Hohe Jagd

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Als Hohe Jagd wird die Jagd auf Hochwild bezeichnet.

Welches Wild zum Hoch- oder Niederwild zählte, war historisch abhängig von der Willkür des Adels,[1] beziehungsweise den feudalen Regalien. Nur der Adel durfte „hohes Wild“ jagen.

Nach Aufhebung der Regalien zählten zum Hochwild

  • Haarwild: Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Muffel-, Reh-, Gams-, Stein- und Schwarzwild sowie Bären, Wölfe und Luchse.
  • Federwild: Auer-, Birk-, Haselwild, Fasane, Schwäne, Trappen, Kraniche, Pelikane, Uhu und Adler.
  • Auch die zur Beizjagd verwendeten Falken waren Hochwild.

Heute sind sowohl das Niederwild als auch das Hochwild im § 2 Absatz 4 Bundesjagdgesetz (BJagdG) rechtlich definiert. Danach gehören zum Hochwild Schalenwild außer Rehwild, ferner Auerwild, Steinadler und Seeadler. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild.

Einzelnachweise

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  1. Hohe Jagd. In: Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon. Augsburg 2000, ISBN 3-8289-1579-5, S. 348.