Hinrich von dem Springe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Siegel des Hinrich von dem Springe mit Hausmarke um 1412

Hinrich von dem Springe († kurz vor 1437) war Ratsherr der Hansestadt Lübeck.

Hinrich von dem Springe war möglicherweise Krugwirt in Lübeck, verfügte also über eine Kruggerechtigkeit. Dem seit den bürgerlichen Unruhen 1408 bestehenden Neuen Rat gehörte er von 1409 bis 1413 an. Er war im Rat von 1409 bis 1411 als Wetteherr tätig. 1412 ist er als Vorsteher des Heiligen-Geist-Hospitals und des St. Jürgen-Siechenhauses nachgewiesen. In Testamenten Lübecker Bürger wird er mehrfach als Urkundszeuge und als Vormund aufgeführt.[1] Er bewohnte das Haus Mühlenstraße 5 in der Lübecker Altstadt.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Gunnar Meyer: „Besitzende Bürger“ und „elende Sieche“: Lübecks Gesellschaft im Spiegel ihrer Testamente 1400–1449 (Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, hg. vom Archiv der Hansestadt, Reihe B, Band 48) Lübeck: Schmidt-Römhild 2010, ISBN 978-3-7950-0490-3