Joachim Steinhöfel

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Joachim Steinhöfel (2008)

Joachim Nikolaus Steinhöfel (* 26. Juli 1962 in Hamburg) ist ein deutscher Rechtsanwalt, der durch prominente Verfahren sowie als Publizist, Werbefigur und Moderator bekannt wurde.

Leben und Wirken

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Der Sohn eines VW-Managers und der SPD-Politikerin Elke Steinhöfel wuchs in Bremen auf.[1][2] Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Universität Hamburg. Anfang der 1990er Jahre war er Manager des Fußball-Oberligisten TuS Hoisdorf.[3] Nach der Saison 1991/92 beendete er seine Tätigkeit in Hoisdorf,[4] am letzten Spieltag jener Saison wurde Steinhöfel beim TuS als Spieler eingewechselt und erzielte ein Elfmetertor.[5]

Anwaltliche Tätigkeit

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Seit 1989 betreibt Steinhöfel eine eigene Kanzlei in Hamburg mit Ausrichtung auf Wettbewerbs- und Medienrecht. Mehr als zweihundert Verfahren hat er bis vor den Bundesgerichtshof geführt.[6] Im Jahr 1995 eröffnete er dem Unternehmen TopWare mittels der zu diesem Zeitpunkt noch ungebräuchlichen Torpedoklage die Möglichkeit, seine Telefonbuch-CD trotz absehbarem Verbot vier Wochen lang zu vertreiben.[2][7] Steinhöfel diente als Testimonial auf den Covern der Topware-CDs.[8] 1998 löste er Debatten über das Domainrecht aus, als er für den D-Info-Verlag, der zu Topware gehörte, eine Reihe von Domains mit dem Bestandteil D- zum Schutz der Ausschließlichkeit der Markenschreibweise verklagte und unter anderem gegen das Deutschlandradio ein Gerichtsurteil erwirkte, damit es die Adresse d-radio.de aufgibt. Ein Urteil, das durch eine Klage Steinhöfels im Bereich der Linkhaftung erstritten wurde, löste ebenfalls Diskussionen aus.[9] Der Tenor des damaligen Urteils wurde in einer späteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs bekräftigt.[10]

Zu seinen Mandanten zählen unter anderem:

Alternative für Deutschland

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Im Sommer 2020 vertrat Steinhöfel den Bundesvorstand der Alternative für Deutschland (AfD) vor dem Berliner Landgericht gegen Andreas Kalbitz, der gegen die Annullierung seiner Parteimitgliedschaft geklagt hatte.[31] Ein von Kalbitz gestellter Eilantrag scheiterte jedoch vor dem Landgericht Berlin,[32] und auch in der Berufungsinstanz war Steinhöfel erfolgreich. Im Januar 2021 wies das Kammergericht Berlin die Berufung von Kalbitz gegen das Urteil des Landgerichts zurück.[33] Das Kammergericht hielt den Parteiausschluss für „weder evident unrechtlich noch missbräuchlich“. Die Ausführung des Parteigremiums zur Beendigung der Parteimitgliedschaft sei „in jeder Hinsicht nachvollziehbar“.[34] Nach der Wahl des neuen Parteivorstands 2022 legte Steinhöfel sein Mandat für die AfD nieder. Laut Tilman Steffen in Die Zeit bezweifelt Steinhöfel, dass Kalbitz als angeblicher „Extremist weiter unerwünscht ist.“[35]

Als Anwalt war er von 1991 bis 2007 für die von der Media-Saturn-Holding betriebenen Elektrofachmärkte Media Markt und Saturn tätig (zum Ende siehe Kontroversen). Zudem trat er ab 1998 in fünf Werbekampagnen des Unternehmens auf, da man jemanden gesucht habe, der „kämpferisch, originell, glaubwürdig“ sei und „seltene Authentizität“ ausstrahle.[2] Mit der Kampagne „Gut, daß wir verglichen haben“ gewann Steinhöfel 1999 den Werbepreis EFFIE in Silber. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung urteilte 2006 über die „rüpelnde Werbefigur“, Steinhöfel gebe mit Vorliebe „den Großkotz“ und inszeniere sich in Illustrierten als „Pitbull in Robe“ – „wo ich hinlange, wächst kein Gras mehr“.[36]

