Freihandelsabkommen EU-Japan

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Economic Partnership Agreement (EPA)
Japan-EU Free Trade Agreement (JEFTA)
Lage von EU und Japan
Europaische UnionEU, Europäische Union JapanJapan
EU Japan

Das Freihandelsabkommen EU-Japan (kurz EPA von englisch Economic Partnership Agreement, umgangssprachlich JEFTA von englisch Japan-EU Free Trade Agreement[1]) ist ein Freihandels- und Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan; es wurde von 2013 bis Ende 2017 verhandelt. Es ist das bisher umfangreichste bilaterale Handelsabkommen der EU und hat die Form eines völkerrechtlichen Vertrags. Da das Freihandelsabkommen JEFTA 30 Prozent des Welt-Bruttoinlandsprodukts und 40 Prozent des globalen Handels umfasst, bezeichnete es Japans Premierminister Shinzō Abe in Brüssel als „die Geburt der größten Wirtschaftszone der Welt“.[2]

Den Abschluss der Verhandlungen bestätigten der japanische Premierminister Shinzō Abe und Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 8. Dezember 2017.[3] Es wurde angekündigt, dass JEFTA Mitte 2018 unterzeichnet werden und Anfang 2019 in Kraft treten solle.[4] Beim Investitionsschutz konnte man sich Berichten zufolge jedoch noch nicht vollständig einigen; diesbezügliche Verhandlungen sollen deshalb fortgeführt werden.[5] Nachdem eine geplante Einigung mehrfach hinausgeschoben worden war, erreichten am 6. Juli 2017, dem Vorabend des G20-Gipfels in Hamburg, die EU und Japan eine „grundsätzliche Einigung über die wesentlichen Elemente“ des EPA.[6]

Das Abkommen wurde am 17. Juli 2018 am EU-Japan Gipfeltreffen in Tokio von beiden Seiten unterzeichnet.[7][8] Am 8. Dezember 2018 wurde das Abkommen durch das japanische Parlament und am 12. Dezember 2018 durch das Europäische Parlament ratifiziert. Es ist am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.[9]

Hintergrund: Umfang der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Japan

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Der japanische Premierminister Shinzō Abe, EU-Ratspräsident Donald Tusk und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bei einer Pressekonferenz bezüglich des Freihandelsabkommens im März 2017

Bis zum Inkrafttreten von EPA verfügte in Europa einzig die Schweiz seit 2009 über ein Freihandelsabkommen mit Japan (JSFTEPA).[10] Mit EPA konnte die EU fast zehn Jahre später ein deutlich umfangreicheres Abkommen mit Japan, dem nach China zweitgrößten Handelspartner der EU in Asien und der sechstgrößte weltweit, verhandeln:[11]

Exporte 2016 von [in Mrd. Euro] Anteil am gesamten Extra-EU-28-Handel
EU nach Japan 58,1 3,3 %
Japan nach EU 66,5 3,9 %
Deutschland nach Japan 18,4 1,5 %
Japan nach Deutschland 22,0 2,3 %

Japan ist für die EU auch ein wichtiger Investor:[12]

Summe der Extra-EU-Direktinvestitionen 2011–2014 von [in Mrd. Euro] Anteil
EU nach Japan 12,3 0,88 %
Japan nach EU 24,8 1,68 %

Historische Daten des Handels mit Gütern zwischen Japan und der EU:[13]

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Inhalt des Abkommens

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„[JEFTA] signalisiert den USA, dass Geschäfte zur Not auch ohne sie abgeschlossen werden können, in Richtung China zeigt es, wer in Asien die besten Investitionsbeziehungen besitzt, und für Europa öffnet es einen Weg in den asiatischen Markt, der nicht direkt durch China führt.“

Martin Schulz, Volkswirt am Fujitsu Research Institut in Tokio[14]

