder Heise-Newsticker (auch heise.de) ist eine seit 1996 bestehende Nachrichten-Website der Heise Medien.

Themenschwerpunkt des Nachrichtendienstes sind die Informations- und Telekommunikationstechnik und angrenzende Gebiete, aber auch die gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Techniken. Das Angebot ist mit über 22 Millionen Besuchen pro Monat (Stand: April 2019)[1] eine der meistbesuchten deutschsprachigen IT-Nachrichtenseiten. Chefredakteure sind Torsten Beeck und Volker Zota.[2]

Geschichte und Inhalt

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als erste Website von Heise entstand www.ix.de der iX.[3] Bis Sommer 1996 war www.ix.de statt www.heise.de auch die Website der c’t von Heise.[4][5] Beide Adressen führten damals zum selben Ziel, einer Homepage mit einem Weblink auf News und Weblinks auf Inhaltsverzeichnisse aktueller Zeitschriften des Verlags.[6][7] Die News begannen am 17. April 1996 mit einem Artikel aus der c’t.[8] Im Jahr 1999 wurde die Startseite zum Newsticker.[9][10] Im Jahr 2008 wurde begonnen, ausgesuchte Beiträge in den Fokus der Startseite zu rücken.[11][12][13]

Der Heise-Nachrichtenticker hatte in den Monaten Juli bis Oktober 2011 monatlich durchschnittlich 24,9 Millionen Einzelbesuche (davon etwa 3,6 Millionen aus dem Ausland) und etwa 143,3 Millionen Einzelseitenabrufe (gemäß IVW). Die „7-Tage-News“ sind ein Überblick der in den letzten sieben Tagen veröffentlichten „Heise News – Meldungen des Tages“.

Weiterhin werden noch die Onlineauftritte der praxisorientierten Printmedien des Heise-Verlags gebündelt, wie zum Beispiel c’t, iX, Technology Review, c’t Fotografie, Mac & i, Heise Developer, Heise Autos, Heise Security, Heise Netze, Heise open, Heise resale – Magazin für Vermarktung und Wirtschaft, Heise mobil – Magazin für Mobile Endgeräte und Anwendungen, Heisetreff, sowie das Online-Magazin Telepolis.

Die – durch die Vielzahl der von Heise kommenden Internetnutzer verursachte – zeitweilige Nichterreichbarkeit einer in einer Nachrichtenmeldung verlinkten externen Webseite wurde in den 2000er-Jahren analog dem Slashdot-Effekt als Heise-Effekt oder auch Heise-DoS bezeichnet.[14][15]

Seit 2011 ist Heise Online auch auf YouTube vertreten und produziert Videos als Live-Streams und Podcasts, u. a. in den Reihen c’t uplink, c’t zockt, nachgehac’t und der seit 2016 wöchentlichen #heiseshow.[16][17] In der 100. #heiseshow im Februar 2018 haben sich die Hauptbeteiligten nach Dienstalter vorgestellt, Zuschauerfragen beantwortet und das Maskottchen Frau Mahlzahn live gezeigt.[18]

Aus der Forum-Community sind auch verschiedene Organisationen hervorgegangen, wie etwa die ehemalige Stop1984.

Am 13. Juni 2024 wurde bekannt gegeben, dass die Firma Heise zur Saison 2024/25 Hauptsponsor von Hannover 96 wird.[19] Der Vertrag wurde über eine Laufzeit von drei Jahren geschlossen, Hannover 96 erhält pro Saison 1,5 Millionen Euro. Alle Mannschaften des Vereins werden mit dem Heise-Logo auf dem Trikot auflaufen.