Facebook und soziale Medien

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Seit 2016 betreibt Steinhöfel eine Website, auf der Löschungen des sozialen Netzwerks Facebook dokumentiert werden,[37][38] was auch international Beachtung fand.[39]

2017 vertrat Steinhöfel den Fotografen und Blogger Markus Hibbeler in einem Rechtsstreit mit Facebook, das einen islamkritischen Beitrag Hibbelers gelöscht und den Autor sieben Tage lang gesperrt hatte. Nach einer Abmahnung Steinhöfels stellte Facebook den Text wieder her und entschuldigte sich. Von diesem Rechtsstreit hatte Steinhöfel sich eine rechtspolitische Wirkung auf das zu dieser Zeit debattierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz erhofft, um „eine Handhabe gegen Sperrungen oder Löschungen bei legitimen Äußerungen“ zu schaffen. Deren Fehlen im Gesetzentwurf bezeichnete Steinhöfel als schweren Mangel.[40]

Im November 2017 erreichte Steinhöfel, dass das gesperrte Twitter-Benutzerkonto des islamkritischen Politikwissenschaftlers Hamed Abdel-Samad umgehend wieder entsperrt wurde.[41]

Steinhöfel erstritt im Frühjahr 2018 das erste Gerichtsurteil in Deutschland, das die Löschung eines Nutzerbeitrags auf Facebook untersagte.[42][43] Mit seinen Anträgen hofft er auch, dass die Rechtsprechung ein Korrektiv zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird, das anstelle konkreter Delikte aus dem Strafgesetzbuch wie Üble Nachrede unscharfe Begriffe wie „Hass“ verwendet.[44] Steinhöfel gilt als eine der „Hauptfiguren in der Debatte über Meinungsfreiheit im Netz“.[6] Bis Mitte 2019 hatte Steinhöfel 30 Mandanten in Verfahren gegen Facebook vertreten.[15]

Im Februar 2019 erreichte Steinhöfel, dass der Staatsminister im Außenministerium Niels Annen die Blockade eines Reporters der Jerusalem Post auf Twitter aufhob. Der Reporter hatte zuvor kritisch über Annen berichtet und war daraufhin vom offiziellen Account Annens blockiert worden.[45][46]

Im Juli 2019 ließ Steinhöfel Entgeltforderungen von Facebook aus geschalteter Werbung gegen die Koalitionsparteien CDU und SPD pfänden und sich überweisen, weil Facebook die Gerichtskosten in zwei Fällen trotz verlorener Verfahren nicht erstattet hatte. Laut FAZ hat Steinhöfel damit „nicht nur Facebook vorgeführt, sondern auch gleich die Regierungsparteien am Nasenring gepackt“.[47]

Ende Mai 2020 vertrat Joachim Steinhöfel das Magazin „Tichys Einblick“ vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Prozess gegen die Recherchegruppe „Correctiv“. Das Gericht stellte, wie die FAZ berichtete,[48] in seinem Urteil vom 27.05.2020 per Eilentscheidung fest, dass „Correctiv“ im Auftrag von Facebook einen Beitrag von „Tichys Einblick“ „aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht mit dem Stempel 'teils falsch' versehen durfte.“ „Tichys Einblick“ hatte über einen offenen Brief zum Klimawandel berichtet und den Artikel auf Facebook geteilt. „Correctiv“ unterzog diese Veröffentlichung einer Prüfung und versah den Bericht mit der Bemerkung „Behauptungen teils falsch“. Das Landgericht Mannheim hatte dies zunächst als zulässig erachtet. Das OLG revidierte dieses Urteil jedoch, u. a. weil der Prüfeintrag für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer „missverständlich“ sei.[49] Mit dem Urteil, so Steinhöfel, habe „das Gericht klare Grenzen“ gesetzt und „die Meinungsfreiheit auch in den sozialen Netzwerken“ gestärkt: „Die Frage, was wahr, falsch, richtig oder unrichtig ist, sollte nach diesem Urteil auch auf Facebook dem politischen Diskurs überlassen bleiben.“[48] Steinhöfel, der ein wettbewerbsrechtliches Vorgehen gegen die Faktenchecks bereits 2019 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages angekündigt hatte,[50] bezeichnete die Praxis von Correctiv als einen als „Faktencheck getarnten Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit“.[48] Diese Darstellung widerspricht der vom OLG Karlsruhe zum Urteil veröffentlichten Pressemitteilung. Dort verweist das Gericht darauf, dass das Urteil nicht über die grundsätzliche Zulässigkeit entschieden habe und die Missverständlichkeit insbesondere darin lag, dass der Nutzer den Eindruck erhalten könne, dass der Beitrag begutachtet worden sei und nicht der darin behandelte offene Brief.[51]