Absenkung von Zöllen

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Exporteure aus der EU bezahlen momentan ca. EUR 1 Mrd. pro Jahr an Zöllen für die Einfuhr von Produkten nach Japan.[15] Landwirtschaftliche Produkte sind im Schnitt mit Zöllen von 21 Prozent belegt. Umgekehrt betrug 2016 das durchschnittliche Zollniveau für Importe aus Japan in die EU 4 Prozent, davon für Agrargüter ca. 12,9 Prozent und für industrielle Waren ca. 2,5 Prozent.[16]

JEFTA soll die japanischen Zölle auf Rindfleisch, Schweinefleisch und Wein senken und 85 % der Zölle auf landwirtschaftliche Produkte beseitigen. Japan soll über 200 geschützte geographische Bezeichnungen wie Roquefort und Feta anerkennen. Auch Zölle auf Textilprodukte werden gesenkt. So sollen die Zölle auf Schuhe von 30 Prozent zunächst auf 21 Prozent sinken und nach zehn Jahren ganz abgeschafft werden. Der aktuelle Zollsatz von 10 % auf japanische Autos soll innerhalb von sieben Jahren gesenkt werden.[15]

Investitionsschutz

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Die EU möchte zum Investitionsschutz auch bei JEFTA statt der üblicherweise vereinbarten Schiedsgerichte den im Rahmen der Verhandlungen zu CETA entwickelten Plan eines internationalen Investitionsschutzgerichtshofs umsetzen. Japan lehnt das bisher ab.[17]

Es ist das erste Handelsabkommen, in dem sich die Unterzeichner explizit zum Pariser Klimaabkommen bekennen[18] – allerdings mit der Einschränkung, dass

„Maßnahmen zur Umsetzung der multilateralen Umweltübereinkünfte […] nicht in einer Weise angewandt werden, die auf eine willkürliche oder ungerechtfertigte Diskriminierung der anderen Vertragspartei oder auf eine verschleierte Beschränkung des internationalen Handels hinauslaufen würde.“

JEFTA Artikel 16.4.5[19]

Prognostizierte Vorteile von JEFTA und Zusicherungen der EU

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Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sagte beim Japan Business Round Table bezogen auf CETA:[20]

„Mit Japan haben wir jetzt gezeigt, dass es möglich ist, dieses Modell in die Welt zu tragen. […] Wir können unseren Unternehmen, unseren Arbeitern, unseren Verbrauchern einen wirtschaftlichen und sozialen Schub anbieten, ob sie nun in Tokio, Tallinn oder Toulouse leben.“

Die EU-Kommission erhofft sich durch das Abkommen:[21]

  • Die Exporte der EU nach Japan könnten sich nach einer Studie der London School of Economics um mehr als ein Drittel erhöhen, die Wirtschaftsleistung der EU nach einer unabhängigen Studie um 0,76 Prozent.
  • Die über 600.000 in der EU mit Exporten nach Japan verbundenen Jobs und die fast gleich große Zahl von in japanischen Firmen in der EU beschäftigten Arbeitskräfte könnten zunehmen.
  • Als Branchen, von denen erwartet wird, dass sie besonders von dem Abkommen profitieren, werden Arzneimittel und Medizinprodukte, Nahrungsmittel sowie Kraftfahrzeuge und Transportmittel genannt.
  • Japanische Produkte sollten für den Endkunden in der EU billiger werden.
  • Europäische Standards für Produkte, insbesondere die Standards für Nahrungsmittel und landwirtschaftliche Produkte sollen nicht betroffen sein.

