Hohentwiel (Bannwald)
Bannwald
„Hohentwiel“ | ||
Bannwald am Hohentwiel unterhalb der Festung | ||
Lage | Singen (Hohentwiel) im Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg, Deutschland | |
Fläche | 19,0297 ha | |
Kennung | 100031 | |
Geographische Lage | 47° 46′ N, 8° 49′ O | |
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Einrichtungsdatum | 1. Januar 1970 | |
Verwaltung | Forstdirektion Freiburg |
Das Gebiet Hohentwiel ist ein mit Datum vom 1. Januar 1970 ausgewiesener Bannwald (Schutzgebiet-Nummer 100031) bei Singen (Hohentwiel) im Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg.
Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Schutzgebiet befindet sich am Hang des Hohentwiels zwischen den Gemeinden Hilzingen und Singen.[1]
Der Bannwald liegt vollständig im Naturschutzgebiet Hohentwiel. Im Norden, im Süden und in der Mitte grenzt er an das Landschaftsschutzgebiet Hohentwiel. Er ist Teil des Vogelschutzgebiets Hohentwiel/Hohenkrähen und er ist Teil des FFH-Gebiets Westlicher Hegau.
Vegetation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Bannwald kommen laut Waldbiotopkartierung die folgenden Pflanzen vor: Feldahorn, Spitzahorn, Berg-Ahorn, Ähriges Christophskraut, Giersch, Knoblauchsrauke, Bärlauch, Gelbes Windröschen, Wiesen-Kerbel, Aronstab, Gewöhnliche Berberitze, Acker-Glockenblume, Gold-Kälberkropf, Schöllkraut, Hohler Lerchensporn, Gemeine Hasel, Zweigriffeliger Weißdorn, Kriechende Gämswurz, Scharbockskraut, Gemeine Esche, Gewöhnliche Goldnessel, Kletten-Labkraut, Echte Nelkenwurz, Gemeiner Efeu, Gefleckte Taubnessel, Rote Heckenkirsche, Wald-Bingelkraut, Gemeine Fichte, Waldkiefer, Vogelkirsche, Einblütiges Perlgras, Wald-Bingelkraut, Wald-Sauerklee, Gemeine Fichte, Gewöhnlicher Tüpfelfarn, Espe, Hasenlattich, Vogelkirsche, Gewöhnliche Traubenkirsche, Dunkles Lungenkraut, Dunkles Lungenkraut, Gold-Hahnenfuß, Alpen-Johannisbeere, Stachelbeere, Gewöhnliche Robinie, Schwarzer Holunder, Echte Mehlbeere, Sommerlinde, Bergulme, Wolliger Schneeball.
Schutzzweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Schutzzweck des Bannwalds ist gemäß Schutzgebietsverordnung
- Die unbeeinflusste, spontane Entwicklung des Waldes mit seinen Tier- und Pflanzenarten (Schutz des Sukzessionsablaufs, Prozessschutz) sowie die wissenschaftliche Beobachtung der Entwicklung zu gewähr-eisten.
- Dies beinhaltet den Schutz der Lebensräume und -gemeinschaften, die sich im Gebiet befinden, sich im Verlauf der eigendynamischen Entwicklung des Waldbestandes innerhalb des Schutzgebietes ändern oder durch die eigendynamische Entwicklung entstehen.
Betreuung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wissenschaftlich betreut wird der Bannwald durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (BVA).
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Steckbrief des Bannwaldes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg mit Verordnung, Datenauswertebogen und Karte