Sachverständiger in Ausschüssen des Deutschen Bundestags

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Steinhöfel wurde am 16. Mai 2019 als Sachverständiger vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz angehört. Dabei bezeichnete Steinhöfel es als „Akt demokratischer, parlamentarischer und gesetzgeberischer Hygiene, das NetzDG aufzuheben“.[52][53]

Am 23.10.2019 wurde Steinhöfel als Sachverständiger im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des fairen Wettbewerbs über Änderungen des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gehört.[54] Dabei sprach er sich insbesondere gegen eine Abschaffung des sogenannten fliegenden Gerichtsstands aus. Sie bedeute „eine massive Schwächung des bewährten Systems des Lauterkeitsrechts und des deutschen Rechtssystems im internationalen Wettbewerb.“ Ferner stelle „die Bundesregierung…die unabhängige Richterschaft unter den Generalverdacht, Helfershelfer von Rechtsmissbrauch zu sein.“ Darüber hinaus sei der Gesetzentwurf „eine gesetzgeberische Überreaktion…, die das zu lösende Problem nicht genau erfasst, eine Vielzahl von teilweise überaus bürokratisch anmutenden und auslegungsunsicheren Begriffen einführt und dem Regelungsziel nicht dient.“[55]

Am 17. Juni 2020 wurde Steinhöfel als Sachverständiger im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum Thema „Menschenrechte und politische Teilhabe im digitalen Zeitalter“ angehört.[56] Dabei wies er, dem Bericht des Ausschusses zufolge, „auf die große Bedeutung der Meinungsfreiheit ‚als die freiheitliche Grundordnung konstituierendes‘ Grundrecht hin und kritisierte jede Einschränkung etwa durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als verfassungswidrigen Eingriff“.[57]

Publizist und Moderator

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Während seines Studiums war Steinhöfel ständiger freier Mitarbeiter bei Radio Schleswig-Holstein.[58] Gleichzeitig schrieb er für die Musikzeitschriften Sounds und Musikexpress. Neben seiner Anwaltstätigkeit moderierte er auch Fernsehsendungen. Dazu gehörten Kreuzfeuer (Sommer/Herbst 1993) und Achtzehn 30 (Mitte 1994, 85 Sendungen) bei RTL sowie das Boulevard-Magazin Die Redaktion bei RTL II (Dezember 1994 bis September 1995).[58] Während Achtzehn 30 wegen schwacher Einschaltquoten abgesetzt wurde, gab Steinhöfel die Tätigkeit für Die Redaktion wegen Arbeitsüberlastung auf.[59] Der Publizist Hans Norbert Janowski bezeichnete Steinhöfel, Dieter Thomas Heck und Karl Dall als einige der ersten Vertreter eines moderierenden „Antitypen“ in Deutschland, bei welchem sich der „Trend zum Provokateur und Publikumsbeschimpfer, zum unsympathischen Scheusal und Fiesling“ zeige.[60]

