Intergeschlechtlichkeit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Intersexuell)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gender-Symbol für Intergeschlechtlichkeit
Flagge für Inter­geschlecht­lichkeit (Morgan Carpenter, 2013)

Intergeschlechtlichkeit oder Intersexualität, auch Zwischengeschlechtlichkeit, bezeichnet die biologische Besonderheit von Menschen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig als weiblich oder männlich einzuordnen sind.[1][2][3][4] Intergeschlechtliche bzw. intersexuelle Menschen werden wegen dieser Abweichung häufig pathologisiert, obwohl sie meist gesund sind,[5][6] und bereits Kinder werden genitalverändernden Operationen unterzogen, um sie der Norm anzupassen.[7][8] Sie erleben häufig Diskriminierung, weshalb viele ihre Intergeschlechtlichkeit bzw. Intersexualität verstecken.[5][9]

Der Terminus Intersexualität (nicht Intergeschlechtlichkeit) wird neben Menschen auch auf Tiere angewandt,[10] er wurde von dem Genetiker Richard Goldschmidt 1915 sogar für Tiere (Schmetterlinge) neu eingeführt. Heute wird er meist anders als von Goldschmidt definiert verwendet und steht in Konkurrenz zum Begriff Gynandromorphismus, der beim Menschen nicht verwendet wird. Viele Forscher verwenden intersexuell eher für Organe oder Merkmale, die intermediär ausgeprägt sind, und gynandromorph eher dann, wenn sie mosaikartig auftreten, etwa bezogen auf rechte und linke Körperseite oder andere Körperabschnitte, der Sprachgebrauch ist aber nicht einheitlich.[11]

Geschlechtliche körperliche Besonderheiten können etwa auf der chromosomalen, gonadalen, hormonellen oder anatomischen Ebene auftreten. Medizinisch wird Intergeschlechtlichkeit den sogenannten Varianten der Geschlechtsentwicklung oder -Differenzierung[12] (DSD von englisch disorders of sex development)[13] zugerechnet. Die medizinische Klassifikation wandelt sich stetig und wird innerhalb und außerhalb der Wissenschaft immer wieder kontrovers diskutiert.[14]

Schätzungen der Häufigkeit sind schwierig und zwischen verschiedenen Forschern umstritten, weil die jeweils verwendeten Definitionen stark voneinander abweichen. Angegeben werden Größenordnungen zwischen einem Fall bei ca. 4500 bis 5500 Neugeborenen bis hin zu einem Fall bei 1200 bis 1300 Neugeborenen.[3][15] Für manche gilt aber auch das PCO-Syndrom, das alleine etwa 4 % bis 12 % aller nach der Geburt als weiblich eingeordneten Menschen betrifft, als intergeschlechtlich.[16] Dies zeigt, dass Schätzungen davon abhängen, was genau als intergeschlechtlich definiert wird und was als „normale“ weibliche bzw. männliche Biologie gilt.[17] Für die Definierung solcher Normen wird dem medizinischen Bereich viel Geltungshoheit eingeräumt.[18]

In Deutschland ist es seit 2018 möglich, „divers“ als Geschlecht in das Personenstandsregister einzutragen. Zuvor war es seit 2013 bereits möglich, auf einen Geschlechts-Eintrag zu verzichten. „Intergeschlechtlichkeit“ ist keine Geschlechtsidentität und je nach individuellem Geschlechtsempfinden nehmen sich intergeschlechtliche Menschen als weiblich, männlich oder nicht-binär wahr.[19]

Im deutschen Sprachraum bevorzugen viele Personen den Begriff „Intergeschlechtlichkeit“ anstatt dem veralteten medizinischen Fachbegriff „Intersexualität“, da dieser das potentielle Missverständnis vermeide, es handele sich um eine sexuelle Orientierung, und den Bezug zum biologischen Geschlecht betone.[20][21][22] Als Gegenbegriff zu „intergeschlechtlich“ bzw. „intersexuell“ wurde der Begriff „endogeschlechtlich“ bzw. „endosexuell“ geprägt.[23]

Begriffsgeschichte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wissenschaftliche Begriffsgeschichte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wie die Begriffe „intersex“ / „Intersexualität“ geprägt wurden[24]

Die Bezeichnung Intersexualität prägte 1915 der Genetiker Richard Goldschmidt.[25][26] Er setzt sich zusammen aus dem lateinischen Präfix inter- für ‚zwischen‘ und dem lateinischen sexus für ‚Geschlecht‘ und bedeutet (körperliche) ‚Zwischengeschlechtlichkeit‘, ein spätestens seit den 1920/1930er Jahren verwendeter Begriff. Goldschmidt verwies damit auf geschlechtliche Erscheinungsformen, die er als Mischungen zwischen idealtypischen männlichen und weiblichen Phänotypen betrachtete. Diese erklärte er durch eine spezielle genetische Theorie, die von einer prekären Balance zwischen Männlichkeits- und Weiblichkeitsbestimmern ausgeht.[27] Goldschmidts Theorie wurde bis in die 1950er Jahre hinein in der deutschen medizinischen Literatur zitiert, wenn auch der Terminus Intersexualität in unterschiedlicher Bedeutung Verwendung fand.[28][26] Spätere medizinische Nomenklaturen vermischten eine Einteilung anhand der Chromosomen mit der älteren Klassifikation anhand der Keimdrüsen, die auf drei Kategorien beruhte: Hermaphroditismus, weiblicher und männlicher Pseudohermaphroditismus. Im Oktober 2005 fand in Chicago, USA, eine Konsensuskonferenz der Lawson Wilkins Pediatric Endocrine Society (LWPES) und der European Society for Paediatric Endocrinology (ESPE) statt, auf der ein Consensus Statement on management of intersex disorders verabschiedet wurde. Dieses empfahl, anstelle der bisherigen Begriffe Intersexualität oder Hermaphroditismus die Bezeichnung „Disorders of sex development“ (DSD) zu verwenden.[29] In früheren Leitlinien wurde dies zunächst wörtlich übersetzt als „Störungen der Geschlechtsentwicklung“ ins Deutsche übernommen.[30] Jedoch kritisierten intergeschlechtliche Menschen, dass Intergeschlechtlichkeit damit als Störung oder Krankheit bezeichnet wurde. Die Bundesärztekammer führte daraufhin begleitend den Begriff „Varianten“ ein.[31][30] In der aktuellen medizinischen Leitlinie der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) wird nur noch der Begriff „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ verwendet, „da der Begriff ‚disorders‘ (Störung) eine Pathologie impliziert“, wie auch in der Leitlinie festgestellt wird.[13] Im bundesdeutschen Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung von 2021 wird ebenfalls nur noch der Begriff „Varianten“ verwendet.[32]

Aktuelle Forschungsprojekte zu Intergeschlechtlichkeit in Deutschland (Stand 2023) wurden von der Universität Hamburg, der Ruhr-Universität Bochum sowie vom Studienzentrum der EKD für Genderfragen in Kirche und Theologie durchgeführt.[33] Aus dem Projekt der Ruhr-Universität Bochum ist das Online-Portal Inter-NRW hervorgegangen, welches ein umfangreiches Glossar zum Thema veröffentlicht hat.[34] Auf der Webseite zum Forschungsprojekt der Universität Hamburg heißt es: „Inzwischen wird Intersexualtität vom Begriff Intergeschlechtlichkeit abgelöst. Im Englischen findet der Begriff Intersex Verwendung“.[35] In aktuellen wissenschaftlichen Arbeiten wie dem Abschlussbericht „Intersexualität In NRW“ oder dem „Handbuch Interdisziplinäre Geschlechterforschung“ wird in der Begründung der verwendeten Terminologie auf Veröffentlichungen von Selbstvertretungs-Verbänden wie die Broschüre „Inter* und Sprache“ des TransInterQueer-Projekts „Antidiskriminierungsarbeit & Empowerment für Inter*“ verwiesen.[36][37]

Eigenbezeichnungen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Organisationen wie die Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM) (deutsche Sektion des weltweiten Netzwerks Organization Intersex International OII) und der Verein Intergeschlechtliche Menschen kritisieren die Bezeichnung „DSD“ (disorders of sex development) als pathologisierend und sexistisch.[38] Auch die Bundesärztekammer spricht seit 2015 von „Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung“, um eine aus Sicht der Betroffenen diskriminierende Pathologisierung zu vermeiden.[39][40]

Menschen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale nicht der weiblichen oder männlichen Norm entsprechen, bezeichnen sich selbst zum Beispiel als intergeschlechtliche Menschen, als intergeschlechtliche Frau oder intergeschlechtlicher Mann, als diverse Person oder auch als intergeschlechtlich geborene Person.[41] Verwendet wird auch die Schreibweise inter*, wobei das Sternchen * für die genannten und weitere mögliche Selbstbezeichnungen steht.[42] Das Sternchen soll auch Raum für weitere Selbstbezeichnungen bieten sowie eine Alternative zu pathologisierender Sprache darstellen.[43] Manchmal findet sich auch die Bezeichnung drittes Geschlecht, die jedoch nicht von allen akzeptiert wird. Es lässt sich beobachten, dass intergeschlechtliche Menschen als Eigenbezeichnung verstärkt – gerade auch als Antwort auf die aufgezwungene „Störung“ – wieder den historischen Begriff „hermaphrodite“ benutzen.[44] Als politische Selbstbezeichnung (Geusenwort) ist teilweise auch Herm und Zwitter gebräuchlich.[41] Manche intergeschlechtlichen Menschen bezeichnen sich ebenso wie manche trans Menschen als zwischengeschlechtlich.[45]

Abgrenzung zum Begriff der Sexualität

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Begriff sex in Intersex leitet sich wie auch Sexualität vom lateinischen Geschlechtsbegriff sexus ab (siehe oben). Sexualität bedeutet hingegen nicht nur das biologische Erscheinungsbild (Geschlechtlichkeit), sondern kann unter anderem auch für körperliche Aktionen, Handlungen oder Praktiken (Sex) stehen (Sexualität des Menschen).[46] Die Ähnlichkeit der Begriffe ist also rein sprachlich bedingt, da sich Intersexualität nur auf Aspekte des biologischen Geschlechts bezieht.

Durch den eventuell irreführenden Bezug auf die Sexualität, aber auch weil Intersexualität (und sein englisches Pendant intersex) als Begriff medizinisch konnotiert sind, wird der Begriff von einigen als problematisch gesehen. Gruppierungen wie der Verein Intergeschlechtliche Menschen Landesverband Niedersachsen e. V. und der Intergeschlechtliche Menschen e. V. haben sich daher in den letzten Jahren umbenannt und die Endung -sexuell durch -geschlechtlich ersetzt.[20][21][47] Auch in vom Bund herausgegebenen Materialien wird mittlerweile zunehmend als deutsche Bezeichnung nur noch intergeschlechtlich und inter* genutzt.[48][49][50][51] Laut Dan Christian Ghattas werde „[i]nnerhalb des menschenrechtskonformen, entpathologisierenden Diskurses […] Intergeschlechtlichkeit mittlerweile übergreifend verwendet“.[5]

Biologische und medizinische Aspekte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verhältnis zwischen Intergeschlechtlichkeit und Transgeschlechtlichkeit

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Unterschied zwischen Inter- und Transgeschlechtlichkeit. Erklärvideo (41 sec)

Abzugrenzen ist die Intergeschlechtlichkeit von der Transgeschlechtlichkeit:

Bis vor Kurzem schlossen sich im medizinischen Bereich die Diagnose für Intergeschlechtlichkeit bzw. „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ und „Transsexualität“ aus. Der Begriff Transsexualität stammt aus der Mitte des 20. Jahrhunderts und entstammt insbesondere der medizinischen Debatte. Er wurde in den 1970er Jahren als Abgrenzung zu Transvestismus genutzt und definierte den Drang, das körperliche Geschlecht zu verändern.[52] Transsexuelle Menschen fühlen sich einem anderen Geschlecht als dem bei der Geburt zugewiesenen zugehörig. Für die medizinische Diagnose „Transsexualität“ war Intergeschlechtlichkeit im inzwischen überholten Diagnosehandbuch ICD-10 daher formal ein Ausschlusskriterium.

Auch in der inzwischen abgelösten vierten Auflage des Diagnosehandbuchs Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM) der American Psychiatric Association (DSM-IV), das in den USA, aber auch in weiteren Ländern sowie international in der Forschung eingesetzt wird, schlossen sich Intergeschlechtlichkeit und „Geschlechtsidentitätsstörung“, welche hier bereits 1994 die Diagnose „Transsexualität“ abgelöst hatte, gegenseitig aus. Dies wurde damit begründet, dass die Stigmatisierung intergeschlechtlicher Menschen durch die Zuschreibung einer psychischen Störung zu vermeiden sei.[53]

Eine solche Stigmatisierung von Trans wird inzwischen sowohl im DSM-5 als auch in der ICD-11 stärker als zuvor vermieden. „Transsexualität“ wurde inzwischen auch im ICD abgelöst und ist somit keine medizinische Diagnose mehr.