Am 22. Januar 2019 startete heise+ als Ergänzung von Heise Online.[20] Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Abo, das Zugang zu den sechs Zeitschriften c’t, iX, Technology Review, Mac & i, Make und c’t Fotografie sowie exklusive Tests, Kaufberatungen, Analysen, Praxisbeiträge und Hintergrundartikel enthält.[21]

Das bisherige Gratis-Angebot von heise online, insbesondere die Nachrichten, sollen weiterhin frei zugänglich bleiben.[20]

Das Preismodell ist differenziert: Für private Abonnenten mit zwei oder mehr Magazinen ist es im Preis inbegriffen; für Plus-Abonnent von c’t, iX oder Technology Review nur 3 €/Monat; für einfache Magazin-Abonnenten 5 € monatlich und für reine Online-Leser sind es monatlich 12,95 €[21] (Preisanpassung per 07/2021 davor 9,95 €)[22] Ausdrücklich ist heise+ nicht werbefrei, aber die Artikel werden nicht durch Werbebanner unterbrochen.[21]

Nach einem Jahr wurde der Erfolg gemeldet, dass 23.000 neue Abonnenten und 27.000 Mehrfachabonnenten gewonnen werden konnten.[23] Die Teilnehmer von heise+ nutzen nach der Analyse „praktisch an jedem Werktag“ heise+ und verbleiben durchschnittlich 17 Minuten auf heise online.[23]

Seit dem 27. Januar 2021 bietet heise.de auch einen werbefreien Zugang als sogenannte Pur-Abo mit weitgehenden Verzicht auf Cookies und schnelleren Ladezeiten durch entfallende werbewirtschaftliche Nutzungsanalysen und Reichweitenmessungen für zusätzliche DNS-Abfragen, TLS-Handshakes und Serverantworten.[24] Wer bereits ein Abo für heise+ oder ein Abo für ein Heise-Magazin besitzt, bezahlt für Pur monatlich 1,95 Euro zusätzlich; andernfalls sind es 4,95 € pro Monat.[24]

Für die acht Sonderangebotsbereiche techstage.de, jobs.heise.de, heise-academy.de, bildung.heise.de, tarifrechner.heise.de, shop.heise.de, spiele.heise.de und business-services.heise.de gilt Pur nicht.[25] Wer diese Bereiche anklickt, wird mit einem Cookie-Werbewirtschaftsauswahlmenü begrüßt.

Die Bereiche, wo Heise Pur aktiv ist, werden für den Benutzer eindeutig mit einem blauen Hinweis „PUR“ oben rechts im Browser gekennzeichnet.[25]

Die Datenschutzkonferenz (DSK) fasste am 29. März 2023[26] einen Beschluss, demzufolge die Bedingungen der Pur-Abo-Modelle zulässig und vertretbar sind.[27] Der Heise-Verlag begrüßte es „als Hilfestellung für die konkrete Ausgestaltung“ und Prüfmaßstäbe in laufenden Verfahren.[28]

Urteile zur Forenhaftung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung von Heise online und dem Internetforum sind einige grundlegende Gerichtsentscheidungen ergangen. Sie betrafen unter anderem folgende Rechtsfragen:

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Online-Nutzungsdaten April 2019 – Kategorie Computer. Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V, abgerufen am 14. Mai 2019.
  2. heise online: Impressum. Abgerufen am 11. Februar 2024.
  3. Geschichte. Heise Medien Gruppe, abgerufen am 26. September 2016.
  4. Impressum. In: c’t. Nr. 7. Verlag Heinz Heise, 1996 (online [abgerufen am 23. September 2014]).
  5. Impressum. In: c’t. Nr. 8. Verlag Heinz Heise, 1996 (online [abgerufen am 23. September 2014]).
  6. www.ix.de. Internet Archive, 5. November 1996, archiviert vom Original am 5. November 1996; abgerufen am 23. September 2014.
  7. www.heise.de. Internet Archive, 22. Dezember 1996, archiviert vom Original am 22. Dezember 1996; abgerufen am 23. September 2014.
  8. www.ix.de/newsticker/older.html. Internet Archive, 7. Juni 1997, archiviert vom Original am 7. Juni 1997; abgerufen am 23. September 2014.
  9. www.heise.de. Internet Archive, 25. Februar 1999, archiviert vom Original am 25. Februar 1999; abgerufen am 23. September 2014.
  10. www.heise.de. Internet Archive, 17. April 1999, archiviert vom Original am 17. April 1999; abgerufen am 23. September 2014.
  11. www.heise.de. Internet Archive, 14. Mai 2008, archiviert vom Original am 14. Mai 2008; abgerufen am 23. September 2014.
  12. www.heise.de. Internet Archive, 28. August 2008, archiviert vom Original am 28. August 2008; abgerufen am 23. September 2014.
  13. www.heise.de. Internet Archive, 6. März 2009, archiviert vom Original am 6. März 2009; abgerufen am 23. September 2014.
  14. Hal Faber: „Ungluablich“: 10 Jahre Newsticker bei heise online. In: Heise online. 17. April 2006. Abgerufen am 13. Februar 2021.; Zitat: „Nehmen wir nur die kleine Nachricht über einen Beschwerdebrief, die zu einer der ersten ‚geheisten‘ Sites wegen allzu vieler Zugriffe führte.“.
  15. Accessblog: Neues aus der Browserecke. Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch e. V., 19. April 2005, Zitat: „Da die ftp- und Webserver aber entweder noch nicht auf dem neuesten Stand waren oder unter dem /. bzw. heise-Effekt litten hatten wir in der täglichen Wasserstandsmeldung noch nichts dazu gesagt.“
  16. heise online. In: YouTube. Heise Medien, 2011, abgerufen am 13. Oktober 2016 (Benutzerprofil).
  17. Martin Holland, Volker Zota, u. a.: Die wöchentliche Dosis Technik-News und Netzpolitik. In: #heiseshow. Heise Online, 28. Januar 2016, abgerufen am 13. Oktober 2016 (Videoseite).
  18. Martin Holland: Ask us Anything zur 100. Folge – Zum Jubiläum beantworten wir Zuschauerfragen. Heise Online, 22. Februar 2018, abgerufen am 22. Februar 2018 (Videoseite).
  19. Hannoversches Medienhaus engagiert sich: heise wird Hauptsponsor von Hannover 96. 13. Juni 2024, abgerufen am 13. Juni 2024.
  20. a b Volker Zota: heise+ erweitert heise online um exklusive Tests, Ratgeber & alle Heise-Magazine im Browser. In: Heise online. 22. Januar 2019. Abgerufen am 25. Januar 2021.
  21. a b c Was ist heise+?. In: Heise online. (Die wichtigsten Antworten). Abgerufen am 26. Juni 2021.
  22. Was ist heise+?. In: Heise online. (Die wichtigsten Antworten). Abgerufen am 25. Januar 2021.
  23. a b Volker Zota: Ein Jahr heise+. In: Heise online. 3. Februar 2020. Abgerufen am 24. Dezember 2020.
  24. a b Volker Zota: In eigener Sache: Mit "Pur" heise online ohne Tracking und externe Werbung lesen. In: Heise online. 26. Januar 2021. Abgerufen am 26. Juli 2021.
  25. a b Volker Zota: Was ist ein Pur-Abo?. In: Heise online. 27. Januar 2021 (Die wichtigsten Antworten). Abgerufen am 26. Juli 2021.
  26. Datenschutzkonferenz – Beschlüsse. In: datenschutzkonferenz-online.de. Abgerufen am 31. März 2023.
  27. Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 22. März 2023. (PDF) In: datenschutzkonferenz-online.de. Abgerufen am 31. März 2023.
  28. Stefan Krempl: Datenschutzkonferenz erklärt "Pur-Abo-Modelle" grundsätzlich für zulässig. In: Heise online. 30. März 2023. Abgerufen am 31. März 2023.
  29. Bundesgerichtshof Volltext, abgerufen am 3. Juni 2020.
  30. Holger Bleich: Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge. In: Heise online. 5. Dezember 2005 (Urteil im Volltext). Abgerufen am 11. März 2016.
  31. Joerg Heidrich: LG Düsseldorf: Keine Störerhaftung eines Forenbetreibers. In: Heise online. 3. Juli 2007 (Urteil im Volltext). Abgerufen am 11. März 2016.
  32. Virtuelles Hausrecht eines Forenbetreibers – JurPC Web-Dok. 100/2007. LG München I – Urteil vom 25.10.2006 – 30 O 11973/05. In: jurpc.de. 2007, abgerufen am 2. Mai 2024 (Volltext).doi:10.7328/jurpcb/2007226101
  33. Holger Bleich: Urteil: Link zu Foto kann Persönlichkeitsrechte verletzen. In: Heise online. 3. August 2007 (Urteil im Volltext). Abgerufen am 11. März 2016.