Seit Oktober 2007 führt Steinhöfel ein eigenes Weblog mit dem Motto „Liberal – Konservativ – Unabhängig“. Ab Dezember 2007 präsentierte er eine eigene Video-Kolumne bei Bild.de[61] und ist 2008 regelmäßiger Autor beim politischen Blog Die Achse des Guten,[62] Gastautor beim Stern,[63] bei The European[64] und seit 2015 beim Online-Magazin Tichys Einblick.[65]

Im Mai 2024 veröffentlichte Steinhöfel das Buch Die digitale Bevormundung, in dem er sich mit der Macht der „Big Tech“ genannten IT-Firmen Facebook, Google und X (Twitter) auseinandersetzt, die den Nutzern ihre firmeneigenen Richtlinien und Kommunikationsstandards vorschreiben und zwar ohne demokratische Legitimation. Er beschreibt deren Methoden und wie man sich dagegen wehren kann.[66] Das Buch erreichte Platz eins in den Bestsellerlisten von Bild[67] und Spiegel[68] in der Rubrik „Sachbuch“. In der Zwischenzeit ist die sechste Auflage auf dem Markt.

Im Jahr 2001 wirkte Steinhöfel in der Komödie Mondscheintarif von Ralf Huettner mit. In der Tragikomödie Kill Me Today, Tomorrow I’m Sick! ist Steinhöfel in der Rolle des Dr. Chris Zoet zu sehen.[69]

Ende 2006 wurde die Vielzahl von Abmahnungen kritisiert, mit denen Märkte der Media-Saturn-Holding deutschlandweit mit „Raffinesse“ gegen konkurrierende Onlinehändler vorgingen. In diesem Zusammenhang wurde auch Steinhöfels „Jagd auf Mittelständler“ in den 1990er Jahren kritisiert. Dabei waren konkurrierende Unternehmen wegen rechtswidrig großer Rabatte mithilfe von Steinhöfel juristisch verfolgt worden.[36] Als neuer Geschäftsführer der Media-Saturn-Holding setzte Roland Weise ab 2007 auf eine andere, weniger aggressive Strategie gegenüber der Konkurrenz, weshalb Steinhöfel und die Media-Saturn-Holding ihre Zusammenarbeit einvernehmlich beendeten.[70]

Steinhöfels Äußerungen zur Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 wurden kritisch aufgegriffen. So nahmen Redakteure des Westfalen-Blatts Steinhöfels Vorwürfe der Vertuschung einer angeblichen Vergewaltigung (mit abschließend unklarer Sachlage[71]) im Oktober 2015 zum Anlass, einen regelmäßigen „Gerüchte-Check“ zu dem Thema durchzuführen.[72] Das Bildblog griff im Juli 2016 einen Text Steinhöfels zur Flüchtlingskrise auf, den es als beispielhaft für „unsaubere Berichterstattung über Geflüchtete“ betrachtete, mit denen Leute wie Steinhöfel „populistische Thesen in die Welt jagen wollen und die sich nicht sonderlich dafür interessieren, ob eine Meldung stimmt oder nicht, solange sie eine Quelle haben, die zur eigenen Position passt.“ Als Nachtrag wurde eine Stellungnahme Steinhöfels veröffentlicht.[73] Im Spiegel wurde Steinhöfel im Jahr 2017 als „einer der wortgewaltigsten Kritiker von Merkels Flüchtlingspolitik in den sozialen Netzwerken“ bezeichnet.[74]

Jost Müller-Neuhof schrieb im Mai 2017 im Tagesspiegel, Steinhöfel nehme „bereitwillig“ die „Rolle des rechten Paria im linken Mainstream“ ein.[75] Im September 2017 führte Steinhöfel ein kurzes Videointerview mit Christian Lindner (FDP), das sich in erster Linie mit dem weiteren Vorgehen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz befasste.[76][77] Lindner geriet dadurch in die Kritik.[74][78] Auf Spiegel Online schrieb Annett Meiritz im September 2017, Steinhöfel bewege sich – unter anderem mit einer Festrede für die Junge Freiheit – „im Dunstkreis“ des rechten Spektrums.[79] Laut Huffington Post vom September 2017 pflegt Steinhöfel „Beziehungen zur neurechten Szene in Deutschland“.[80] Steinhöfel reagierte auf diesen Text der inzwischen eingestellten Huffington Post mit einem eigenen Artikel.[81]

Im August 2022 sagte das Land Baden-Württemberg eine politische Diskussionsrunde, bei der Steinhöfel als Teilnehmer gebucht war, ab mit der Begründung, er weise eine „starke Nähe zur AfD“ auf, und die Veranstaltung sei somit geeignet, das „Ansehen der Landesvertretung“ zu beschädigen. Nachdem Steinhöfel und der mitbetroffene Henryk M. Broder dagegen gerichtlich klagten, gab das Land zwei Unterlassungserklärungen ab und spendete 5000 € an den Verein Keren Hayesod.[82]

Veröffentlichungen

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  • Joachim Steinhöfel, Die digitale Bevormundung – wie Facebook, X (Twitter) und Google uns vorschreiben wollen, was wir denken, schreiben und sagen dürfen, FinanzBuch Verlag, 2024, ISBN 978-3-959-725-705

Einzelnachweise

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  1. Tina Kaiser: Joachim Steinhöfel: Der Mann, der Facebook kleinkriegen will, Welt Online, 28. November 2021.
  2. a b c Katrin Wilkens: Rüpel aus Leidenschaft. In: Die Zeit, 16. Mai 2007.
  3. Hoisdorf entließ Hahn. In: Hamburger Abendblatt. 1. Oktober 1991, abgerufen am 17. November 2022.
  4. Szenen aus dem Hamburger Amateurfußball. In: Hamburger Abendblatt. 6. April 1992, abgerufen am 27. Februar 2023.
  5. Fussball-Oberliga. In: Hamburger Abendblatt. 18. Mai 1992, abgerufen am 4. März 2023.
  6. a b Jonas Hermann: Bellen für das Recht. In: NZZ Folio. 6. Juni 2018, abgerufen am 14. Dezember 2018.
  7. Christine Schmehl: Parallelverfahren und Justizgewährung: Zur Verfahrenskoordination nach europäischem und deutschem Zivilprozessrecht am Beispiel taktischer „Torpedoklagen“. Mohr Siebeck, Tübingen 2011, S. 214 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Ottmar Roehrig: Tolle Fundgrube. In: Die Zeit, 28. Juli 1995; Detlef Borchers: Der Trick mit der Nummer. In: Die Zeit, 24. Juni 1999.
  9. Wolf-Dieter Roth: Internet, Recht und Abzocke. Juristische Fallstricke bei privater, freiberuflicher und kleingewerblicher Online-Nutzung. Rainer Bloch, Weinheim 2007 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche). Landgericht Hamburg: Urteil mit der Geschäfts-Nr.: 312 O 85/98 vom 12.05.1998 (Memento vom 27. April 1999 im Internet Archive)
  10. Urteil des I. Zivilsenats vom 18.6.2015 – I ZR 74/14. In: juris.bundesgerichtshof.de. 18. Juni 2015, abgerufen am 3. Februar 2019.
  11. Fall 5: Hamed Abdel-Samad / Facebook Ireland Ltd. In: Meinungsfreiheit im Netz. 28. November 2018, abgerufen am 18. März 2021 (deutsch).
  12. Richard Dawkins Internetseite: I got it wrong, abgerufen am 14. August 2024.
  13. Julian Reichelt siegt vor dem Bundesverfassungsgericht, auf LTO.de, abgerufen am 19. Oktober 2024.
  14. Gesucht: Influencer*in, jung, rechts Correctiv 21. Februar 2020
  15. a b Kathrin Spoerr: Hass im Internet: Wann darf Facebook seine User sperren – und wann nicht? In: welt.de. 23. Juni 2019, abgerufen am 22. Juli 2019.
  16. CDU-CHEF SAGT PODIUMSDISKUSSION AB Kuschte Merz vor den Grünen?, von Filipp Piatov, Bild 2. August 2022
  17. MEINUNG CDU-CHEF Friedrich Merz cancelt sich selbst, von Constantin van Lijnden, Die Welt 2. August 2022
