Joachim Friedrich von Schlieben
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Joachim Friedrich von Schlieben (auch Johann Friedrich von Schlieben; † 1697) war Landsyndikus und Konsistorialrat der Niederlausitz.
Leben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Er war ein Sohn von Oberstleutnant Adam von Schlieben auf Falkenhain.[1] Joachim Friedrich studierte Rechtswissenschaft. 1663 erhielt er die Dörfer Golzig und Kaden von seinem Vater.
1666 wurde er Landsyndikus und trat als Sprecher der Landstände gegenüber dem herzoglich-sächsischen Rat Georg Heinrich von Luckowien bei der Einrichtung einer Verwaltung durch die neue sächsische Landesherrschaft in der Niederlausitz auf.[2] 1668 wurde von Schlieben als einer von zwei weltlichen Konsistorialräten des neu gegründeten evangelischen Konsistoriums in Lübben bestimmt.[3] Er hatte keine erbberechtigten Nachkommen.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Martin Ernst von Schlieffen: Nachricht von einigen Häusern der Geschlechter v. Schlieffen oder Schlieben, vor Alters Sliwin oder Sliwingen. Band 1. Kassel 1784. S. 447
- ↑ Großes vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschaften und Künste. Band 35. Leipzig, Halle 1743. S. 51
- ↑ Ellen Franke: Wie es gehalten werden soll. Recht und Rechtspflege in Lübben und der Niederlausitz vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Lukas Verlag, Berlin 2014. S. 112.
Personendaten | |
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NAME | Schlieben, Joachim Friedrich von |
ALTERNATIVNAMEN | Schlieben, Johann Friedrich von |
KURZBESCHREIBUNG | Landsyndikus und Konsistorialrat der Niederlausitz |
GEBURTSDATUM | 17. Jahrhundert |
STERBEDATUM | 1697 |