Nach einer Studie des Ifo-Instituts und der Bertelsmann-Stiftung vom 3. März 2017 wäre nach einer Anlaufphase von zehn Jahren für Deutschland ein Zuwachs der Exporte von 8,6 Mrd. Euro jährlich zu erwarten, ein Einkommenszuwachs von 3,4 Mrd. Euro jährlich und ein BIP-Wachstum von 0,11 Prozent.[22]

Am 23. Juni 2017 hatte die niederländische Greenpeace-Sektion 200 Seiten JEFTA-Verhandlungstexte enthüllt; sie zeigen laut Greenpeace:[23]

  • JEFTA würde es auf nationaler und kommunaler Ebene schwieriger machen, neue Umwelt- oder Arbeitsschutzregeln zu erlassen, weil diese als „nichttarifäres Handelshemmnis“ gälten.
  • Japan bestehe darauf, dass vor „privaten Schiedsgerichten“ geklagt werden könne, wenn wegen „nichttarifärer Handelshemmnisse“ Profite entgangen wären. Einen Investitionsgerichthof à la CETA konnte die EU bisher nicht durchsetzen: „Dieser Bereich werde ausgespart für die Endverhandlungen, er werde also nicht im grundsätzlichen Abkommen enthalten sein“.[24]
  • Beim öffentlichen Beschaffungswesen wolle Japan weiter einheimische Firmen bevorzugen.
  • Illegaler Holzhandel (aus Rumäniens Urwäldern nach Japan) werde „nicht […] durch konkrete Verpflichtungen“ weiter eingeschränkt; es gebe nur die unverbindliche Aufforderung, „den Schutz der Wälder zu fördern“, nicht einmal „die seit 2013 geltende Holzregulierung der EU […] werde erwähnt.“ Bei CETA und TPP[25] seien „die Wald-Paragrafen strenger formuliert.“
  • Japans Walfang werde nicht ausdrücklich verboten.

Attac fasst seine Kritik an JEFTA wie folgt zusammen: „Mit JEFTA drohen eine Erosion von Verbraucherschutz, schärfere Standortkonkurrenz zu Lasten von Beschäftigten in der EU und in Japan und eine undemokratische Paralleljustiz zugunsten von internationalen Investoren.“[26]

Uneinigkeit besteht darüber, inwieweit das EU-Japan-Abkommen die Privatisierung der bisher überwiegend von der öffentlichen Hand betriebenen Trinkwasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung erleichtern wird. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sehen dieses Problem unter anderem durch die Verwendung von Negativ- statt Positivlisten gegeben. Die Negativlisten würden die Wasser-Bereiche nicht eindeutig, explizit und dauerhaft ausklammern. Das Abkommen unterscheide sich dabei vom diesbezüglich ausführlicheren und präziseren Abkommen mit Kanada (CETA).[27] Es drohten die Gefahren, dass a) der Privatisierungsdruck bei Trink- und Abwasser zunehmen werde, da der deutsche CETA-Vorbehalt für Abwasser fehle, enthalte JEFTA für japanische Unternehmen „eine Marktzugangsverpflichtung zu Abwasserentsorgung in Deutschland“[28], sowie b) dass das Abkommen später ohne parlamentarische Beteiligung auf Wasser-relevante Marktbereiche wie die private Aneignung von Grundwasser und den Investitionsschutz ausgedehnt werden könne.[29][30]

Dem gegenüber vertritt die Europäische Kommission die Auffassung, dass das Abkommen die nationalen Regierungen nicht zu einer Privatisierung oder Deregulierung zwingen würde. Auch sichere ein Vorbehalt, dass eine etwaige Entscheidung zur Privatisierung jederzeit rückgängig gemacht werden könne.[31]

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (Art. 218) müssen über die Einrichtung von Schiedsgerichten oder Portfolio-Investitionen auch die nationalen Parlamente gefragt werden.[32] Die EU-Kommission teilte den Vertrag daher in zwei Teile. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, in dem ausschließlich Zölle und Handel geregelt werden, brauchte wie auch bei bisherigen Handelsabkommen üblich, lediglich den Zuspruch des Europäischen Parlaments und wurde am 12. Dezember 2018 von diesem ratifiziert. Darüber hinausgehende Regelungen werden als Strategisches Partnerschaftsabkommen den Nationalen Parlamenten aller EU-Staaten zur Abstimmung vorgelegt.

Die Verhandlungen über JEFTA begannen im Jahr 2013 und dauerten mehrere Jahre. Beide Seiten erkannten das Potenzial einer engen wirtschaftlichen Partnerschaft und strebten eine Stärkung des Handels, der Investitionen und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit an. Während der Verhandlungen wurden verschiedene Themen behandelt, darunter Zölle, Dienstleistungen, geistiges Eigentum, öffentliches Beschaffungswesen, nachhaltige Entwicklung und Streitbeilegungsmechanismen. Das Abkommen zielt darauf ab, Handelshemmnisse abzubauen und den Zugang zu den Märkten beider Seiten zu verbessern. Es wurde am 1. Februar 2019 offiziell in Kraft gesetzt.

Der Aufbau von Jefta:

Die Präambel enthält eine Einleitung und erklärt die Ziele und Absichten des Abkommens.

Allgemeine Bestimmungen: Diese Abschnitte legen die Grundprinzipien des Abkommens fest.

Handelsbestimmungen: Dieser Teil umfasst Bestimmungen zum Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen für Waren.

Dienstleistungen: Bestimmungen zur Erleichterung des Handels mit Dienstleistungen, einschließlich des Zugangs zu den Märkten.

Investitionen: Dieser Abschnitt behandelt den Schutz und die Förderung von Investitionen zwischen der EU und Japan.

Geistiges Eigentum: JEFTA stärkt den Schutz des geistigen Eigentums, einschließlich Urheberrechten, Markenrechten und Patenten Es enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Fälschungen und Piraterie.

Öffentliches Beschaffungswesen: Dieser Teil fördert den Zugang zu öffentlichen Aufträgen, sodass Unternehmen aus der EU und Japan, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können.

Nachhaltige Entwicklung: JEFTA enthält Bestimmungen zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, einschließlich Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards.

Vor- und Nachteile von Jefta:

1.      Marktöffnung: Hoffnung JEFTA beseitigt Zölle und Handelshemmnisse zwischen der EU und Japan. Dies ermöglicht deutschen Unternehmen den Zugang zu einem großen Markt mit über 127 Millionen Verbrauchern in Japan. Deutsche Exporteure können ihre Produkte und Dienstleistungen in Japan wettbewerbsfähiger anbieten und ihren Marktanteil dort ausbauen.

2.      Wettbewerbsvorteile: Durch den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen erhalten deutsche Unternehmen einen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern aus Ländern, die kein vergleichbares Abkommen mit Japan haben. Dies kann zu gesteigerten Exporten deutscher Produkte wie Maschinen, Automobilen, Chemikalien und Pharmazeutika führen.

3.      Öffentliche Aufträge: JEFTA erleichtert deutschen Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Japan. Durch die Vereinfachung der Vergabeverfahren und die Erhöhung der Transparenz haben deutsche Firmen eine bessere Chance, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen und Verträge für Infrastrukturprojekte und andere Großaufträge zu gewinnen.

Es gibt auch potenzielle Gefahren oder Herausforderungen, die damit einhergehen können:

1.      Konkurrenz: Gefahren für bestimmte Sektoren: Der Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen kann dazu führen, dass deutsche Unternehmen verstärkter Konkurrenz aus Japan ausgesetzt sind. Insbesondere in einigen Branchen, wie der Automobilindustrie oder der Elektronikbranche, könnte der verstärkte Wettbewerb zu einem Verlust von Marktanteilen oder einem Preisdruck führen.

2.      Anpassungsbedarf für kleinere Unternehmen: Der Zugang zu neuen Märkten erfordert oft Investitionen in Marketing, Vertrieb und möglicherweise auch in Produktanpassungen. Dies könnte für kleinere Unternehmen eine finanzielle Belastung darstellen.

3.      Auswirkungen auf bestimmte Arbeitsplätze: Der verstärkte Wettbewerb und der freiere Handel können bestimmte Arbeitsplätze in Deutschland gefährden, insbesondere wenn bestimmte Branchen nicht in der Lage sind, mit der Konkurrenz aus Japan mithalten zu können. Dies könnte zu Arbeitsplatzverlusten führen

Einzelnachweise

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  1. David Böcking, Isabella Reichert: EU-Freihandelsabkommen mit Japan – Dann eben ohne die USA. In: Spiegel Online. 17. Juli 2018, abgerufen am 1. Februar 2019: „Am Dienstag unterzeichneten EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, Ratspräsident Donald Tusk und der japanische Regierungschef Shinzo Abe das Economic Partnership Agreement (EPA), umgangssprachlich Jefta (Japan-EU Free Trade Agreement) genannt.“
  2. Sebastion Schöbel: EU-Japan-Handelsabkommen – „Die größte Wirtschaftszone der Welt“. In: tagesschau.de. 6. Juli 2017, abgerufen am 1. Februar 2019: „Die Zahlen sind beeindruckend: Zehn Prozent der Weltbevölkerung, 30 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts, 40 Prozent des globalen Handels. Das sind die aktuellen Eckdaten der europäisch-japanischen Beziehung. Und die soll nun mit einem Freihandelsabkommen wachsen, das Japans Premierminister Shinzo Abe heute als „die Geburt der größten Wirtschaftszone der Welt“ bezeichnete.“
  3. Gemeinsame Erklärung des Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, und des Premierministers von Japan, Shinzo Abe. In: europa.eu. Europäische Kommission, 8. Dezember 2019, abgerufen am 1. Februar 2019: „Aufgrund der Einigung, die die Verhandlungsführer heute erzielen konnten und die von der für Handel zuständigen Kommissarin, Frau Cecilia Malmström, und dem japanischen Außenminister, Herrn Taro Kono, gebilligt wurde, begrüßen wir den Abschluss der Verhandlungen über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der Europäischen Union und Japan.“
  4. EU und Japan bringen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zum Abschluss. In: europa.eu. Europäische Kommission, 8. Dezember 2017, abgerufen am 1. Februar 2019 (englisch): „Die Kommission wird das Abkommen dann dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten zur Genehmigung vorlegen und strebt damit an, es noch vor Ende der laufenden Amtszeit der Europäischen Kommission im Jahr 2019 in Kraft treten zu lassen. […] Die EU und Japan streben auch einen baldigen Abschluss des Abkommens über eine strategische Partnerschaft an, das zum einen die Beziehungen der beiden Partner noch weiter stärken und zum anderen die strategische Ausrichtung der gegenwärtigen und künftigen Zusammenarbeit festlegen und in diesem Zusammenhang für Kohärenz sorgen soll. Das Abkommen über eine strategische Partnerschaft und das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sollen 2018 zusammen unterzeichnet werden.“
  5. Japan, EU finalize trade deal, aim at implementation in early 2019. In: Nikkei. 8. Dezember 2018, archiviert vom Original am 27. Dezember 2017; abgerufen am 1. Februar 2019 (englisch): „In reaching the deal, they are likely to have decided not to include a scheme to settle investment disputes and continue negotiations over the agenda, the sources said.“
  6. EU und Japan erzielen Grundsatzeinigung über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. In: europa.eu. Europäische Kommission, 6. Juli 2017, abgerufen am 1. Februar 2019: „Heute haben wir eine grundsätzliche Einigung über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen erzielt, dessen Wirkung weit über unsere Grenzen hinausreicht.“
