Institutionskennzeichen
Die Institutionskennzeichen (kurz: IK) sind bundesweit eindeutige, neunstellige Zahlen, mit deren Hilfe Abrechnungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich der deutschen Sozialversicherung einrichtungsübergreifend abgewickelt werden können. Hierbei erhalten alle Einrichtungen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) erbringen, auf Antrag ein IK. Damit ist die Grundlage der Abrechnung mittels elektronischer Datenverarbeitung gelegt.
Das IK ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung. Vertragspartner, die im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Leistungen erbringen, erhalten ein IK.
Unter dem IK werden Name, Anschrift, Kreditinstitut und Kontonummer (IBAN und BIC) des IK-Inhabers (Zahlungsempfängers) gespeichert. Soll der Zahlungsverkehr über mehr als eine Bankverbindung abgewickelt werden, können mehrere verschiedene IK beantragt werden.
Synonyme
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Institutionskennzeichen der einzelnen Krankenkassen ist identisch mit der jeweiligen Versicherungsnummer (hier auch Kostenträgererkennung oder auf den vertragsärztlichen Formblättern („Muster“) kürzer Kostenträgerkennung genannt) auf der Vorderseite der Gesundheitskarte (unten links neben der Versichertennummer der versicherten Person). Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden zwischen Abrechnungs‐IK und Kassensitz‐IK. Auf den aktuellen Gesundheitskarten steht Versicherung statt Versicherungsnummer. 2012 hieß es noch Kassen-Nummer beziehungsweise Kassen-Nr.
Bei den Ärzten dagegen darf ihr Institutionskennzeichen nicht mit ihrer lebenslangen Arztnummer und nicht mit ihrer Betriebsstättennummer verwechselt werden.
Rechtliche Grundlagen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gemäß § 293 SGB V wird bei der Datenübermittlung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Leistungserbringern ein IK als eindeutige Identifizierung verwendet. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger haben zur Kennzeichnung der Vertragspartner eine Rahmenvereinbarung über die Einführung, Vergabe und Verwendung von IK abgeschlossen, die am 8. Februar 1979 in Kraft getreten ist.
Hierbei sind der bundeseinheitliche Aufbau des Kennzeichens sowie Vergabe und Abrechnungsverfahren festgelegt worden. Aufgrund der positiven Erfahrungen ist das IK in das Sozialgesetzbuch aufgenommen worden und wird seit 1. Januar 1989 als offizielles Kennzeichen der Leistungsträger und Leistungserbringer im Schriftverkehr und für Abrechnungszwecke verwandt (§ 293 SGB V).
Für den Bereich der Krankenkassen ist die Nutzung des IK im Schriftverkehr, einschließlich des Einsatzes von Datenträgern, beim Datenaustausch, für Maßnahmen zur Qualitätssicherung und für Abrechnungszwecke mit den anderen Trägern der Sozialversicherung und der Bundesagentur für Arbeit sowie mit ihren Vertragspartnern einschließlich deren Mitgliedern nach § 293 SGB V vorgeschrieben.
Systematik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein IK unterteilt sich in 4 Ziffernbereiche:
- Die ersten 2 Ziffern ("Klassifikation") kennzeichnen die Art der Einrichtung oder die Personengruppe
- Die Ziffern 3 und 4 ("Regionalbereich") kennzeichnen das Bundesland der Einrichtung
- Die Ziffer 5 bis 8 ("Seriennummer") werden fortlaufend vergeben
- Die Ziffer 9 dient als Prüfziffer
Der OID für Institutskennzeichen ist 1.2.276.0.76.4.5, beantragt durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Beispiel
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Krankentransportunternehmen (Klassifikation 60) im Bundesland Niedersachsen (Regionalbereich 03) wurde mit der Seriennummer 0008 erfasst. Das IK ohne Prüfziffer lautet dann: 60030008.
Prüfverfahren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Um die IK auf Gültigkeit prüfen zu können, wird ein einfaches Verfahren angewendet, das mit dem Luhn-Algorithmus verwandt ist.[1]
Beispiel:
Ein IK lautet 26032682 (ohne Prüfziffer). Da die Klassifikation nicht berücksichtigt wird, stehen für die Berechnung der Prüfziffer die Ziffern 032682 zur Verfügung. Die Berechnung erfolgt von rechts beginnend mit der Gewichtung 1,2,1,2,1,2. Danach wird von Ziffern größer 9 die 9 subtrahiert und anschließend werden die Quersummen der Produkte gebildet:
Wert | 0 | 3 | 2 | 6 | 8 | 2 |
Multiplikator | 2 | 1 | 2 | 1 | 2 | 1 |
Produkt | 0 | 3 | 4 | 6 | 16 | 2 |
Nach Subtraktion der 9 bei Zahlen >9 | 0 | 3 | 4 | 6 | 7 | 2 |
Durch Addition dieser Zahlen ergibt sich die Quersumme 22.
Das Ergebnis wird durch 10 dividiert, ergibt 2, Rest 2.
Dieser verbleibende Rest 2 dient als Prüfziffer des IK und wird hinter der Einerstelle der Seriennummer angefügt.
Das vollständige IK lautet also 260326822.