In der ICD-11 ist stattdessen nun die Diagnose „Geschlechtsinkongruenz“ in Gebrauch, welche statt zuvor als Verhaltensstörung nun als eine Condition related to Sexual Health (dt. Zustand mit Bezug zur sexuellen Gesundheit) eingeordnet wird.[54] Das bereits 2013 veröffentlichte DSM-5 hatte mit „Genderdysphorie“ ebenfalls eine Diagnose eingeführt, welche die bisherige Pathologisierung von trans Menschen verringern sollte[55][56] und neben binären auch weitere Geschlechtsidentitäten einschließt.[57] Im DSM-5 schließen sich die Diagnosen „Störung der Geschlechtsentwicklung“ (für intergeschlechtliche Menschen) und „Genderdysphorie“ erstmals nicht mehr aus.[53] Die Diagnose Genderdysphorie bezeichnet nun eine mit Leiden oder Beeinträchtigung einhergehende Unstimmigkeit zwischen dem nach der Geburt zugewiesenen Geschlecht und dem von einem transgeschlechtlichen oder intergeschlechtlichen Menschen als richtig empfundenen Geschlecht. Kritisiert wird aber weiterhin, dass intergeschlechtlichen Menschen mit „Störung der Geschlechtsentwicklung“ überhaupt eine Störung diagnostiziert wird, was als medizinisch nicht notwendige Pathologisierung gesehen wird.[58][53][59]

Zunächst außerhalb des medizinischen Bereichs wurde der Begriff Transsexualität zunächst vom Begriff Transgender bzw. Transgeschlechtlichkeit abgelöst, der seit den 1990er Jahren gebräuchlich ist und auch Einzug in die klinische Praxis gefunden hat.[57][60] Er wurde unter anderem deshalb stark gemacht, um die Definitionsmacht von Staat und Medizin über queere Menschen zu schwächen. Mit dem medizinischen Modell wurde auch der Anspruch, sich an „normale“ Männer und Frauen angleichen zu müssen, kritisiert.[52] Seit 2010 wird zunehmend der Begriff Trans* verwendet. Das Spektrum von transgender sollte hiermit erweitert werden, etwa um Menschen einzuschließen, die eine streng binäre Geschlechtszuweisung oder -kategorisierung bei sich ablehnen (vergleiche Nichtbinäre Geschlechtsidentitäten).[52]

Intergeschlechtliche Menschen können grundsätzlich auch trans sein. Die Existenz intergeschlechtlicher Menschen mit trans Empfindungen stellt allerdings die medizinische Diagnose „Geschlechtsinkongruenz“ eventuell in Frage: Zum einen ist es schwierig, im Verhältnis zum biologischen Geschlecht eine Inkongruenz festzustellen, wenn sich dieses biologische Geschlecht selbst nicht einfach in weiblich oder männlich einordnen lässt. Geschlechtsinkongruenz könnte alternativ allerdings auch im Verhältnis zum bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht bestimmt werden. In dem Fall stellt sich die Frage, ob man nicht die Geburtszuweisung hinterfragen möchte und somit statt von einer Inkongruenz eher von der Korrektur einer fälschlichen Geburtszuweisung ausgehen sollte.[53] Die Diagnose kann Aspekte vernachlässigen, wie etwa die Tatsache, dass bei einer im Kindesalter durchgeführten medizinischen Geschlechtsangleichung die Inkongruenz iatrogen sein kann. Zudem könne Geschlechtsdysphorie auch als Ergebnis der starken Ablehnung, die intergeschlechtliche Menschen im Laufe ihres Lebens erfahren können, auftreten. Insofern sei es wichtig, Diagnosen wie Gender-Dysphorie nicht als psychische Erkrankung einzuordnen, sondern etwa als Minority Stress.[61]

Während es Überschneidungen innerhalb der LGBT- und I-Bevölkerung gibt, identifizieren sich viele intergeschlechtliche Menschen aber auch mit dem Geschlechtseintrag nach der Geburt und sind somit cisgender.[62] Für viele ist die Frage nach der geschlechtlichen Identität aber auch komplex, weil sie mit der binären gesellschaftlichen Geschlechterordnung in Konflikt steht.

Bei einer Kundgebung im Jahr 2018 für die Schaffung eines dritten Geschlechtseintrags sind die Flaggen für intergeschlechtliche, nichtbinäre, genderqueere und transgeschlechtliche Menschen nebeneinander zu sehen

Während in einigen Organisationen und Bündnissen trans- und intergeschlechtliche Menschen zusammenarbeiten, weil viele Gemeinsamkeiten gesehen werden, betonen andere intergeschlechtliche Menschen die Unterschiede für ihre effektive Interessenvertretung. Gemein haben intergeschlechtliche und trans Interessengruppen die Forderung nach Selbstbestimmung:[63] Transmenschen und Gutachter betonten, dass die Geschlechtsidentät eines Menschen nicht „objektiv“ von außen, sondern nur durch die Person selbst bestimmt werden kann und dass daher Gatekeeping-Verfahren wie das deutsche Transsexuellengesetz überflüssig seien (es wurde zum 1. November 2024 durch das Selbstbestimmungsgesetz abgelöst).[64] Intergeschlechtlichen Menschen ist wichtig, nicht-konsensuelle medizinische Eingriffe, insbesondere genitalverändernde Operationen im Kindesalter, zu beenden (in Deutschland seit 2021 verboten, siehe unten).[53] Sowohl inter* als auch trans* Menschen erleben zudem aufgrund ihrer Abweichung von üblichen Normalitätsvorstellungen Diskriminierung, Anpassungsdruck an heterosexuelle Normen, und eine Unterdrückung ihrer Trans- oder Intergeschlechtlichkeit.[63]

Uneindeutigkeiten des Körpergeschlechts sind biologisch möglich, weil die Geschlechtsorgane beim weiblichen und männlichen Embryo aus denselben Anlagen (Geschlechtsorgan) entstehen.[65] Bei der körperlichen Entwicklung kann es zu folgenden Variationen kommen:

Das chromosomale Geschlecht ist die Basis aller weiteren Geschlechtsausprägungen.

  • Gonadale Variationen:
    • ausbleibende Entwicklung (Agonadismus);
    • Ausbildung ganz oder partiell zu sog. Streifengonaden (nicht oder nur teilweise ausgebildete Gonadendysgenesien);
    • ovarielle und testikuläre Gewebeanteile in:
      • entweder denselben (Ovotestes) oder
      • getrennten Keimdrüsen (echter Hermaphroditismus/Hermaphroditismus verus).
  • Hormonelle Variationen: Auffällige Serumspiegel bei Geschlechtshormonen und deren Vorläufern, teils mit Folgen wie:
    • Gynäkomastie (Brustentwicklung bei nach der Geburt als männlich eingeordneten Menschen) oder
    • Hirsutismus (sehr starke Körperbehaarung bei nach der Geburt als weiblich eingeordneten Menschen),
      teils aber auch die sexuelle Differenzierung insgesamt betreffend. Diese kann unterschiedliche Ursachen (chromosomale, gonadale und nephrologisch bedingte Varianten, Enzymdefekte) haben.
  • Anatomische Variationen: Von geschlechtlichen Besonderheiten mit unspezifischen Ursachen bis zu eher kulturell bedingten Einschätzungen (Grundlage des sozialen Geschlechts) wie „zu“ kleiner Penis oder „zu“ große Klitoris sind sehr viele Variationen bekannt.

Viele intergeschlechtliche Syndrome bestehen nicht nur aus einer einzigen nachweisbaren Variation, sondern entstehen im Zusammenspiel mehrerer Faktoren, so zum Beispiel beim Androgenrezeptor-Defekt (AIS, Androgenresistenz). Hier sind komplette Androgenresistenz bzw. vollständiger AIS (CAIS, von complete AIS), partielle Androgenresistenz bzw. partieller AIS (PAIS) und minimale Androgenresistenz bzw. minimaler AIS (MAIS) zu unterscheiden. Bei kompletter Androgenresistenz (CAIS) entwickeln sich zum Beispiel bei einem Fötus mit XY-Chromosomen Hoden, die im Körper verbleiben können. Die Rezeptoren für Testosteron fehlen jedoch, so dass sich ein „weiblich aussehendes“ äußeres Genital (allerdings ohne weibliche innere Organe) entwickelt; das Erziehungsgeschlecht ist dann meist weiblich. Intergeschlechtliche Menschen mit CAIS werden – anders als bei PAIS – oft erst in der Pubertät erkannt. Bei weniger ausgeprägter Resistenz kommt es laut dem medizinischen Wörterbuch Pschyrembel Wörterbuch Sexualität zu unterschiedlichen Ausbildungen der männlichen Sexualorgane (Hypospadie, Kryptorchismus, Azoospermie) und körperlicher Feminisierung (z. B. Gynäkomastie, siehe Reifenstein-Syndrom).

Bei einem XY-chromosomalen Menschen mit Swyer-Syndrom aufgrund der Deletion des SRY-Gens sind auch Vagina und Uterus ausgebildet, in Gewebeproben findet sich allerdings kein Barrkörperchen (Geschlechts-Chromatin), das bei jedem XX-chromosomalen Menschen zu finden ist. Auch das Swyer-Syndrom fällt oft erst mit (ausbleibendem) Pubertätsbeginn auf.

Bei einem XY-chromosomalen Kind mit genetisch bedingtem 5α-Reduktase-Mangel ist eine Umformung von Testosteron in die biologisch wesentlich aktivere Form des Dihydrotestosterons in den Zeilzellen des urogenital sinus und genital tubercle nicht in ausreichendem Maße möglich. Deshalb findet in diesem Falle die vollständige Geschlechtsdifferenzierung des männlichen Embryos nicht statt. Dieses Kind sieht bei seiner Geburt wie ein Mädchen aus, da die primären Geschlechtsmerkmale eher wie eine Vulva wirken. Mit Beginn der Pubertät produziert der Körper eine deutlich gesteigerte Menge an Testosteron und manchmal auch etwas Dihydrotestosteron. Dadurch bildet sich aus der bislang uneindeutigen bis leicht vergrößerten Klitoris ein eher kleiner männlicher Penis, wobei eine Fehlbildung der Harnröhre, die sogenannte Hypospadie, häufiger auftritt. Die schwach ausgebildete Prostata vergrößert nunmehr in der Regel ihr Volumen, bleibt jedoch unterentwickelt. Die bisher im Bauchraum befindlichen Hoden steigen oft in den sich bildenden Hodensack herab. Diese Entwicklung kann manchmal auch ohne medizinische Hilfe bis zur vollständigen Fortpflanzungsfähigkeit führen.[66][67]

Zu berücksichtigen ist auch das Vorhandensein einer Prostata bei fast allen XY-chromosomalen Menschen mit intergeschlechtlichen Syndromen.

Um Intergeschlechtlichkeit auszuschließen, ist eine ausführliche körperliche Untersuchung einschließlich Chromosomenanalyse notwendig (Karyogramm).[68][69] Der Sozialwissenschaftler Heinz-Jürgen Voß kritisiert, dass sich viele Faktoren auf die Geschlechtsentwicklung auswirkten und sich das Geschlecht individuell und vielgestaltig auspräge. Zuordnungen zu Intersexualität und „Disorders of Sex Development“ (DSD) würden aus der Position der normativen Zweigeschlechterordnung pathologisiert.[70]

Intergeschlechtlichkeit ist keine medizinische Diagnose, sondern eine zusammenfassende Bezeichnung für sehr unterschiedliche körperliche Phänomene mit unterschiedlichen Ursachen, so beispielsweise Abweichungen der Geschlechtschromosomen, genetisch oder medikamentös bedingte hormonelle Varianten der Entwicklung, die nicht geschlechtschromosomal bedingt sind, und Unfälle. Genaue epidemiologische Daten über intergeschlechtliche Kinder und Erwachsene in Deutschland existieren zurzeit nicht, es gibt lediglich Schätzungen. Das Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt gibt eine Größenordnung von 0,5 bis 1 je 1000 Kinder an. Das Bundesverfassungsgericht führt in einem Beschluss aus dem Jahr 2017 als Beispiel die Schätzung 1:500 aus dem Klinischen Wörterbuch von Pschyrembel (Auflage von 2014) an.[71] Eine große Gruppe umfasst die Menschen mit einem Adrenogenitalen Syndrom (AGS, im englischen Sprachgebrauch CAH für Congenital Adrenal Hyperplasia) mit einer Inzidenz von etwa 1:4000 bis 1:9000 Geburten. Die hormonelle geschlechtliche Variante PCO-Syndrom betrifft etwa 5–10 % aller bei der Geburt als weiblich eingeordneten Menschen.[72]

Medizinische Geschlechtsangleichung bzw. -festlegung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
„They should never be told…“[73] (deutsch: „Es sollte ihnen niemals erzählt werden…“)
International veröffentlichte Behandlungsempfehlungen bei Androgenresistenz aus der Schweiz, 1963.

Seit den 1960er Jahren werden bei Kindern mit nicht eindeutig bestimmbarem Geschlecht häufig bereits im Neugeborenenalter geschlechtsangleichende Operationen durchgeführt. Dazu gehörten zum Beispiel die Anlage einer Neovagina, die Verkleinerung des Genitals auf eine eindeutige, meist weibliche Größe (insbesondere Klitorisverkleinerung) und die Entfernung eventuell vorhandener Hoden, letztere in der Regel mit anschließender contra-chromosomaler Hormonersatztherapie.

Diese Eingriffe wurden zumeist ohne wirksame Einwilligung der Eltern, insbesondere ohne hinreichende Aufklärung über die mit diesen Eingriffen einhergehenden Risiken und medizinisch notwendigen Folgebehandlungen durchgeführt sowie oftmals auch ohne zwingende medizinische Indikation. Dies stand im Widerspruch zu der Bedeutung dieser Maßnahmen als irreversible Eingriffe in den Kernbereich der persönlichen Identität und der körperlichen Unversehrtheit. Anderen, deren Intergeschlechtlichkeit erst im Erwachsenenalter erkannt wurde – so etwa bei Lucie Veith –, wurde die neu entdeckte Vielfalt durch eine Operation genommen. Sie prangern später die Verletzungen an, die ihnen zugefügt wurden, nur um die eindeutige Einordnung in eines von zwei Geschlechtern (Dichotomie) (weiblich oder männlich) aufrechtzuerhalten, und sehen sich als zwangsweise transsexualisiert oder kastriert.[74]

In einer Stellungnahme führte der Deutsche Ethikrat 2012 aus,[75] dass die Situation von intergeschlechtlichen Menschen in starkem Maße durch Leidenserfahrungen, Missachtung seitens der Medizin, mangelnder Sensibilität des gesellschaftlichen Umfelds, administrativen und bürokratischen Hemmnissen und verbreiteter gesellschaftlicher Unkenntnis der Lebenswirklichkeit gekennzeichnet ist. Zur rechtlichen Bewertung stellt er dar, dass Eltern nach dem Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 bei Nichteindeutigkeit zunächst das Geschlecht des Kindes festlegten. Im Alter von 18 Jahren hatte jedoch ein Zwitter das Recht, sein Geschlecht selbst frei zu wählen[76] (sogenannter Zwitterparagraf). Mit der Einführung des Personenstandsrechts Ende des 19. Jahrhunderts wurde aus dem Wahlrecht eine Zuweisung von Amts wegen in die Kategorien „männlich“ und „weiblich“. Der Grund: Weil bewiesen war, dass „Selbstbefruchtung ausgeschlossen ist […] wurde von den meisten Forschern bis jetzt das Vorkommen wahrer Zwitter beim Menschen direkt geleugnet, und demgemäss wurden in der deutschen Gesetzgebung vom Jahre 1900 an die früher für Fragen betreffend Zwitter eingesetzten Gesetzesparagraphen ganz gestrichen.“[77][78]

Im Ausland lassen mehrere Staaten eine weitere Geschlechtskategorie zu (zum Beispiel in Indien, Brasilien, Kosovo, Nordamerika und Indonesien). In Australien wurde 2011 eine dritte Kategorie für Geschlecht (X für „unbestimmt“) im Pass eingeführt. In Belgien kann das Geschlecht nach der Geburt eines Kindes als unbestimmbar eingetragen werden. In Deutschland kann seit der Neuregelung des Personenstandsgesetzes 2009 auf Verlangen darauf verzichtet werden, in die Geburtsurkunde das Geschlecht aufzunehmen (§ 59 Absatz 2 PStG).[79]

In der Folge sah eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages eine weitere Änderung des Personenstandsrechts vor, die sich der Problemstellungen zum Thema Intergeschlechtlichkeit annahm und klarstellte, dass die Geschlechtsangabe im Geburtseintrag offenbleiben kann, wenn diese nicht zweifelsfrei feststeht.[80] Eine entsprechende Neuregelung in § 22 Abs. 3 PStG ist seit dem 1. November 2013 in Kraft.[81] Seit dem 22. Dezember 2018 kann neben dem Offenlassen des Geschlechtseintrags auch die Angabe „divers“ gewählt werden.

Abhängig von der konkreten Behandlungsbedürftigkeit im Einzelfall soll eine Therapie erfolgen, die nicht nur anatomische und physiologische, sondern auch psychische, psychosoziale und rechtliche Gesichtspunkte integriert. Indikationsstellung und Therapie bedürfen eines interdisziplinären Teams. Eine Leitlinie der Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin aus dem Jahr 2011 trägt dem Rechnung, indem sie operative Eingriffe bei Säuglingen mit mehr Zurückhaltung beurteilt.[82] Trotzdem gab es in den darauffolgenden Jahren keinen signifikanten Rückgang von geschlechtsnormierenden Operationen an Neugeborenen.[83]

Am 22. Mai 2021 trat in Deutschland ein grundsätzliches Verbot von geschlechtsangleichenden Eingriffen bei nicht einwilligungsfähigen intergeschlechtlichen Kindern in Kraft, das allerdings viele Ausnahmen zulässt (siehe unten).

Soziale Aspekte in westlichen Kulturen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit Ende des 19. Jahrhunderts ist bekannt, dass Menschen praktisch niemals Zwitter sind.[84] Laut medizinischer Definition von Hugh H. Young ist für Zwitter der mikroskopische Nachweis von sowohl Eierstockgewebe als auch Hodengewebe im selben Körper erforderlich.[85] Bis 1959 wurden aber nur 90 solcher Fälle in der wissenschaftlichen Literatur gezählt.[86] Gängig war damals die Bezeichnung Pseudohermaphrodit („Scheinzwitter“). Goldschmidt sah 1916 in der Vorsilbe Schein- ein Vorurteil, weshalb er den neutraleren Begriff „Intersexualität“ schuf.[87] Goldschmidt teilte die Auffassung von Magnus Hirschfeld, dass „atypische Sexualität“ biologisch begründet sei.[88]

Daneben bestand und besteht die Annahme, dass es im Interesse des intergeschlechtlichen Menschen liege, seinen Körper einem „wirklichen“ Geschlecht anzupassen; begründet wird das meist mit der geschlechtlichen Zuordnung sowie sonst fehlender sozialer Akzeptanz. In der Praxis wird eine Geschlechtsfestlegung auch in vielen Alltagssituationen (Formulare für Geschäftsabschlüsse, Mitgliedschaften usw.) oder aus bürokratischen Gründen gefordert (Personenstand, manifestiert etwa in Ausweisen). Aufgrund der von ihnen befürworteten Geschlechtsfestlegung üben auch Eltern auf ihre intergeschlechtlichen Kinder in der Regel bewusst besonders starken Druck aus, sich dem zugewiesenen Geschlecht entsprechend zu verhalten. Die Diagnosen der häufigen medizinischen Untersuchungen werden den Kindern oft routinemäßig verschwiegen, aus Schamgründen zum Teil bis ins Erwachsenenalter hinein.

Viele intergeschlechtliche Menschen, Transmenschen sowie einige kritische Wissenschaftler argumentieren hingegen, dass die Vorstellung von genau zwei sauber unterscheidbaren Geschlechtern (siehe Heteronormativität) falsch sei. Sie sind der Ansicht, dass die Festlegung auf eines der beiden gegenpoligen Geschlechter oft zweifelhaft sei und zu starken physischen und psychischen Beeinträchtigungen führen könne. In der Regel handele es sich bei einer Festlegung um einen durch sozialen Druck entstandenen Wunsch des Umfeldes und nicht um ein Bedürfnis der Betroffenen selbst. Die entsprechenden pädagogischen Maßnahmen werden abgelehnt, da sie bei den Kindern zu unmäßigem Druck führten und durch das Verschweigen der Hintergründe die psychische Verwirrung noch verstärkten.

Kritisiert wird vom intergeschlechtlichen Standpunkt aus auch die Theorie des Sexualwissenschaftlers John Money von 1955, dass Menschen mit einem ‚angeborenen Defekt der Genitalien‘ (birth-defective genitals) die soziale Rolle annehmen würden, die ihnen zugewiesen wird. Zur Differenzierung gegenüber Sex für die Einstufung anhand der körperlichen Ausbildung der Genitale prägte Money den Begriff Gender.[89] Die Geschlechtsfeststellung, eigentlich eine willkürliche Genderfestlegung, wurde sogar in Fachliteratur zum medizinischen Notfall (clinical emergency) erklärt.[90] Da die entsprechenden medizinischen Eingriffe oft im Säuglings- und Kleinkindalter vorgenommen wurden, werde der für die Betreffenden wichtigste Faktor, nämlich ihr psychosoziales „Identitätsgeschlecht“, nicht berücksichtigt. Stattdessen reiche die Entscheidungsfindung, so die Kritiker, oft von subjektiver Willkür (Eltern wünschten oft in selbst unplausibelsten Fällen eine männliche Zuweisung, nur wegen des uneindeutigen Genitals wird allerdings seit fünfzig Jahren meist weiblich zugewiesen) über medizinische Machbarkeit (John P. Gearharts zynisches: „Es ist einfacher, ein Loch zu machen als einen Pfahl zu bauen“[91]) bis zu Ehrgeiz der Mediziner („Urologen basteln gerne Jungen“). Beleg für den kulturhistorisch bedingten Einfluss bei der Geschlechtsfestlegung sei, dass männliche Zuweisungen in drei Viertel aller Fälle in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts festgestellt wurden.

Schweizer Entwicklung

Die Schweizer Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK-CNE) hatte sich bereits 2012 dafür ausgesprochen, die Bezeichnungen Zwitter, Intersexuelle oder ähnliches durch „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ oder „Geschlechtsvarianten“ zu ersetzen. Dieser Vorschlag erfolgte mit der Begründung der Entsexualisierung des Themas im Interesse eines ungezwungenen und normalisierten Umgangs mit Menschen, die mit Geschlechtsvarianten geboren werden.[92]

Im Jahr 2020 gab die NEK-CNE eine Stellungnahme ab zur Ethischen Erwägung zum Umgang mit dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister, die zusammenfasst:[93]

„Die NEK-CNE vertritt die Auffassung, dass die heutige Regelung und Praxis der amtlichen Registrierung des Geschlechts unbefriedigend ist. Sie trägt der Vielfalt von Geschlechtsidentitäten ungenügend Rechnung und lässt fundamentale Interessen von Menschen mit nichtbinärer Geschlechtsidentität sowie von transidenten und intergeschlechtlichen Menschen ausser Acht. Daraus resultieren für die Betroffenen schwerwiegende Einschränkungen, die ihre Selbstbestimmung, die freie Wahl von Lebensvollzügen, aber auch den Schutz vor Diskriminierung betreffen.
Die Kommission kommt zum Schluss, dass jede der diskutierten Möglichkeiten der aktuellen Regelung vorzuziehen ist […]“[94]

Diskutiert werden die Möglichkeiten des Offenlassens des Geschlechtseintrags (vergleiche Dritte Geschlechtsoption im deutschen Personenstandsgesetz ab 2013), der gänzliche Verzicht auf jegliche amtliche Registrierung des Geschlechts (vergleiche Postgenderismus), die Möglichkeit eines Eintrags «X» oder ein dem in Deutschland eingeführten «divers» entsprechender. Abzusehen sei von jeglichen medizinischen Voraussetzungen zur Wahl des eigenen Geschlechtseintrags. Der Bund solle eine dritte Eintragungsmöglichkeit einführen und mittelfristig sogar den vollständigen Verzicht auf einen Geschlechtseintrag prüfen.[94] Ende 2020 entschieden der Nationalrat und der Ständerat, dass zur Änderung des Geschlechtseintrags männlich/weiblich ein Gang zum Zivilstandsamt ausreichen soll, wo die Änderung sofort eingetragen wird (75 Franken Gebühr).[93]

Juristische Aspekte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Länder, in denen intergeschlechtliche Kinder vor nicht einvernehmlichen medizinischen Eingriffen geschützt sind

Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und der Eheschließung von 1875 konnte in Deutschland in das Geburtsregister nur „männlich“ oder „weiblich“ eingetragen werden. Es gab zunehmend Kritik, dieser Zwang diskriminiere die intergeschlechtliche Minderheit. Der Deutsche Ethikrat schlug im Februar 2012 dem Deutschen Bundestag vor, „dass intergeschlechtliche Menschen auch den Eintrag ‚andere‘ wählen können“.[95] Einen Zwang zur Festlegung auf „männlich“ oder „weiblich“ wertete der Rat als einen „nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung“.