  18. NACH RAUSSCHMISS WEGEN AFD-NOMINIERUNG Otte-Ultimatum an die CDU, von Ralf Schuler, Bild 29. Januar 2022
  19. AFD-NOMINIERUNG Max Otte will sich nach Kandidatur aus aktiver Politik zurückziehen, Die Welt 30. Januar 2022
  20. Probleme mit dem NetzDG: Twitter weigert sich beleidigenden Kommentar zu löschen und kassiert Einstweilige Verfügung (Memento vom 4. Oktober 2018 im Internet Archive), von Stefan Winterbauer, Meedia 2. Oktober 2018
  21. Mira Nagar: Landgericht Flensburg: Niederlage für Facebook: Internet-Riese muss gegen Blogger klein beigeben | shz.de. Abgerufen am 18. März 2021.
  22. Gesucht: Influencer*in, jung, rechts Correctiv 21. Februar 2020
  23. Fall 26: Ali Utlu / Twitter – Sperre ohne den sanktionsauslösenden Inhalt mitzuteilen. In: Meinungsfreiheit im Netz. 9. Januar 2020, abgerufen am 18. März 2021 (deutsch).
  24. Nicolas Butylin, Tomasz Kurianowicz: Der Fall Alischer Usmanow: Warum wird dieser Mann von deutschen Behörden verfolgt? Berliner Zeitung vom 9. Dezember 2022.
  25. Oligarch Usmanov setzt sich gegen Behauptungen des US-Magazins „Forbes“ durch, Welt online 24. Januar 2024, abgerufen am 19. Oktober 2024.
  26. Behörde kassiert Abmahnung - BKA muss Tweet gegen Russen-Tycoon löschen, BILD online 2. März 2024, abgerufen am 19. Oktober 2024.
  27. Hamburg Court Prohibits Journalists from Calling Usmanov ‘Putin’s Favourite Oligarch’, EUtoday 25. August 2023, abgerufen am 19. Oktober 2024.
  28. Nächste Einstweilige Verfügung: AfD-Chefin Alice Weidel setzt sich erneut gegen Facebook durch, von Alexander Becker, Meedia 14. Mai 2018
  29. Publishing Nach Twitter-Blockade: Israelischer Journalist verklagt SPD-Staatsminister Niels Annen, Von Felix Disselhoff, Meedia 1. März 2019
  30. [1], von AdlerssonReview, Meedia 13. April 2021
  31. Andreas Kalbitz bleibt vorerst in der AfD In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19. Juni 2020.
  32. Siehe Kalbitz will Urteil zum Rauswurf aus der AfD nicht akzeptieren, Berliner Zeitung, 21. Aug. 2020
  33. Siehe Kammergericht: Berufung von Herrn Kalbitz im Rechtsstreit um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft in der AfD erfolglos (PM Nr. 04/2021), berlin.de, 21. Jan. 2021
  34. Vgl. Gericht weist Kalbitz' Antrag gegen Rauswurf aus der AfD zurück. spiegel.de, 22. Jan. 2021
  35. AfD-Vorstandswahl: Anwalt der AfD im Fall Kalbitz legt Mandat nieder, von Tilman Steffen, "Die Zeit" 19. Juni 2022
  36. a b Georg Meck: Media-Markt: „Die größte Sauerei des Jahres“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5. November 2006.
  37. Stefan Winterbauer: “Anhaltender PR-Gau” – Anwalt Joachim Steinhöfel prangert Facebook-Löschaktionen mit “Wall of Shame” an. In: meedia.de. 22. August 2016, abgerufen am 3. Dezember 2018.
  38. Website „Facebook-Sperre. Wall of Shame“.
  39. Jan Bruck: The lawyer who takes on Facebook over free speech. In: bbc.com. 15. September 2017, abgerufen am 3. Dezember 2018 (englisch).
  40. Hendrik Wieduwilt: Anwalt: Facebook soll gelöschten Beitrag wieder zeigen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28. Mai 2017; Hendrik Wieduwilt: Nach Anwaltsbrief Facebook macht Löschung rückgängig. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29. Mai 2017; Patrick Evans: Will Germany’s new law kill free speech online? In: BBC News, 18. September 2017 (englisch).