Beispielimplementierungen der Gültigkeitsprüfung des Institutionskennzeichens
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]public static boolean validate(String value) {
try {
var asNumbers = Arrays.stream(value.split("")).mapToInt(Integer::parseInt).toArray();
// Die ersten zwei Ziffern sind Identifikationsnummern, die dazwischen dienen zur Summe
var parts = Arrays.copyOfRange(asNumbers, 2, asNumbers.length - 1);
// Die letzte Ziffer ist die Kontrollnummer
var controlNumber = asNumbers[asNumbers.length - 1];
var sum = 0;
for (int i = 0; i < parts.length; i++) {
var product = parts[i] * (i % 2 == 1 ? 1 : 2);
sum += product > 9 ? product - 9 : product;
}
return sum % 10 == controlNumber;
} catch (NumberFormatException exception) {
return false;
}
}
Function checkIK(pStrIK As String) As Boolean
Print "checkIK"
Dim iIntChecksum As Integer
Dim i As Integer
checkIK = False
pStrIK = Trim(pStrIK)
If pStrIK = "" Then Error 10000, "Invalid Parameter, Parameter IK necessary."
If Not (Len(pStrIK) = 7 Or Len(pStrIK) = 9) Then Error 10001, "Invalid Parameter, Parameter IK must have a length of 7 or 9 digits. Provided IK has only " & Len(pStrIK) & " digits."
If Not Isnumeric(pStrIK) Then Error 10002, "Invalid Parameter, Parameter IK must be numeric."
If Len(pStrIk) = 9 Then pStrIK = Right(pStrIK, 7)
For i = 1 To Len(pStrIK)-1
Print "Verarbeite die " & i & "te Stelle: '" & Mid(pStrIk, i, 1) & "' - bisherige Checksum ist: " & iIntChecksum
If i Mod 2 = 0 Then iIntChecksum = iIntChecksum + Cint(Mid(pStrIK, i, 1))
If i Mod 2 = 1 Then
If Cint(Mid(pStrIK, i, 1)) >= 5 Then
iIntChecksum = iIntChecksum + (((Cint(Mid(pStrIK, i, 1))-5)*2)+1)
Else
'nachfolgende Zeile: * 2 ergänzt, da sonst falscher Abgleich
iIntChecksum = iIntChecksum + Cint(Mid(pStrIK, i, 1)) * 2
End If
End If
Print Chr(9) & "Neue Checksum ist: " & iIntChecksum
Next
' If Len(Cstr(iIntChecksum)) = 2 Then iIntChecksum = Cint(Mid(Cstr(iIntChecksum), 1, 1)) + Cint(Mid(Cstr(iIntChecksum), 2, 1))
' If Len(Cstr(iIntChecksum)) = 2 Then iIntChecksum = Cint(Mid(Cstr(iIntChecksum), 1, 1)) + Cint(Mid(Cstr(iIntChecksum), 2, 1))
If iIntChecksum Mod 10 = Cint(Mid(pStrIK, 7, 1)) Then checkIK = True
End Function
public function isValidIK(int $ik): bool
{
$parts = str_split(substr($ik, 2));
$ikControlNo = array_pop($parts);
$sum = 0;
foreach ($parts as $position => $part) {
$product = $part * ($position % 2 === 1 ? 1 : 2);
$sum += $product > 9 ? $product - 9 : $product;
}
return $sum % 10 === (int)$ikControlNo;
}
Gespeicherte Daten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Unter dem IK werden Name, Berufsbezeichnung, Branchenbezeichnung, Art der Leistungsabrechnung, Anschrift, Geldinstitut, IBAN, Kontoinhaber, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer und Faxnummer sowie das Gültigkeitsdatum, ab dem das IK beziehungsweise eine Änderung der gespeicherten Daten gültig ist, gespeichert und an die Träger der Sozialversicherung für die maschinelle Erledigung des Abrechnungsverfahrens und des Zahlungsverkehrs weitergeleitet.
Beteiligte Einrichtungen und Sozialversicherungsträger
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Deutschland sind die
- Ortskrankenkassen (AOKs)
- Betriebskrankenkassen
- Innungskrankenkassen
- See-Krankenkasse
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Ersatzkassen
- gesetzlichen Pflegeversicherungen
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung Regionalträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover)
- gewerblichen Berufsgenossenschaften einschließlich der Seeberufsgenossenschaft
- Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
- Künstlersozialkasse (KSK)
- Bundesagentur für Arbeit
an der IK-Vereinbarung beteiligt. Die Spitzenverbände der am IK-Verfahren beteiligten Stellen haben eine "Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen" mit Sitz bei der DGUV (zum Zeitpunkt der Vereinbarung: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, HVBG) in Sankt Augustin gegründet, deren „Sammel- und Vergabestelle Institutionskennzeichen“ (SVI) die IK vergibt und pflegt. Die beteiligten Stellen erhalten wöchentlich die Änderungen.
Verfahren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Jeder Vertragspartner der Träger der Sozialversicherung (Leistungserbringer), der im Rahmen der Aufgaben der Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung, also in allen fünf Säulen der sozialen Sicherung, Leistungen erbringt, kann seinerseits kostenlos ein Institutionskennzeichen beantragen. Für den Antrag gibt es ein zweiseitiges Formular („Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen“).
Gibt der Leistungserbringer im Rahmen seiner Rechnungslegung sein Institutionskennzeichen an, kann er einen schnelleren Zahlungseingang als bei Angabe seiner Bankverbindung erwarten. Denn gegengleich erleichtert das IK dem Zahlungspflichtigen bei der maschinellen Erledigung des Abrechnungsverfahrens die Zahlungsabwicklung.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Spitzenverband Bund der Krankenkassen
- Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Joint Circular Institutional Code (IK), 07/2018 (PDF; 432 kB)