  7. Fanal gegen Trump: EU und Japan besiegeln ihr bislang größtes Handelsabkommen. In: Spiegel Online. 17. Juli 2018, abgerufen am 1. Februar 2019.
  8. Detlef Drewes: Das steckt hinter dem Freihandelsabkommen Jefta. In: Augsburger Allgemeine. 18. Juli 2018, abgerufen am 1. Februar 2019.
  9. Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft , abgerufen am 1. Februar 2019
  10. Das Freihandelsabkommen mit Japan tritt am 1. September 2009 in Kraft. In: Staatssekretariat für Wirtschaft. 29. Juli 2009, abgerufen am 2. Januar 2019.
  11. Deutsche Exporte im Jahr 2016 um 1,1 % gestiegen. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 12. Juli 2017.
  12. Countries and regions: Japan. Europäische Kommission, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. Juni 2017; abgerufen am 12. Juli 2017 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/ec.europa.eu
  13. Eurostat, abgerufen am 31. Juli 2018
  14. Till Hoppe, Martin Kölling: Abkommen zwischen EU und Japan: „Die Fahne des Freihandels hissen“. In: Handelsblatt. 6. Juli 2017, abgerufen am 22. Juli 2018.
  15. a b Jeepa’s creepers: A new trade deal between the EU and Japan. In: The Economist. 8. Juli 2017, abgerufen am 22. Juli 2018 (englisch).
  16. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Ulrich, Dr. Diether Dehm, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, S. 5 (BT-Drs. 18/12518).
  17. EU-Japan-Handelsabkommen: Pünktlich zum Gipfel auf JEFTA verständigt. In: tagesschau.de. 6. Juli 2017, abgerufen am 22. Juli 2018.
  18. Lisa Hegemann, Sybille Klormann: Jefta: EU und Japan unterzeichnen Freihandelsabkommen. In: Zeit Online. 17. Juli 2018, abgerufen am 22. Juli 2018.
  19. JEFTA Artikel 16.4.5
  20. Cecilia Malmström: The Benefits of an EU-Japan Free Trade Agreement. 11. Juli 2017, abgerufen am 12. Juli 2017.
  21. How much difference will an agreement make to trade between the EU and Japan? Europäische Kommission, 18. Mai 2017, abgerufen am 7. Juli 2017 (englisch).
  22. Gabriel Felbermayr, Fukunari Kimura, Toshihiro Okubo, Marina Steininger, Erdal Yalcin: GED Study: On the Economics of an EU-Japan Free Trade Agreement. Bertelsmann Stiftung, Gütersloh März 2017 (Online [PDF; 8,9 MB]).
  23. Leak: Handelsabkommen zwischen EU und Japan mit schwachen Umweltschutzstandards. 23. Juni 2017, abgerufen am 7. Juli 2017.
  24. Investoren werden in EU-Handelspakt mit Japan bevorzugt, Lagebericht Bundesregierung. 23. Juni 2017, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 7. Juli 2017.@1@2Vorlage:Toter Link/www.all-in.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  25. Joshua P. Meltzer, Brookings Institution, in: Europe and Japan Near Trade Deal as U.S. Takes Protectionist Path. 23. Juni 2017, abgerufen am 7. Juli 2017.
  26. Attac kritisiert Erklärung zu EU-Japan-Abkommen. 6. Juli 2017, abgerufen am 7. Juli 2017.
  27. Christa Hecht: AöW-Stellungnahme zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan. (PDF) Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e. V. (AöW), 14. Mai 2018, abgerufen am 18. Juli 2018.
  28. Stadtwerke Karlsruhe: Auswertung: Wasserwirtschaft im Wirtschaftsabkommen EU-Japan. (PDF) 29. März 2018, abgerufen am 19. August 2018.
  29. EU-JAPAN-Abkommen. Abgerufen am 20. Juli 2018 (englisch).
  30. BDEW: BDEW zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU. Abgerufen am 20. Juli 2018.
  31. Katrin Abele: Klarstellung: EU-Japan-Abkommen führt nicht zu Wasserprivatisierung – Deutschland – European Commission. 6. Juli 2018, abgerufen am 18. Juli 2018.
  32. Was das EuGH-Gutachten für Ceta, TTIP und Co. bedeutet, abgerufen am 18. Mai 2018