  41. Jörn Schumacher: Twitter-Account des Islamkritikers Abdel Samad gesperrt – und wieder freigegeben. In: Pro-Medienmagazin, 3. November 2017; Islam-Kritiker Abdel-Samad: „Islamisten werden in Schutz genommen, aber Kritiker gesperrt“. In: Welt Online, 3. November 2017.
  42. Facebook darf Nutzer-Beitrag nicht löschen. In: FAZ.net. 12. April 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.
  43. Christof Kerkmann, Johannes Steger: Deutsches Gericht verbietet Facebook erstmals Löschung eines Kommentars. In: handelsblatt.com. 12. April 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.
  44. Peter Mühlbauer: Einstweilige Verfügung: Facebook darf legalen Kommentar weder löschen noch sperren. 12. April 2018, abgerufen am 29. Januar 2019.
  45. In a win for ‚Post‘ reporter, diplomat forced to remove Twitter block. In: jpost.com. 27. Februar 2019, abgerufen am 10. März 2019.
  46. Philipp Bovermann: Auf Twitter ausgesperrt, in: Süddeutsche Zeitung vom 28. Februar 2019.
  47. Hendrik Wieduwilt: Pfändung bei Parteien. In: FAZ.net. 23. Juli 2019, abgerufen am 24. Juli 2019.
  48. a b c Vgl. Tichy siegt gegen „Correctiv“ vor Gericht, FAZ.net, 27. Mai 2020; siehe auch Faktencheck bei Facebook muss gelöscht werden, DIE WELT, 27. Mai 2020
  49. Vgl. Pressemitteilung des OLG Karlsruhe Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook darf nicht missverständlich sein vom 27. Mai 2020
  50. Siehe Deutscher Bundestag, Wortprotokoll der 52. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 15. Mai 2019, S. 21 rechte Spalte
  51. OLG Karlsruhe: Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook darf nicht missverständlich sein. In: Pressemitteilung des OLG Karlsruhe. 27. Mai 2020, abgerufen am 5. Juni 2019.
  52. Rechtsausschuss: Experten für Nachbesserungen am NetzDG. In: beck-aktuell. 16. Mai 2019, abgerufen am 19. Mai 2019.
  53. Stefan Krempl: NetzDG im Bundestag zwischen „Kapitulation des Rechtsstaats“ und „Meilenstein“ – heise online. In: heise.de. 16. Mai 2019, abgerufen am 17. Mai 2019. Die Einlassung im Wortlaut findet sich in Zensur-Gesetz: Steinhöfel in der Anhörung des Bundestages zum NetzDG. In: Tichys Einblick. 18. Mai 2019, abgerufen am 20. Mai 2019. Quelle des Wortlauts: Deutscher Bundestag, Wortprotokoll der 52. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 15. Mai 2019, S. 145; Steinhöfels protokollierte Einlassungen vor dem Ausschuss ab S. 15 ff
  54. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss, Bundestags-Drucksache 19/22238, Seite 13.
  55. Stellungnahme für die öffentliche Anhörung am 23.10.2019 im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, auf der Internetseite des Deutschen Bundestags
  56. Videoaufzeichnung von Steinhöfels Auftritt in der Sitzung vom 17. Juni 2020
  57. Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe über die Sitzung vom 17. Juni 2020
  58. a b Heiner Uber: Ich bin doch nicht blöd ... In: GQ – Gentlemen’s Quarterly. September 2000 (steinhoefel.de).
  59. Überlasteter Yuppie. In: Der Spiegel, 6. Februar 1995.