Am 7. Mai 2013 verabschiedete der Bundestag eine Änderung des Personenstandsgesetzes. Seit dem 1. November 2013 lautete der neu eingefügte § 22 Abs. 3 PStG: „Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.“[96] Die Eintragung eines intergeschlechtlichen Kindes im Geburtenregister als „inter“ oder „divers“ ließ das Gesetz hingegen nicht zu.[97] Am 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass es gegen das Persönlichkeitsrecht von intergeschlechtlichen Menschen verstößt, wenn diese nicht mit „inter“, „divers“ oder durch eine andere positive Bezeichnung im Geburtenregister aufgeführt werden dürfen. Es gab dem Gesetzgeber bis Ende 2018 Zeit, eine Neuregelung zu schaffen, die eine solche Eintragung ermöglicht.[98][99][100] Die Bundesregierung legte am 15. August 2018 einen dem Urteil entsprechenden Entwurf vor. „Der Gesetzentwurf sieht hier vor, dass der Standesbeamte neben den bereits vorgesehenen Varianten die Angabe ‚divers‘ eintragen kann.“[101] Gem. § 22 Abs. 3 PStG in der seit dem 22. Dezember 2018 geltenden Fassung kann der Personenstandsfall auch mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister eingetragen werden, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann.

Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung können gem. § 45b PStG gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht nachträglich durch eine andere in § 22 Abs. 3 PStG vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll. Die dafür vorausgesetzte Variante der Geschlechtsentwicklung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn das Geschlecht nicht eindeutig anhand angeborener körperlicher Merkmale als weiblich oder männlich bestimmt werden kann. Eine lediglich empfundene Intergeschlechtlichkeit ist hierfür nicht ausreichend.[102]

Von der 2018 eingeführten Möglichkeit, den Geschlechtseintrag zu „divers“ eintragen zu lassen, wurde laut Fallzahlen bis Ende September 2020 in etwa 300 Fällen (0,00036 %) Gebrauch gemacht.[103][104] Bei Neugeborenen, für die Eltern statt „Junge“ oder „Mädchen“ eine dritte Option als Geschlechtseintrag wählen können, gab es:

  • 2017 17 Kinder,
  • 2018 15 und
  • 2019 11 Fälle, bei bundesweit 780.000 Geburten.[104]
Menschen auf einer Pride-Veranstaltung in Berlin im Jahr 2020, also vor der Verabschiedung dieses Gesetzes, die ein Banner mit der Aufschrift „End Intersex Surgery“ tragen (deutsch „Beendet Intersex-Operationen“)

Ein Gesetzentwurf, der ein generelles Operationsverbot bei nicht einwilligungsfähigen Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vorsieht, wurde im Wesentlichen unverändert am 25. März 2021 im Bundestag verabschiedet.[105][106] Das Gesetz soll laut einem Bericht im Deutschen Ärzteblatt die selbstbestimmte Entscheidung von Kindern und Jugendlichen stärken und mögliche Schäden für deren Gesundheit vermeiden. Eine operative Veränderung von Geschlechtsmerkmalen dürfte dann – auch mit Zustimmung der Eltern – nur durchgeführt werden, wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann. Hinzugezogene Rechtswissenschaftler und Psychologen befürworten den Ansatz mehrheitlich. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert außerdem die verpflichtende Beteiligung einer intergeschlechtlichen Beratungsperson, bei der Begutachtung vor einem möglichen Eingriff.[107] Der Entwurf und das letztlich verabschiedete Gesetz wurden von der Organization Intersex International (OII) Germany sowie vom Intergeschlechtliche Menschen e. V. scharf kritisiert, da sie zu viele Ausnahmen vorsehen und intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor geschlechtsangleichenden Eingriffen schützen.[108][109][110][111]

Mit dem Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vom 12. Mai 2021 wurde § 1631e BGB neu in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt.[112] Das Gesetz trat am 22. Mai 2021 in Kraft.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 2023 geurteilt, dass in Frankreich aus Gründen der Unveräußerlichkeit des Personenstandes und der Notwendigkeit eines zuverlässigen Personenstandsregisters ein intergeschlechtlicher Mensch keinen Anspruch darauf habe, dass statt männlich oder weiblich in die Geburtsurkunde intersexuell oder neutral eingetragen wird. Bei der Anerkennung eines dritten Geschlechts handele es sich um eine Frage, die die nationale Gesellschaft zu entscheiden habe. Der Grundsatz des französischen Rechts, den Personenstand auf der Grundlage von zwei Geschlechtern zu organisieren, sei zu respektieren (Az. 76888/17).[113]

Kulturelle Aspekte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Statue (zwischen 664 und 323 vor Christus) der agyptischen Gottheit Hapi, die meist mit Brüsten und einem falschen Bart dargestellt und auch „Vater der Götter“ genannt wurde

Die Idee, dass eine strikte Aufteilung aller Menschen in zwei Geschlechter (z. B. Adam und Eva[114]) den natürlich vorhandenen Gegebenheiten nicht gerecht werde, ist nicht neu. In einigen Kulturen und Religionen werden intergeschlechtliche Personen (oft zusammen mit transgeschlechtlichen Personen) als Angehörige eines dritten Geschlechts betrachtet, zum Beispiel die thailändischen Kathoeys.

Die indischen Hijra sind berühmt geworden als erstes von Staats wegen juristisch anerkanntes „drittes Geschlecht“. Hijra haben eine traditionell eigene Geschlechtsrolle (Gender), die von der männlichen und der weiblichen verschieden sind, diese gilt traditionell als von Geburt an gegeben und unveränderlich. Allerdings sind nur wenige Hijra tatsächlich von Geburt an intergeschlechtlich, die meisten Hijra wurden als Jungs geboren.[115][116]

Die norwegische Anthropologin Unni Wikan beschrieb die Chanith (auch xanith, khanith, arabisch خنيث, DMG ḫanīṯ) aus dem Nordosten des Oman. Chanith waren abgeschätzt etwa zwei Prozent der männlichen Bevölkerung in den 1970er Jahren. Es handelt sich um ein soziales Rollenmodell (gender), mit Verhaltensweisen und Kleidermoden zwischen den traditionell im Oman praktizierten Geschlechterrollen. Viele Chanith arbeiteten als Prostituierte. Nach Wikans Deutung setzt die männliche Rolle in der omanischen Gesellschaft auch die „männliche“ Rolle im Geschlechtsverkehr voraus. Ein Rollenwechsel zwischen Chanith und Mann ist jederzeit möglich: sobald „männliche“ Sexualität praktiziert wird, wird der Chanith zum (sozialen) Mann. Chanith sind damit ein Rollenmodell im Rahmen der praktizierten Homosexualität.[117][118] Ein direkter Bezug zu Intergeschlechtlichkeit besteht nicht.

In indigenen nordamerikanischen Kulturen wurden Personen, die im Verhalten und in der Kleidung das Rollenmodell des jeweils anderen Geschlechts annahmen, Nadlehee (auch Nadle) oder Berdache genannt. Diese waren angesehen und hatten besondere Rollen in der Gesellschaft, besonders auch in der kultischen Praxis. Nach den meisten Forschern soll es sich überwiegend um biologisch männliche Personen gehandelt haben, genaue Aussagen sind schwierig, weil die Praxis untergegangen und verloren ist.[119] Nach einer Untersuchung des US-amerikanischen Anthropologen Willard Williams Hill in den 1930er Jahren sollen speziell beim Volk der Navajo die Nadle vor allem, aber nicht ausschließlich intergeschlechtliche Menschen gewesen sein; diese wurden von Geburt an auf ihre besondere Rolle vorbereitet.[120] Moderne Vertreter der indigenen Völker Nordamerikas lehnen den Begriff Berdache ab, da er von Europäern geprägt worden sei. 1990 wurde auf einer Konferenz in Winnipeg, Kanada, der moderne Ersatzbegriff Two-Spirit neu eingeführt.[121]

Die Burnesha (auch eingeschworene Jungfrauen) des nördlichen Albaniens und angrenzenden Montenegro sind Frauen, die im Rahmen des Kanun genannten Rechtssystems die soziale Rolle von Männern in der albanischen Gesellschaft einnehmen. Damit können sie in der strikt patriarchalen traditionellen albanischen Gesellschaft die Rolle des Familienoberhaupts antreten, die sonst Männern vorbehalten war. Frauen können aus freiem Antrieb Burnesha werden und werden in dieser Rolle akzeptiert, ihnen ist aber dann die Heirat und jeder Geschlechtsverkehr verwehrt. Es besteht keine volle Einigkeit darin, ob Burneshe die volle männliche Rolle übernahmen oder doch in manchen Punkten eine eigene Rolle zwischen den traditionellen Geschlechtern zugewiesen bekamen.[122] Eine nähere Beziehung zu Intergeschlechtlichkeit ist damit aber nicht gegeben.

In den traditionellen Gesellschaften Polynesiens gibt es auf zahlreichen Inseln Minderheiten mit kulturell abweichenden Geschlechterrollen, diese werden in Samoa Faʻafafine, in Tonga Fakaleiti, in Hawaii und Tahiti maha genannt.[123] In allen Fällen handelt es sich um biologisch männliche Personen, die traditionelle Frauenrollen übernehmen. Da in den Gesellschaften die Geschlechterrollen traditionell eher über verschiedene Arbeiten in der Gemeinschaft als sexuell definiert waren, ist die Beziehung zu westlichen Konzepten wie Transgeschlechtlichkeit schwierig und zudem durch den Kontakt zu westlichen kulturellen Einflüssen im Wandel begriffen,[124] zum Konzept der Intergeschlechtlichkeit gibt es keine Berührungspunkte. Faʻafafine haben männliche körperliche Geschlechtsmerkmale, betrachten sich im Selbstbild aber als weiblich. Die sexuelle Orientierung ist für das Selbstbild nicht zentral. Geschlechtliche Beziehungen zum selben biologischen Geschlecht werden von ihnen nicht als Homosexualität definiert.[125]

In der altgriechischen Mythologie war der Seher Teiresias erst Mann, dann Frau und dann wieder Mann.

Portraitfoto einer reichlich geschmückten Person, die in die Kamera blickt. Sie trägt Make-Up, das ihr Gesicht optisch in zwei Teile teilt. Die rechte Gesichtshälfte ist blau bemalt.
Verkleidung als Ardhanarishvara, ein halb männliches, halb weibliches göttliches Wesen aus der hinduistischen Mythologie

Intergeschlechtliche Gottheiten finden sich unter anderem in den buddhistischen und hinduistischen Hochkulturen. Im Shivaismus und Shaktismus (zwei spiegelbildliche Hauptkonfessionen des Sanatana Dharma) wird Göttlichkeit generell männlich*weiblich/weiblich*männlich gedacht. Shiva & Shakti sind die untrennbaren Bestandteile des Universums und bilden zusammen ein Prinzip. Mindestens 500 Millionen Menschen folgen diesem Konzept. Unterschiedlich ist die Gewichtung des männlichen/weiblichen: Die Shaivas beziehen sich etwas stärker auf die körperlose Dynamik (Shiva), die Shaktas mehr auf die Bedeutung der Urmaterialität (Shakti). Nach diesem Konzept sind beide Pole alleine machtlos. Shiva ist ohne Shakti körperlos, amateriell (Shava). Shakti hingegen ist ohne Shiva bewegungslos. Zusammen bilden sie den sich zyklisch transformierenden Kosmos. In der Gestalt der*des Ardhanarishvara finden sie eine besonders deutliche konzeptuelle Zusammenführung. Graphisch wird diese im heiligen Yantra-Ikon des Shatkona dargestellt, das den Shiva- und Shaktiaspekt in zwei ineinander verschränkten Dreiecken (Trikonas) in einem Hexagramm (Shatkona) verbindet. Shiva und Shakti beinhalten sich generell gegenseitig. Bekannt ist ebenfalls Bodhisattva Avalokiteshvara, Gottheit des Mitgefühls (japanisch Kannon). Auch hier wird das Transzendieren der Geschlechtergrenzen als spirituelle Überwindung der Dualität interpretiert.

In christlichen, patriarchalisch geprägten Gesellschaften wird dagegen häufig auf die Bibel verwiesen. Gott habe laut Schöpfungsgeschichte die Menschen ausschließlich als Mann und Frau geschaffen. Daher wurden intergeschlechtliche Menschen gerade hier immer wieder gezwungen, sich einem dieser beiden Geschlechter anzupassen. 1999 hat die intergeschlechtliche Theologin Sally Gross in Bezug auf zwei Bibelstellen (Gen 1,27 GNB und Num 5,3 GNB) darauf hingewiesen, dass – dem Buchstaben nach – die Grammatik dieser Texte auf mehr als zwei Geschlechter hinweisen könnte. Dabei berief sich Gross auch auf einige talmudische Glossen, die einen anekdotischen Charakter haben.[126]

Historische Aspekte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Von dem Mediziner Nicolas Venette im Jahr 1696 angefertigte Zeichnung intergeschlechtlicher Variationen

Die Bandbreite des historisch belegten Umgangs mit intergeschlechtlichen Menschen bis in die Frühe Neuzeit reicht von Verehrung bis zu Tötungsdelikten. Die Assimilierung von Hermaphroditen oder Zwittern, wie intergeschlechtliche Menschen vor der Einführung dieses Begriffes meist genannt wurden, in die beiden Geschlechter „Mann“ und „Frau“ erhielt mit der modernen Medizin eine völlig neue Qualität.

So stellte bis Ende des 19. Jahrhunderts in Preußen das Allgemeine Landrecht Hermaphroditen noch frei, sich ab dem vollendeten 18. Lebensjahr entweder für das männliche oder für das weibliche Geschlecht zu entscheiden. Bis dahin konnten die Eltern entscheiden, „zu welchem Geschlecht sie erzogen werden sollen“.[127] Ein Dritter konnte jedoch, wenn seine Rechte vom Geschlecht eines „vermeintlichen Zwitters“ abhängig waren (u. a. durch die unterschiedlichen Rechte der Geschlechter, beispielsweise bei Erbschaften), die Begutachtung durch einen Sachverständigen beantragen, der auch gegen die Wahl des Zwitters oder seiner Eltern entscheiden konnte.[128] Seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nahmen Mediziner jedoch zunehmend für sich in Anspruch, anhand willkürlicher und sich über die Zeit hinweg verändernder Kriterien das „wahre“ Geschlecht von „Pseudo“-Hermaphroditen unabhängig von deren Willen zu bestimmen – mit oft traumatischen Folgen für diejenigen, die plötzlich einem anderen Geschlecht zugewiesen wurden. Dies lässt sich unter anderem an der Autobiographie (Anfang des 19. Jahrhunderts) und dem Suizid von Herculine Barbin ablesen. In anderen „Fällen“ nahmen allerdings auch zahlreiche Mediziner Abstand davon, anhand von Keimdrüsen ein Geschlecht zuzuweisen. Auch wurde oftmals keine Operation vorgenommen, um im Körperinneren vermutetes Keimdrüsengewebe zu bestimmen, da solche Operationen gefährlich waren. Allerdings nahmen auch Patienten ab einem gewissen Alter selbst Einfluss auf die Diagnose.[129]

Anfang des 20. Jahrhunderts wurden intergeschlechtliche Menschen darüber hinaus als „missgebildet“ und „krank“ klassifiziert. Ihre Geschlechtsorgane wurden nicht selten von Ärzten abfotografiert und öffentlich zur Schau gestellt.

Ein etwas besseres Bild gab es nach der Einführung des Begriffes „Intergeschlechtlichkeit“ vorübergehend in der Weimarer Republik. Die deutsche Ärzteschaft war, wie bei Hans Naujoks deutlich wird, intergeschlechtlichen Menschen gegenüber überaus positiv eingestellt, und entwickelte bis 1930, selbstverständlich entsprechend dem Stand der Forschung, relativ hochkomplizierte Operationstechniken, die auch Hormontherapie beinhalteten.

Im Gegensatz zur Nachkriegszeit war vor der NS-Zeit bei deutschen Ärzten das psychosoziale Geschlecht der Patienten entscheidend. Insbesondere wurde aus Respekt vor dem Wohle des Kindes und nicht wegen fehlender Möglichkeiten bewusst davon abgesehen, Kindern einen Körper aufzuzwingen, in dem sie unglücklich würden. Zwischen den Zeilen scheint Naujoks sogar zuzugeben, dass deutsche Ärzte auch transgeschlechtliche Menschen behandelt und dem Amt gegenüber die Diagnose manipuliert haben.[130]

Die nationalsozialistische Diktatur in Deutschland war für intergeschlechtliche Menschen ein ganz besonders schwerer Rückschlag, bis in die heutige Zeit. Der führende Rassenhygieniker Fritz Lenz forderte 1936 Intersex-Forschungen an Zwillingen,[131] und meinte damit Kinder. Der Deutsche Hugo Höllenreiner, der als ethnischer Sinto das Vernichtungslager Auschwitz überlebt hat, berichtete, wie er 1943 von Lagerarzt und Kriegsverbrecher Josef Mengele bei Versuchen zur operativen Geschlechtsumwandlung als neunjähriger Junge im Genitalbereich verletzt wurde.[132] Höllenreiners Beschreibung lässt brutale Versuche zur Schaffung einer Neo-Vagina am Kind vermuten.

Seit den 1950er Jahren machte die Medizin ihr „Heilungsinteresse“ auch praktisch geltend. Zu diesem Zeitpunkt begann der amerikanische Arzt und Psychiater John Money mit frühkindlichen Operationen an intergeschlechtlichen Menschen zu experimentieren. Ziel war damals, die fehlende Geschlechtseindeutigkeit spätestens bis zum zweiten Lebensjahr durch massive chirurgische und hormonelle Eingriffe zu beheben. Die Empfehlung Moneys, das künftige Geschlecht des Kindes einfach nach Machbarkeit auszuwählen, setzte sich schließlich vierzig Jahre lang als ein internationaler Standard durch. Dieser Standard wird jedoch seit Mitte der 1990er Jahre sowohl durch die Proteste intergeschlechtlicher Menschen als auch durch die Kritik renommierter Mediziner wie Milton Diamond zunehmend in Frage gestellt (vgl. auch der John/Joan-Fall, bei dem John Money versuchte, einen endogeschlechtlichen Jungen nach einer gescheiterten Zirkumzision in ein Mädchen zu verwandeln).

Trotz immer stärker gewordener Kritik hat eine Studie der deutschen Vertretung der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen ergeben: „Für den Zeitraum 2005 bis 2014 ist also kein Rückgang „feminisierender“ und „maskulinisierender“ Genitaloperationen in der Kindheit festzustellen.“[133]

Aktuelle Aspekte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2008 und 2010 hat eine nationale Nichtregierungsorganisation die Nichterfüllung ratifizierter Rechte intergeschlechtlicher Menschen in „Schattenberichten“ bei den Vereinten Nationen in den Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) und den UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) zur Verhandlung gebracht.

Ab 2010 beschäftigte sich der Deutsche Ethikrat mit der Situation intergeschlechtlicher Menschen und veröffentlichte 2012 eine Stellungnahme im Auftrag der Bundesregierung. Der Rat vertrat die Auffassung, dass intergeschlechtliche Menschen als ein Teil gesellschaftlicher Vielfalt den Respekt und die Unterstützung der Gesellschaft erwarten dürfen. Zugleich müssten sie vor medizinischen Fehlentwicklungen und Diskriminierungen geschützt werden.[134]

Das am 7. Mai 2021 im deutschen Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Änderung des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) enthält – erstmals in einem Rechtstext dieser Bedeutung – in § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen im 3. Absatz die Erwähnung von „transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen“ Personen:

„Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind […]

3. die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie trans-identen, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern.“
SGB VIII, § 9 (in Kraft getreten am 10. Juni 2021)

Am 17. Mai wird seit 2005 weltweit der Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (International Day Against Homophobia, Biphobia, Interphobia and Transphobia: IDAHOBIT) als Aktionstag begangen, um auf die Diskriminierung und Bestrafung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität hinzuweisen.[135]

Am 26. Oktober findet der Intersex Awareness Day statt.[136] Er wurde von der Organisation Intersex International Australia 1996 anlässlich der Anerkennung einer dritten Geschlechtsoption eingeführt.

Am 8. November wird der Intersex Day of Remembrance oder Intersex Solidarity Day begangen.[137][138] Er markiert den Geburtstag von Abel Barbin.[139]

Mediale Repräsentation

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • 1915: Im Roman Der Golem von Gustav Meyrink spielt der Hermaphroditismus eine wichtige Rolle.
  • 1950–1952: Im Foundation-Zyklus von Isaac Asimov tritt ein Hermaphrodit namens Fallom auf, dessen Doppelgeschlechtlichkeit auf dem Planeten Solaria gezielt herbeigeführt wurde; dennoch wird Fallom zumindest in der Sprache wie eine Frau behandelt.
  • 1991: Im Barrayar-Zyklus von Lois McMaster Bujold gibt es die hermaphroditen Herm vom Planeten Beta.
    In der Science-Fiction-Literatur wird Hermaphrodismus oft als Kennzeichnung außerirdischer Lebensformen verwendet oder auch als (absichtlich hervorgerufener) „fremdartiger“ Zustand zukünftiger Menschen(kulturen) eingeführt.
  • 1993: Im historischen Azteken-Roman Der Greif von Gary Jennings ist die Hauptfigur ein Hermaphrodit.
  • 2002: Der Roman Middlesex von Jeffrey Eugenides beschreibt die Lebensgeschichte der hermaphroditen Hauptfigur Calliope und die Schwierigkeiten des Erwachsenwerdens; das Buch erhielt 2003 den Pulitzer-Preis.
  • 2003–2009: Der japanische Manga IS: Otoko demo Onna demo nai Sei (IS 男でも女でもない性) beleuchtet das Leben mehrerer intergeschlechtlicher Figuren; 2011 folgte eine Umsetzung als Fernsehserie.[140]
  • 2005: Im Roman Die Galerie der Lügen von Ralf Isau sind gleich mehrere Figuren echte Hermaphroditen; der Autor behandelt nicht nur das „Hin- und Hergestoßensein zwischen den Geschlechtern“, sondern geht auch auf unkonventionelle Weise der Frage nach, ob intergeschlechtliche Menschen der nächste Schritt der Evolution sind.
  • 1919: Der deutsche Stummfilm Aus eines Mannes Mädchenjahren von Julius Rode und Paul Legband war die Verfilmung der 1907 erschienenen Biografie der intergeschlechtlichen Person Karl M. Baer; der Film gilt als verschollen.
  • 2007: Das deutsche „dokumentarische Experiment/visuelle Hörstück“ Die Katze wäre eher ein Vogel bietet Einblicke in die Erfahrungswelten von vier intergeschlechtlichen Menschen.[141]
  • 2011: Die Münsteraner Tatort-Folge Zwischen den Ohren thematisiert Intergeschlechtlichkeit und die Akzeptanz- sowie Selbstfindungsprobleme, mit denen Menschen mit dieser genetisch bedingten Variation häufig zu kämpfen haben.
  • 2012: Im Luzerner Tatort Skalpell geht es um den Mord an einem auf intergeschlechtliche Kinder spezialisierten Chirurgen.[142]
  • 2014–2016: In der US-amerikanischen Fernsehserie Faking It ist die Figur der Lauren Cooper intergeschlechtlich (gespielt von Bailey De Young); thematisiert werden die Akzeptanz von außen und die eigene Akzeptanz der Betroffenen.[143][144]

Publikationen intergeschlechtlicher Menschen

  • N. O. Body (Karl M. Baer): Aus eines Mannes Mädchenjahren. Reprint der Erstausgabe. 1. Auflage. Edition Hentrich, Berlin 1993, ISBN 3-89468-086-5 (Originalausgabe: Riecke, Berlin 1907).
  • AGGPG (Memento vom 4. Juni 2001 im Internet Archive), Bremen
  • Michel Reiter: Ein normales Leben ermöglichen. In: Neue Gesellschaft für Bildende Kunst (NGBK) (Hrsg.): 1-0-1 [one ’o one] intersex: Das Zwei-Geschlechter-System als Menschenrechtsverletzung. Katalog zur gleichnamigen Ausstellung vom 17. Juni bis zum 31. Juli 2005, NGBK, Berlin 2005, ISBN 3-926796-95-2, S. 136–141.
  • Ins A. Kromminga: Die Borniertheit der Toleranz. Die extraterrestrischen Strahlen meiner Jugend – (Scotty, where ARE you?!) In: Neue Gesellschaft für Bildende Kunst (Hrsg.): 1-0-1 [one ’o one] intersex: Das Zwei-Geschlechter-System als Menschenrechtsverletzung. NGBK, Berlin 2005, ISBN 3-926796-95-2, S. 27–31.
  • Curtis E. Hinkle: Sexistische Genetik und ambivalente Medizin. In: GID Spezial. Band 9, 2009, S. 27–29.
  • Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM): Intergeschlechtlichkeit ist kein medizinisches Problem! In: GID Spezial. Band 9, 2009, S. 21–26.
  • Verein Intersexuelle Menschen e. V.: Vielfalt zulassen? Wir sind dafür! Stellungnahme des Vereins Intersexuelle Menschen e. V. zur Präimplantationsdiagnostik. In: GID Spezial. Band 9, 2009, S. 30–32.
  • Elisa Barth, Ben Böttger, Dan Christian Ghattas, Ina Schneider (Hrsg.): Inter. Erfahrungen intergeschlechtlicher Menschen in der Welt der zwei Geschlechter. Lebensgeschichten aus über zehn Ländern. NoNo-Verlag, Berlin 2013, ISBN 978-3-942471-03-9.

Medizin und Psychologie

Sport

  • Dennis Krämer: Intersexualität im Sport – Mediale und medizinische Körperpolitiken. Transcript, Bielefeld 2020, ISBN 978-3-8376-5035-8.

Geschichte

  • Ulrike Klöppel: XX0XY ungelöst: Hermaphroditismus, Sex und Gender in der deutschen Medizin: Eine historische Studie zur Intersexualität. Transcript, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-8376-1343-8.
  • Ulrike Klöppel: Zwitter, Zweifel, Zwei-Geschlechter-Norm. In: GID Spezial. Band 9, 2009, S. 5–12.
  • Jeanne Dericks-Tan, Gerold Martin: Onans Kinder: Merk-Würdiges zu Sexualität und Fortpflanzung aus Geschichte und Medizin. Abadi, Alzenau 2000, ISBN 3-00-006497-4.
  • Heinz-Jürgen Voß: Intersexualität – Intersex: Eine Intervention. Unrast, Münster 2012, ISBN 978-3-89771-119-8.

Sozialwissenschaften

  • Ulla Fröhling: Leben zwischen den Geschlechtern: Intersexualität – Erfahrungen in einem Tabubereich. Links, Berlin 2003, ISBN 3-86153-290-5.
  • Kathrin Zehnder: Zwitter beim Namen nennen-Intersexualität zwischen Pathologie, Selbstbestimmung und leiblicher Erfahrung. Transcript, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-8376-1398-8.
  • Adrian de Silva: Physische Integrität und Selbstbestimmung: Kritik medizinischer Leitlinien zur Intersexualität. In: Zeitschrift für Sexualforschung. Band 20, Nr. 2, 2007, S. 176–185.

Recht

  • Marjolein van den Brink, Peter Dunne: Trans and intersex equality rights in Europe – a comparative analysis. Herausgegeben von der Europäischen Kommission (Directorate-General for Justice and Consumers). Brüssel, November 2018, ISBN 978-92-79-95764-2 (englisch; European network of legal experts in gender equality and non-discrimination; doi:10.2838/75428; PDF: 640 kB, 117 Seiten auf ec.europa.eu).
  • Arne Duncker: Recht und Geschlechtsdefinition – das „juristische Geschlecht“. In: Derselbe: Gleichheit und Ungleichheit in der Ehe. Böhlau, Köln u. a. 2003, ISBN 3-412-17302-9, S. 253–295 (rechtshistorisch).
  • Elisabeth Holzleithner: Variation als Abweichung: Zur medizinischen und juristischen Herstellung des Geschlechts von Intersexuellen. In: [sic!] Forum für feministische Gangarten. Heft 42, 2002, S. 10–11 (Volltext als PDF: 48 kB, 5 Seiten auf: univie.ac.at).
  • Konstanze Plett: Intersexualität aus rechtlicher Perspektive. In: polymorph (Hrsg.): (K)ein Geschlecht oder viele? Transgender in politischer Perspektive. Querverlag, Berlin 2002, S. 31–42 (Erstveröffentlichung: Recht auf ein eigenes Geschlecht. In: Gigi – Zeitschrift für sexuelle Emanzipation. Nr. 13, Mai–Juni 2001, S. 24–27).
  • Konstanze Plett: Intersexuelle – gefangen zwischen Recht und Medizin. In: Frauke Koher, Katharina Pühl (Hrsg.): Gewalt und Geschlecht. Konstruktionen, Positionen, Praxen. Leske / Budrich, Opladen 2003, S. 21–41.
  • Konstanze Plett: Intersexualität als Prüfstein: Zur rechtlichen Konstruktion des zweigeschlechtlichen Körpers. In: Kathrin Heinz, Barbara Thiessen (Hrsg.): Feministische Forschung – Nachhaltige Einsprüche. Leske / Budrich, Opladen 2003, S. 323–336.
  • Konstanze Plett: Intersex und Menschenrechte. In: Claudia Lohrenscheit (Hrsg.): Sexuelle Selbstbestimmung als Menschenrecht. Nomos, Baden-Baden 2009, S. 151–167.
  • Angelika Kolbe: Intersexualität, Zweigeschlechtlichkeit und Verfassungsrecht. Eine interdisziplinäre Untersuchung. Nomos, Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-8329-5449-9.
  • Britt Tönsmeyer: Die Grenzen der elterlichen Sorge bei intersexuell geborenen Kindern. Nomos, Baden-Baden 2012, ISBN 978-3-8329-7318-6.
  • Andreas Wacke: Vom Hermaphroditen zum Transsexuellen: Zur Stellung von Zwittern in der Rechtsgeschichte. In: Heinz Eyrich u. a. (Hrsg.): Festschrift für Kurt Rebmann zum 65. Geburtstag. Beck, München 1989, ISBN 3-406-33811-9, S. 861–903.

Kunst

Weitere

Dokumentationen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • 2001: Der deutsche Dokumentarfilm Das verordnete Geschlecht von Oliver Tolmein und Bertram Rotermund veranschaulicht Zwitter und Geschlechterpolitik in Deutschland.[145]
  • 2006: Der österreichische Dokumentarfilm Tintenfischalarm zeigt die Geschichte des intergeschlechtlichen Alex Jürgen, der geschlechtsuneindeutig geboren wurde, im Kindesalter geschlechtsangleichende Operationen und Hormonbehandlungen zur Verweiblichung erhält und im Erwachsenenalter die Entscheidung zur operativen und hormonellen Veränderung zum Mann trifft; Alex Jürgen erstritt 2018 vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof die rechtliche Einrichtung der dritten Geschlechtsoption „divers“.[146][147]
  • 2007: Der argentinische Film XXY behandelt das Thema Intergeschlechtlichkeit und die damit verbundenen Probleme anhand der Geschichte der 15-jährigen Alex.[148][149]
  • 2017: Die französische Dokumentation Nicht Frau, nicht Mann! von Regine Abadia begleitet zwei intergeschlechtliche Aktivisten/Aktivistinnen, die sich vor allem gegen chirurgische Eingriffe und Hormonbehandlungen bei Kindern nach ihrer Geburt einsetzen (produziert von Arte France).[150]
  • 2020: Die deutsche Dokumentation Sex und Identität – Eine diverse Geschichte von Olaf S. Müller veranschaulicht unter anderem die Vielfalt der biologischen Intergeschlechtlichkeiten (produziert vom Mitteldeutschen Rundfunk MDR; Sex steht hierbei für „biologisches Geschlecht“, vom englischen sex).[151]
  • Video von WDR-Doku: Männlich oder weiblich? Das dritte Geschlecht auf YouTube, 7. Juni 2018 (43:03 Minuten).
  • Video von WDR-Quarks: Intersexualität: Warum es mehr als zwei Geschlechter gibt auf YouTube, 29. Mai 2021 (43:50 Minuten; Doku von 2018).
Commons: Intersexualität – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Intergeschlechtlichkeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Portale:

Artikel:

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. inter*. Abgerufen am 1. Mai 2023.
  2. Intergeschlechtlichkeit. In: Intergeschlechtliche Menschen e. V. Abgerufen am 1. Mai 2023.
  3. a b Inter* – was? Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, abgerufen am 1. Mai 2023.
  4. Bundeszentrale für politische Bildung: Intergeschlechtliche Menschen. Abgerufen am 16. Mai 2024.
  5. a b c Dan Christian Ghattas: Menschenrechte zwischen den Geschlechtern. Vorstudie zur Lebenssituation von Inter*Personen. In: Heinrich Böll-Stiftung (Hrsg.): Reihe Demokratie. Band 34. Berlin 2013, ISBN 978-3-86928-115-5 (boell.de [PDF]).
  6. Intersex: What Is Intersex, Gender Identity, Intersex Surgery. Abgerufen am 1. Mai 2023 (englisch).
  7. Fatale Fürsorge. Abgerufen am 1. Mai 2023.
  8. Hauptforderung: Genitalverändernde Operationen an intergeschlechtlich geborenen Kindern verbieten. In: Intersexuelle Menschen e. V. (Hrsg.): Fakten zu Intergeschlechtlichkeit. Nr. 2, 2020 (selbstverstaendlich-vielfalt.de [PDF]).
  9. European Union Agency for Fundamental Rights (Hrsg.): A long way to go for LGBTI equality. 2020, ISBN 978-92-9474-997-0 (europa.eu [PDF]).
  10. Rudolf Reinboth (Hrsg.): Intersexuality in the Animal Kingdom. Springer-Verlag, Berlin / New York 1975, ISBN 0-387-07118-0.
  11. Giuseppe Fusco, Alessandro Minelli: Descriptive versus causal morphology: gynandromorphism and intersexuality. In: Theory in Biosciences. Band 142, 2023, S. 1–11. doi:10.1007/s12064-023-00385-1.
  12. S2k-Leitlinie Varianten der Geschlechtsdifferenzierung der Deutschen Gesellschaft für pädiatrische und adoleszente Endokrinologie und Diabetologie, Deutschen Gesellschaft für Urologie, Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie. In: AWMF online (Stand angemeldet)
  13. a b Deutsche Gesellschaft für Urologie DGU e. V. = DGU, Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e. V. = DGKCH, Deutsche Gesellschaft für Kinderendokrinologie und -diabetologie [DGKED] e. V. (Hrsg.): S2k-Leitlinie Varianten der Geschlechtsentwicklung. Juli 2016, S. 5 (aem-online.de [PDF]).
  14. David Andrew Griffiths: Shifting syndromes: Sex chromosome variations and intersex classifications. In: Social Studies of Science. Band 48, Nr. 1, Februar 2018, ISSN 0306-3127, S. 125–148, doi:10.1177/0306312718757081, PMID 29424285, PMC 5808814 (freier Volltext).
  15. Mary García-Acero, Olga Moreno, Fernando Suárez, Adriana Rojas: Disorders of Sexual Development: Current Status and Progress in the Diagnostic Approach. In: Current Urology. Band 13, Nr. 4, Januar 2020, ISSN 1661-7649, S. 169–178, doi:10.1159/000499274, PMID 31998049, PMC 6976999 (freier Volltext).
  16. Tiffany Jones: Intersex Studies: A Systematic Review of International Health Literature. In: SAGE Open. Band 8, Nr. 2, April 2018, ISSN 2158-2440, S. 215824401774557, doi:10.1177/2158244017745577.
  17. Melanie Blackless, Anthony Charuvastra, Amanda Derryck, Anne Fausto-Sterling, Karl Lauzanne, Ellen Lee: How sexually dimorphic are we? Review and synthesis. In: American Journal of Human Biology: The Official Journal of the Human Biology Council. Band 12, Nr. 2, März 2000, ISSN 1520-6300, S. 151–166, doi:10.1002/(SICI)1520-6300(200003/04)12:2<151::AID-AJHB1>3.0.CO;2-F, PMID 11534012.
  18. Bin ich inter*? Ein Einblick in die Beratungspraxis. In: Intergeschlechtliche Menschen e. V. (Hrsg.): Fakten zu Intergeschlechtlichkeit. Nr. 10, 2023 (im-ev.de [PDF]).
  19. Intergeschlechtliche Menschen e. V. (Hrsg.): Wissen, Beratung, Selbsthilfe und Rechte für intergeschlechtlich geborene Menschen, ihre Familien und Angehörigen sowie ihr weiteres Umfeld. 2021, S. 20, 20 (im-ev.de [PDF]): "Neben dem biologischen Geschlecht entwickelt sich die Wahrnehmung des individuellen Geschlechtsempfindens, der Geschlechtsidentität. […] Intergeschlechtlich geborene Menschen nehmen sich als „weiblich“, „männlich“, „sowohl als auch“, „weder/noch“ oder „als etwas sehr Eigenes“ wahr und entscheiden sich, ihren Personenstand in männlich, weiblich, offen oder divers ändern zu lassen."
  20. a b Intersexuell? Intergeschlechtlich! Queeres Netzwerk Niedersachsen e. V., 17. Dezember 2020, abgerufen am 1. Mai 2023.
  21. a b Intergeschlechtliche Menschen e. V. (Hrsg.): Wissen, Beratung, Selbsthilfe und Rechte für intergeschlechtlich geborene Menschen, ihre Familien und Angehörigen sowie ihr weiteres Umfeld. 2021, S. 2 (im-ev.de [PDF]).
  22. Intersex is not a gender identity, and the implications for legislation – Intersex Human Rights Australia. 21. März 2012, abgerufen am 2. Mai 2023 (englisch).
  23. Dominic Frohn, Michael Wiens, Sarah Buhl, Milena Peitzmann, Nain Heiligers: Inter* im Office?! Die Arbeitssituation von inter* Personen in Deutschland unter differenzieller Perspektive zu (endo*) LSBT*Q+ Personen. Hrsg.: Institut für Diversity- & Antidiskriminierungs- forschung. 2020, S. 6 (antidiskriminierungsstelle.de [PDF]).
  24. Richard Goldschmidt: Vorläufige Mitteilung über weitere Versuche zur Vererbung und Bestimmung des Geschlechts. In: K. Goebel, R. Hertwig (Hrsg.): Biologisches Centralblatt. Band 35. Thieme, Leipzig 1915, S. 565–566 (Textarchiv – Internet Archive).
  25. Richard Goldschmidt: Vorläufige Mitteilung über weitere Versuche zur Vererbung und Bestimmung des Geschlechts. In: Biologisches Centralblatt. Band 35, Nr. 12, 1915, S. 565–570.
  26. a b Ulrike Klöppel: XX0XY ungelöst: Hermaphroditismus, Sex und Gender in der deutschen Medizin: Eine historische Studie zur Intersexualität. transcript, Bielefeld 2010, ISBN 978-3-8376-1343-8, Kap. II.3.4.
  27. Siehe Helga Satzinger: Differenz und Vererbung: Geschlechterordnungen in der Genetik und Hormonforschung 1890–1950. Böhlau, Köln [u. a.] 2009, ISBN 978-3-412-20339-9, Kapitel II.3.
  28. Goldschmidt selbst kritisierte die „willkürliche Begriffsverwendung“: Richard Goldschmidt: Die sexuellen Zwischenstufen. Julius Springer, Berlin 1931, S. 12.
  29. Consensus Statement on Management of Intersex Disorders (PDF) Die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (DGKJ) sowie die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) hat sich in ihrer Leitlinie Störungen der Geschlechtsentwicklung der im Consensus Statement vorgeschlagenen Nomenklatur angeschlossen.
  30. a b Internetredaktion des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Die medizinische Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“. Abgerufen am 4. Mai 2023.
  31. Stellungnahme. (PDF) Bundesärztekammer, 30. Januar 2015, abgerufen am 26. Januar 2022.
  32. Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. (PDF) Deutscher Bundestag, 21. Mai 2021, abgerufen am 26. Januar 2022.
  33. Projekte – Studienzentrum der EKD für Genderfragen. Abgerufen am 4. Mai 2023.
  34. Glossar. In: inter*. Abgerufen am 4. Mai 2023.
  35. Intergeschlechtlichkeit – Was verstehen wir darunter? – intersex-kontrovers. Abgerufen am 4. Mai 2023.
  36. Anike Krämer, Katja Sabisch: Intersexualität in NRW – Eine qualitative Untersuchung der Gesundheitsversorgung von zwischengeschlechtlichen Kindern in Nordrhein-Westfalen. Projektbericht. In: Studien Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW. Nr. 28, 2017, S. 7 (nrw.de [PDF]).
  37. Handbuch Interdisziplinäre Geschlechterforschung (= Geschlecht und Gesellschaft. Band 65). Springer Fachmedien Wiesbaden, Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-12495-3, S. 1214, doi:10.1007/978-3-658-12496-0.
  38. IVIM: Unsere Basisprinzipien. (Memento vom 2. Dezember 2011 im Internet Archive) In: intersexualite.de. 2011, abgerufen am 19. April 2020.
  39. Vorstand der Bundesärztekammer: Stellungnahme der Bundesärztekammer: „Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung (Disorders of Sex Development, DSD).“ In: Deutsches Ärzteblatt. 30. Januar 2015 (doi:10.3238/arztebl.2015.stn dsd baek 01).
  40. Curtis E. Hinkle: Sexistische Genetik und ambivalente Medizin. In: GID Spezial. Band 9, 2009, S. 27–29 (online auf intersexualite.de).
    Siehe auch Adrian de Silva: Physische Integrität und Selbstbestimmung: Kritik medizinischer Leitlinien zur Intersexualität. In: Zeitschrift für Sexualforschung. Band 20, Nr. 2, 2007, S. 176–185.
  41. a b Intersexuelle Menschen e. V. (Hrsg.): Fakten zu Intergeschlechtlichkeit: Dem Unbekannten einen Namen geben – (Selbst)Bezeichnungen für intergeschlechtliche Menschen. Dezember 2020 (PDF: 272 kB, 2 Seiten auf selbstverstaendlich-vielfalt.de).
  42. Inter*-Aktion: Die erste Berliner Inter*-Tagung
  43. Manuela Tillmanns: Intergeschlechtlichkeit : Impulse für die Beratung. Psychosozial-Verlag, Giessen 2015, ISBN 978-3-8379-2493-0, S. 11 (antidiskriminierungsstelle.de [PDF; abgerufen am 1. Mai 2023]).
  44. Human Rights 4 Hermaphrodites 2! 12. Februar 2015, abgerufen am 3. November 2018 (englisch).
  45. LSBTIQ-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung: Zwischengeschlechtlichkeit / zwischengeschlechtlich. In: bpb.de. 2018, abgerufen am 4. August 2022.
  46. Bernd Strauß: Sexualität. In: Lexikon der Psychologie. Spektrum, abgerufen am 4. Juli 2022.
  47. dgti.org | dgti e. V. 15. Mai 2022, abgerufen am 1. Mai 2023.
  48. Internetredaktion des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Inter* – was? Abgerufen am 1. Mai 2023.
  49. inter*. Abgerufen am 1. Mai 2023.
  50. Wissenschaftliche Dienste, Deutscher Bundestag (Hrsg.): Umgang mit trans- und intergeschlechtlichen Menschen im Sport: Teilnahmebedingungen, Positionierungen und Initiativen. 2021 (bundestag.de [PDF]).
  51. Schutz und Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt. Abgerufen am 1. Mai 2023.
  52. a b c Handbuch Interdisziplinäre Geschlechterforschung. S. 1204–1205, doi:10.1007/978-3-658-12496-0.
  53. a b c d e Cynthia Kraus: Classifying Intersex in DSM-5: Critical Reflections on Gender Dysphoria. In: Archives of Sexual Behavior. Band 44, Nr. 5, 1. Juli 2015, ISSN 0004-0002, S. 1147–1163, doi:10.1007/s10508-015-0550-0 (englisch).
  54. Entwurfstext: ICD-11 for Mortality and Morbidity Statistics (Version: 04/2019). In: ICD.WHO.int. April 2019, abgerufen am 29. November 2019 (englisch).
  55. Susan Ciancio: Gender Dysphoria: The Terminology Change in DSM-5. Abgerufen am 1. Mai 2023 (englisch).
  56. Gender Dysphoria Diagnosis. In: APA American Psychiatry Association. APA American Psychiatry Association, abgerufen am 1. Mai 2023.
  57. a b Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung: S3-Leitlinie Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit. AWMF online, 2018 (awmf.org [PDF; abgerufen am 17. Mai 2023]).
  58. Editorial: WHO publishes ICD-11 – and no end in sight for pathologisation of intersex people. In: OII Europe. 19. Juni 2018, abgerufen am 1. Mai 2023 (englisch).
  59. Morgan Carpenter: Intersex Variations, Human Rights, and the International Classification of Diseases. In: Health and Human Rights. Band 20, Nr. 2, Dezember 2018, ISSN 2150-4113, S. 205–214, PMID 30568414, PMC 6293350 (freier Volltext).
  60. American Psychiatric Association: Guidelines for Psychological Practice With Transgender and Gender Nonconforming People
  61. Organisation Intersex International Australia (Hrsg.): Submission on the draft Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders 5th edition and the World Professional Association for Transgender Health 7th Standards of Care. 2012, S. 10–12 (org.au [PDF]).
  62. Intersex: intersectionalities with gender diverse people – Intersex Human Rights Australia. 3. Juni 2011, abgerufen am 2. Mai 2023 (englisch).
  63. a b Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt (Hrsg.): Intersexualität und Transidentität. Stellungnahme der Bioethikkommission. Wien 2017 (bundeskanzleramt.gv.at [PDF]).
  64. Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Zusammenfassung Forschungsergebnisse und Erkenntnisse des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus der Begleitarbeit zu der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Inter- und Transsexualität“ (IMAG). 2017 (bmfsfj.de [PDF]).
  65. Julianne Imperato-McGinley, Vivian Sobel, Yuan-Shan Zhu: Fetal hormones and sexual differentiation. In: Obstetrics and Gynecology Clinics of North America. Band 31, Nr. 4, Januar 2005, S. 837–856 (englisch; doi:10.1016/j.ogc.2004.08.005; Volltext auf researchgate.net).
  66. Julianne Imperato-McGinley, Yuan-Shan Zhu: Androgens and male physiology – The syndrome of 5 alpha-reductase-2 deficiency. In: Molecular and Cellular Endocrinology. Band 198, Nr. 1, Dezember 2002, S. 51–59 (englisch; doi:10.1016/S0303-7207(02)00368-4; Volltext auf researchgate.net).
  67. Hey-Joo Kang, Julianne Imperato-McGinley, Yuan-Shan Zhu, Zev Rosenwaks: The effect of 5α-reductase-2 deficiency on human fertility. In: Fertility and sterility. Band 101, Nr. 2, Januar 2014, S. 310–316 (englisch; doi:10.1016/j.fertnstert.2013.11.128; Volltext auf fertstert.org).
  68. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS. Drucksache 14/5425. (PDF) In: dip21.bundestag.de. 20. März 2001, abgerufen am 28. August 2017.
  69. Forschungsbericht 2016 – Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt. (PDF) Medizinische Fakultät der Universität Magdeburg, abgerufen am 28. August 2017.
  70. Heinz-Jürgen Voß: Intersexuellenbewegung und zweigeschlechtliche Norm – Zwischen Emanzipation und Restauration: Eine kritisch-biologische Intervention. In: Liminalis. Nr. 3, 2009, S. 42–59 (PDF: 117 kB, 18 Seiten auf liminalis.de (Memento vom 22. September 2013 im Internet Archive)).
  71. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16 – Rn. (1-69) Abs. 10
  72. Informationen zum PCOS. Abgerufen am 11. Juli 2022.
  73. Georges André Hauser: Testicular Feminization. In: Claus Overzier (Hrsg.): Intersexuality. Academic Press, London / New York 1963, S. 273.
  74. Waltraud Schwab: Umgang mit Intersexualität: Aus der Haut gefahren. In: taz.de. 26. Oktober 2012, abgerufen am 9. September 2020.
  75. Deutscher Ethikrat: Intersexualität. Stellungnahme vom 23. Februar 2012 (Memento vom 18. März 2016 im Internet Archive). Abgerufen am 23. Oktober 2014.
  76. Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (01.06.1794), Erster Theil. In: OpinioJuris – Die freie juristische Bibliothek. 1. Juni 1794, abgerufen am 3. November 2018.
  77. Franz Ludwig von Neugebauer: Hermaphroditismus beim Menschen. Klinkhardt, Leipzig 1908, S. 5, 6 und 622 (Textarchiv – Internet Archive).
  78. Motive zu dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich. Band I. Allgemeiner Teil. Amtliche Ausgabe. Guttentag, Berlin/Leipzig 1888, S. 26 (Textarchiv – Internet Archive).
  79. Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz – PStRÄndG) BT-Drucks. 17/10489 vom 15. August 2012 (Volltext als PDF: 2 MB, 76 Seiten auf: bundestag.de).
  80. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/10489 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz – PStRÄndG) BT-Drucks. 17/12192 (PDF; 184 kB) pdf, abgerufen am 29. Oktober 2014.
  81. Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften vom 7. Mai 2013 (BGBl. I, S. 1122) (Memento vom 19. August 2014 im Internet Archive)
  82. Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin: Störungen der Geschlechtsentwicklung. In: Leitlinien der Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin. Nr. 027/022, 2011.
  83. Ulrike Klöppel, Katja Sabisch: Zur Aktualität kosmetischer Genitaloperationen. Hrsg.: Geschäftsstelle des Zentrums für transdisziplinäre Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin. Berlin 2016 (hu-berlin.de [PDF; 2,1 MB]).
  84. Franz Ludwig von Neugebauer: Hermaphroditismus beim Menschen. Klinkhardt, Leipzig 1908, S. 5–6 (Textarchiv – Internet Archive).
  85. Warrington Austerman; Prince D. Beach: True Hermaphroditism with A Report of two Cases. In: The Journal of Urology. American Urological Association, 1961, abgerufen am 3. November 2018 (englisch).
  86. Don H. Wasserman, Emanuel Klein: True Hermaphroditism: 2 Cases. In: The Journal of Urology. American Urological Association, 1964, abgerufen am 3. November 2018 (englisch).
  87. Richard Goldschmidt: Die biologischen Grundlagen der konträren Sexualität und des Hermaphroditismus beim Menschen. In: Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie einschließlich Rassen- und Gesellschaftshygiene. Nr. 12. Archiv-Gesellschaft, Berlin 1916, S. 6.
  88. Helga Satzinger: Rasse, Gene und Geschlecht – Zur Konstituierung zentraler biologischer Begriffe bei Richard Goldschmidt und Fritz Lenz, 1916–1936. In: Forschungsprogramm „Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus“. Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Berlin 2004, S. 15 (mpg.de [PDF]).
  89. John Money: Man & Woman, Boy & Girl. In: ISI (Hrsg.): This Week’s Citation Classic. Johns Hopkins University Press, Baltimore 2. Februar 1987 (upenn.edu [PDF]).
  90. Renata Markosyan; S. Faisal Ahmed: Sex Assignment in Conditions Affecting Sex Development. In: Journal of Clinical Research in Pediatric Endocrinology. Turkish Pediatric Endocrinology and Diabetes Society, 9. Dezember 2017, PMC 5790324 (freier Volltext) (englisch).
  91. Melissa Hendricks: Is it a Boy or a Girl? In: Johns Hopkins Magazine. November 1993, S. 15.
  92. Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK-CNE): Zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung: Ethische Fragen zur «Intersexualität». Stellungnahme Nr. 20/2012. Bern November 2012 (verabschiedet von der Kommission am 31. August 2012; Volltext als PDF: 200 kB, 28 Seiten auf: nek-cne.admin.ch).
  93. a b Katharina Bochsler: Das Geschlecht im Recht: Welche Folgen hätte die Abschaffung von «Mann» und «Frau»? In: SRF.ch. 7. Januar 2021, abgerufen am 11. Februar 2021.
  94. a b Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK-CNE): Die amtliche Registrierung des Geschlechts: Ethische Erwägung zum Umgang mit dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister. Stellungnahme Nr. 36/2020. Bern, 5. Oktober 2020, S. 33–35, Kapitel 6: Zusammenfassung und Empfehlungen (PDF: 396 kB, 44 Seiten auf nek-cne.admin.ch).
  95. AFP-Meldung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. 24. Februar 2012, S. 5.
  96. Heribert Prantl: Geschlechter im deutschen Recht: Männlich, weiblich, unbestimmt. In: Süddeutsche Zeitung. 16. August 2013, abgerufen am 9. September 2020.
  97. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 – XII ZB 52/15
  98. Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht für drittes Geschlecht im Geburtenregister. In: Spiegel Online. 8. November 2017, abgerufen am 4. August 2022.
  99. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16.
  100. Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung: Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen. Nr. 95/2017 vom 8. November 2017 zum Beschluss vom 10. Oktober 2017 – 1 BvR 2019/16.
  101. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 15. August 2018, abgerufen am 3. November 2018.
  102. BGH, Beschluss vom 22. April 2020 – XII ZB 38/19
  103. Referat V. II 1: Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben. Abgerufen am 1. Mai 2023.
  104. a b Sehr wenige Menschen definieren sich als „divers“. Die Zeit, 14. April 2021, abgerufen am 2. Mai 2023.
  105. Deutscher Bundestag: Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. In: Bundestag.de. 25. März 2021, abgerufen am 24. April 2021.
  106. Deutscher Bundestag: Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. In: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP). Abgerufen am 24. April 2021.
  107. Petra Bühring: Intersexuelle Kinder: Recht zur Selbstbestimmung. Auf: aerzteblatt.de; abgerufen am 21. März 2021.
  108. Notwendig, aber nicht hinreichend: Das Gesetz zum Schutz von Kindern mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung. In: Intergeschlechtliche Menschen e. V. (Hrsg.): Fakten zu Intergeschlechtlichkeit. Nr. 7, 2022 (im-ev.de [PDF]).
  109. Stellungnahme des OII Germany zum Gesetzentwurf (PDF).
  110. Pressemitteilung des OII zur Verabschiedung des Gesetzes (PDF).
  111. Stellungnahme: Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Intergeschlechtliche Menschen e. V., 15. Juni 2021, abgerufen am 2. Mai 2023.
  112. Art. 1 des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vom 12. Mai 2021, BGBl. I S. 1082
  113. EGMR zum dritten Geschlecht in Frankreich: „Intersexuell“ muss nicht in die Geburtsurkunde. In: Legal Tribune Online. 31. Januar 2023, abgerufen am 1. Februar 2023.
  114. Erklärung der Untergruppen. (Memento vom 5. September 2008 im Internet Archive) (PDF; 79 kB) Auf: humsafar.org (englisch).
  115. Renate Syed: Hijṛās. India’s Third Gender, or, Why Hijṛās Are Not Transgender, but Cisgender. In: Gerhard Schreiber (Hrsg.): Transsexualität in Theologie und Neurowissenschaften. Ergebnisse, Kontroversen, Perspektiven. De Gruyter, Berlin 2016, ISBN 978-3-11-044080-5.
  116. Serena Nanda: The hijras of India: Cultural and individual dimensions of an institutionalized third gender role. In: Richard Parker, Peter Aggleton (Hrsg.): Culture, Society and Sexuality; A Reader. second edition. Routledge (Taylor & Francis), London / New York 2007, ISBN 978-0-415-40455-6, in Chapter 12, S. 239: “Only one of 30 informants, however, was probably born intersexed.”
  117. Unni Wikan: Xanith (Oman) doi:10.1002/9781118896877.wbiehs546. In: Patricia Whelehan, Anne Bolin (Hrsg.): The International Encyclopedia of Human Sexuality. Band 1: A–G. Wiley & Sons, Chichester (West Sussex) 2015, ISBN 978-1-4051-9006-0.
  118. Stephen O. Murray: The Sohari Khanith. In: Will Roscoe, Stephen O. Murray (Hrsg.): Islamic Homosexualities: Culture, History, and Literature. New York University Press, New York 1997, ISBN 0-8147-7468-7, Chapter 16.
  119. Claudia Lang, Ursula Kuhnle: Intersexuality and Alternative Gender Categories in Non-Western Cultures. In: Hormone Research. 2008, Band 69, S. 240–250, doi:10.1159/000113.
  120. W. W. Hill: The Status of the Hermaphrodite and Transvestite in Navaho Culture. In: American Anthropologist. New Series, April−Juni 1935, Band 27, Nr. 2, Teil 1, S. 273–279 (Volltext Auf: wiley.com).
  121. Kylan Matthias de Vries: Berdache (Two Spirit). In Jodi O’Brien (Hrsg.): Encyclopedia of Gender and Society. Band 1. SAGE Publishing, ISBN 978-1-4129-0916-7, S. 62–65.
  122. Ellen (Elena) Robertson Martinez: Social Representations and Women Who Live As Men in Northern Albania. Thesis, Murray Edwards College, University of Cambridge, Cambridge 2020 (Volltext als PDF).
  123. Niko Besnier: Transgender in Polynesia. In: Patricia Whelehan, Anne Bolin (Hrsg.): The International Encyclopedia of Human Sexuality. Band 1: A–G. Wiley & Sons, Chichester (West Sussex) 2015, ISBN 978-1-4051-9006-0.
  124. Johanna Schmidt: Paradise Lost? Social Change and Fa’afafine in Samoa. In: Current Sociology. 2003, Band 51, Nr. 3/ 4, S. 417–432.
  125. Sue Farran: Pacific Perspectives: Fa’afafine and Fakaleiti in Samoa and Tonga: People Between Worlds. In: Liverpool Law Review. Band 31, S. 13–28, doi:10.1007/s10991-010-9070-0.
  126. Sally Gross: Intersexuality and Scripture. (Memento vom 25. Juni 2006 im Internet Archive) (englisch)
  127. Siehe den Zwitterparagraf, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten § 19.
  128. Erster Theil, §§ 19–23 PrALR, smixx.de (Memento vom 19. Juli 2011 im Internet Archive) (PDF)
  129. Heinz-Jürgen Voß: Wie für Dich gemacht: die gesellschaftliche Herstellung biologischen Geschlechts. In: J. Coffey, K. Köppert u. a. (Hrsg.): Queer leben – queer labeln? (Wissenschafts-)kritische Kopfmassagen. fwpf, Freiburg 2008, ISBN 978-3-939348-14-6, S. 153–167.
  130. Hans Naujoks: Über echte Zwitterbildung beim Menschen und ihre therapeutische Beeinflussung. In: W. Stoeckel in Berlin (Hrsg.): Zeitschrift für Geburtshilfe und Gynäkologie. Band 109. Enke, Stuttgart 1934, S. 135–161 (PDF: 5 MB, 17 Seiten auf stopigm.org).
  131. Fritz Lenz: Anomalien der Körperform. In: Menschliche Erblehre und Rassenhygiene (Eugenik). Band I.. Lehmanns, München 1936, Dritter Abschnitt: Die krankhaften Erbanlagen, S. 403 (archive.org [PDF]).
  132. Frederik Obermaier: Auge in Auge mit Todesengel Mengele. In: einestages. 22. Oktober 2007, abgerufen am 3. November 2018.
  133. Ulrike Klöppel: Aktuelle Studie zur Häufigkeit kosmetischer Genitaloperationen an Kindern in Deutschland. In: oii Deutschland. Die deutsche Vertretung der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM), 5. Februar 2017, abgerufen am 3. November 2018.
  134. Deutscher Ethikrat, Pressemitteilung: Veröffentlichung der Stellungnahme „Intersexualität“. In: Ethikrat.org. 23. Februar 2012, abgerufen am 13. Juni 2021 (Downloadseite).
  135. Internationale IDAHO-Website (entstanden aus dem französischen Zweig)
  136. Inga Hofmann: Demo zum Intersex Awareness Day: Für mehr Sichtbarkeit von inter Menschen. In: Der Tagesspiegel. 23. Oktober 2020, abgerufen am 4. August 2022.
  137. Eintrag im queer-Lexikon, abgerufen am 27. März 2021.
  138. HOSI Salzburg: Intersexualität sichtbar machen, Artikel auf Salzburg24, abgerufen am 27. März 2021.
  139. Intersex Day, englisch, abgerufen am 27. März 2021.
  140. IS – Otoko Demo Onna Demo Nai Sei Manga Gets Live-Action Show. Abgerufen am 17. Juli 2018.
  141. Filmwebsite
  142. Skalpell tatort.de
  143. Lesley Goldberg: MTV’s “Faking It” to Tell Intersex Story in Season 2. Showrunner Carter Covington talks with THR about exploring the new-to-TV storyline. The Hollywood Reporter, 12. September 2014, abgerufen am 9. Februar 2016 (englisch).
  144. James Nichols: MTV’s ‘Faking It’ To Include Intersex Character. The Huffington Post, 15. September 2014, abgerufen am 9. Februar 2016 (englisch).
  145. Website des Films Das verordnete Geschlecht
  146. Filmwebsite
  147. Tintenfischalarm bei IMDb
  148. XXY bei IMDb
  149. Filmwebsite
  150. Video auf Arte von Regine Abadia: Perspektivwechsel: Nicht Frau, nicht Mann! In: arte.tv. 28. Juni 2019, abgerufen am 24. März 2021 (56:58 Minuten; Arte France, Frankreich 2017; verfügbar bis 5. August 2021).
  151. Video auf Arte von Olaf S. Müller: Gesundheit und Medizin: Sex und Identität: Eine diverse Geschichte. In: arte.tv. 24. April 2021, abgerufen am 24. März 2021 (51:36 Minuten; MDR 2020; verfügbar bis 22. Juli 2021).