Hofemann

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Als Hofemann, Hofmann bzw. Hoffmann bezeichnete man den Pächter eines Gehöfts bzw. dem Grundherren zu Diensten verpflichteten Bauern, gelegentlich auch einen Höfling. Hobemann ist die hessische und Havemann/Hamann die niederdeutsche Variante.[1]

Hoffmann war in Schlesien der häufigste Berufsname. Er entsprach dem west- und süddeutschen Meier, also Gutsverwalter an herrschaftlichen Höfen, auch auf Landgütern von Patriziern.[2]

Die altfränkische Bezeichnung Huber ist sinngemäß verwandt.

Einzelnachweise

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  1. Herkunft des Namen Hoffmann.
  2. http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-berichte/merzig-wadern/Hoffmann-Ursprung-in-Mettlach-und-Mondorf;art2800,2872974,0@1@2Vorlage:Toter Link/www.saarbruecker-zeitung.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.