Hofgemeinde
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Hofgemeinde ist eine Bezeichnung für die Gemarkung der Höfe, also deren Umland. Mit dem gleichen Begriff bezeichnet man aber auch die Gesamtheit der Höfe und die Versammlung der Menschen, die auf den Höfen wohnen.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Hofgemeinde. In: Deutsche Akademie der Wissenschaften der DDR, Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 5, Heft 8 (bearbeitet von Otto Gönnenwein, Wilhelm Weizsäcker, unter Mitwirkung von Hans Blesken). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1967, OCLC 832566414 (adw.uni-heidelberg.de – Erstausgabe zwischen 1952 und 1960).