  60. Hans Norbert Janowski: Charisma? Die Rolle der Person in den Medien. In: Jürg Häusermann (Hrsg.): Inszeniertes Charisma: Medien und Persönlichkeit (= Medien in Forschung und Unterricht. Serie A. Band 50). Niemeyer, Tübingen 2001, S. 45–54, hier S. 49.
  61. Jochen Voß: Steinhöfel macht Video-Kommentare für "bild.de". In: DWDL.de. 19. Dezember 2007, abgerufen am 18. Januar 2024.
  62. Profil und Beiträge von Joachim Steinhöfel bei der Achse des Guten.
  63. Beispiele: Causa Böhmermann: Merkels peinliches Possenspiel. In: Stern. 19. April 2016, abgerufen am 4. Dezember 2018. und Hasskommentare: Hetze bei Facebook: Der überforderte Justizminister. In: Stern. 12. April 2016, abgerufen am 4. Dezember 2018.
  64. Siehe Steinhöfels Beiträge bei The European.
  65. Daniel Lange: Was Xing über Tichys Einblicke sagt. In: Werben & Verkaufen, 26. Februar 2016.
  66. Joachim Steinhöfel, Die digitale Bevormundung – wie Facebook, X (Twitter) und Google uns vorschreiben wollen, was wir denken, schreiben und sagen dürfen, FinanzBuch Verlag, 2024, ISBN 978-3-959-725-705
  67. BILD-Bestsellerliste abgerufen am 30. August 2024
  68. SPIEGEL-Bestsellerliste abgerufen am 30. August 2024
  69. Kill Me Today, Tomorrow I’m Sick! bei IMDb; Anja Blum: Mit Humor zum Zenit. In: sueddeutsche.de, 7. September 2018.
  70. Handel: Media-Saturn-Konzern sucht anderes Image. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9. Juni 2007; Oliver Haustein-Teßmer: Media Markt und Anwalt Steinhöfel trennen sich. In: Die Welt, 11. Juni 2007.
  71. Herforder Polizei erhält Hassmails. In: Neue Westfälische, 29. Oktober 2015 (PDF).
  72. Von 40 Gerüchten waren zwei wahr – das Westfalen-Blatt checkt „Flüchtlingsgerüchte“. In: Meedia, 4. Dezember 2015.
  73. Moritz Tschermak: „The European“ wärmt den „Sex-Mob-Alarm“ auf. In: Bildblog, 26. Juli 2016.
  74. a b Markus Feldenkirchen: FDP-Spitzenkandidat: Der talentierte Herr Lindner. In: Spiegel Online. 17. September 2017, abgerufen am 5. Dezember 2018.
  75. Jost Müller-Neuhof: Hetze im Netz: Wie ein Anwalt bei Facebook Meinungsfreiheit durchsetzen will. In: Der Tagesspiegel, 29. Mai 2017.
  76. Fünf Fragen an Christian Lindner (FDP), Interview von Joachim Steinhöfel mit Christian Lindner, YouTube-Video in der vom Interviewer veröffentlichten Version, 8. September 2017.
  77. Joachim Steinhöfel: Fünf Fragen an Christian Lindner von der FDP. In: Die Achse des Guten. 8. September 2017, abgerufen am 6. Dezember 2018.
  78. Christian Lindner wird zur Zielscheibe des Spotts. In: freiewelt.net. 16. November 2017, abgerufen am 6. Dezember 2018.
  79. Tabubrüche in der Politik: Der entgrenzte Wahlkampf. In: Spiegel Online, 16. September 2017.
  80. Jürgen Klöckner, Benjamin Reuter: Vorwurf Rechtspopulismus: Ein Selfie von Christian Lindner wirft Fragen auf. (Memento vom 15. November 2017 im Internet Archive) In: The Huffington Post, 10. September 2017. (Archiv)
  81. In: Die Investigativchen aus dem „HuPo“-Land, von Joachim Nikolaus Steinhöfel, 11. Sept. 2017
  82. Henryk M. Broder: Baden-Württemberg stimmt Vergleich mit WELT-Autor Broder zu. 6. März 2024, abgerufen am 21. Mai 2024.