Hermann von Stutterheim (Jurist, 1887)

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Hermann Richard Karl Ludwig Franz von Stutterheim (* 21. November 1887 in Braunschweig; † 6. April 1959 in Lauingen, Kreis Helmstedt) war ein deutscher Jurist und Ministerialbeamter.

Der Sohn des gleichnamigen Landgerichtsdirektors in Braunschweig Hermann von Stutterheim (1843–1909) studierte Rechtswissenschaft und wurde 1911 Gerichtsreferendar. Als Artillerie-Reserveoffizier der preußischen Garde nahm er von 1914 bis 1918 am Ersten Weltkrieg teil und war zuletzt Hauptmann.[1] Zwischenzeitlich legte er 1917 das juristische Assessorexamen ab. Im Jahre 1919 wurde er oberer Hilfsbeamter in der braunschweigischen Landesverwaltung. Von 1920 bis 1934 war er in Berlin als Legationsrat und stellvertretender Reichsratsbevollmächtigter für die Länder Braunschweig und Anhalt tätig.

Seit dem 1. März 1934 war er persönlicher Referent des Chefs der Reichskanzlei, Hans Lammers. Er wurde 1937 zum Reichskabinettsrat ernannt. Von Adolf Hitler erhielt er 1943 eine monatliche Schenkung von 600 Reichsmark. Laut Lammers’ Aussagen aus dem Jahre 1961 konzipierte von Stutterheim einen Gesetzesentwurf zur Legalisierung der nationalsozialistischen Krankenmorde.[2]

  • Die Reichskanzlei. in: Schriften zum Staatsaufbau. Heft 45. Junker u. Dünnhaupt, Berlin 1940, DNB 362851190

Einzelnachweise

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  1. Deutsche Verlustlisten des Ersten Weltkrieges: Ausgabe 595 vom 19. Juli 1915 (Preußen 278), S. 7696 (Oblt. d. R. Hermann v. Stutterheim (6. Battr.), Braunschweig3. Garde-Feldartillerie-Regiment); Ausgabe 2017 vom 23. Juli 1918 (Preußen 1196), S. 25199 (v. Stutterheim, Hermann, Hptm. – 21.11. Braunschweig).
  2. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt/Main 2003.