immediat
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immediat (lat. immediatus ‚unmittelbar‘, ‚ohne Vermittlung‘) steht für:
- rechtssprachlich „in Zuständigkeit einer höheren Instanz“:
- Immediatrecht war das unmittelbare Zugangs- und Vortragsrecht beim Monarchen
- Reichsunmittelbarkeit als Begriff für das Rechtsverhältnis nicht der Landeshoheit eines Fürsten, sondern nur Kaiser und Reich unterstehender Personen und Institutionen
- ein römisch-katholisches Bistum oder Quasi-Bistum, das keiner Metropolie bzw. keinem Erzbistum, sondern unmittelbar dem Heiligen Stuhl in Rom unterstellt ist, siehe Exemtion
- im Zisterzienser- und Trappistenorden der Tochterklöstern vorgesetzte Abt, siehe Pater Immediat
- ein öffentliches Gebäude mit höchstbehördlichem Rechtsträger, siehe Immediatbau
- ein unmittelbar an die höchste Behörde (früher den Landesherren) gerichtetes Gesuch, Immediatgesuch, Immediateingabe, Immediatsache
- eine Sofortprothese in der Zahnmedizin, siehe Immediatprothese
Siehe auch:
Wiktionary: immediat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen