Irrtum (Begriffsklärung)
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Irrtum steht für:
- Irrtum, falsche Vorstellung, Meinung oder Handlungsweise
- im rechtlichen Sinne, siehe
- Irrtum als Anfechtungsgrund im Zivilrecht Deutschlands, siehe Anfechtung #Anfechtungsgrund
- Irrtum im Zivilrecht Österreichs, siehe Irrtum (ABGB)
- Irrtum im Strafrecht Deutschlands, siehe Irrtumslehren im deutschen Strafrecht
Siehe auch:
- Irrthum
- Irrlehre
- Syllabus errorum („Verzeichnis der Irrtümer“)
- Versuch und Irrtum
- Mistake