Interessengegensatz zwischen Kapital und Arbeit
Interessengegensatz zwischen Kapital und Arbeit ist eine Formulierung, die in der wissenschaftlichen Literatur insbesondere marxistischer und sozialistischer Provenienz das soziale Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern umschreibt.
Bei Marx
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Für Karl Marx konstituiert der Interessengegensatz einen Klassenantagonismus, der in Form des Klassenkampfes ausgetragen wird. Seine Grundlage bildet das „Lohnarbeitsverhältnis“. Dieses besteht darin, dass der besitzlose Arbeiter, um sein Leben zu fristen, zum Verkauf seiner Ware Arbeitskraft an den Kapitalisten gezwungen ist; der kapitalistische Unternehmer entlohnt den Arbeiter nach Maßgabe seiner Reproduktionskosten und eignet sich zugleich den von diesem erzeugten Mehrwert an, was Marx als Ausbeutung kennzeichnete.
In der Gegenwart
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vielfach ist auch in der zeitgenössischen arbeitssoziologischen Literatur weiterhin von einem Interessengegensatz von Kapital und Arbeit die Rede, dem indessen durch vielfältige sozial- und tarifpolitische Maßnahmen das klassenkämpferische Potential mangelt und der im historischen Verlauf oft in eine sozialverträgliche Praxis überführt wurde. Der Soziologe Theodor Geiger sprach schon 1949 von einer „Institutionalisierung des Klassengegensatzes“.[1]
Den Interessen der Beschäftigten an „guter Arbeit und einem guten Leben für alle“ stehen die Interessen der Unternehmer an „möglichst hohen Gewinnen und einer möglichst hohen Rendite“ gegenüber. In der betrieblichen Praxis sind die gegensätzlichen Interessen unmittelbar bei den Kernelementen des Arbeitsverhältnisses ersichtlich: Arbeitsverhältnis, Entgelt, Arbeitszeit, Arbeitspensum (Leistung), Arbeitsbedingungen, Qualifizierung und Mitbestimmung/Beteiligung.[2]
Aktuell werden im politischen und wissenschaftlichen Diskurs die Beziehungen zwischen den Akteuren von Kapital und Arbeit weitgehend mit dem Begriff der Sozialpartnerschaft,[3] alternativ auch mit dem der Konfliktpartnerschaft[4] bezeichnet.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Theodor Geiger: Die Klassengesellschaft im Schmelztiegel. Kiepenheuer, Köln und Hagen 1949, S. 182.
- ↑ Garnet Alps, Carsten Maaß, Hartmut Meine, Uwe Stoffrgen: Gewerkschaft, ja bitte! Ein Handbuch für Betriebsräte, Vertrauensleute und Aktive. 4. Auflage. VSA Verlag, Hamburg 2023, ISBN 978-3-96488-160-1, S. 21–25.
- ↑ Horst Sanmann: Sozialpartner. In: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft, 7. Band. Stuttgart 1977, S. 52.
- ↑ Walther Müller-Jentsch: Konfliktpartnerschaft. Akteure und Institutionen industrieller Beziehungen. 3. Auflage. Hampp, München und Mering 1999, S. 8–10.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Garnet Alps, Carsten Maaß, Hartmut Meine, Uwe Stoffregen: Gewerkschaft, ja bitte! – Ein Handbuch für Betriebsräte, Vertrauensleute und Aktive, 4. Auflage, VSA Verlag, 2023, Hamburg, ISBN 978-3-96488-160-1
- Karl Marx: Lohnarbeit und Kapital. In: Marx/Engels Werke (MEW), Band 6. Dietz Verlag, Berlin 1982, S. 397–423.
- Theodor Geiger: Die Klassengesellschaft im Schmelztiegel. Kiepenheuer Köln und Hagen 1949, S. 182 ff.