Johann van der Wyck
Johann van der Wyck (auch von der/dem Wyck oder von der Wieck; * um 1480; † 1534 (hingerichtet) in Fürstenau bei Osnabrück) war ein deutscher Jurist, Politiker und Diplomat der Reformationszeit. Er war mit Dorothea Elisabeth von Amelunxen verheiratet.
Leben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Johann van der Wyck entstammte einer alteingesessenen Erbmännerfamilie aus Münster (Westfalen). Seine Eltern waren Dr.iur.utr. Engelbert von der Wyck und Euphrosina Juliana von Dranten zu Neuhaus und Rüschhaus. Er selbst war als Jurist, Politiker und Diplomat Anfang des 16. Jahrhunderts tätig. Sein Studium absolvierte er in Köln und erlangte ebenfalls den Doktor beider Rechte (Dr. iuris utrisque) – des römischen und kanonischen Rechts.
Im Dunkelmännerstreit vertrat er als Anwalt 1515 in Rom die Seite der humanistisch gesinnten Gelehrten, vor allem Johannes Reuchlin, gegen die konservativen Kölner Dominikaner der Kölner Diözese. Der Dunkelmännerstreit führte zu einer tiefen Spaltung innerhalb der römisch-katholischen Kirche und hatte weitreichende Auswirkungen auf die intellektuelle Entwicklung Europas.
Van der Wyck war ein Vertreter der Reformation und besuchte 1520 Martin Luther. Als Jurist vertrat er in den Jahren 1522 bis 1524 als Gesandter des Bischofs von Hildesheim, Johannes IV. von Sachsen-Lauenburg, dessen Angelegenheiten vor dem Reichsregiment auf den Nürnberger Reichstagen. Nachdem er 1525 schon für die Stadt Bremen tätig gewesen war, bot man ihm 1528 eine Stelle als Syndikus an, die er bis 1532 innehatte.
Er war ein gefragter Jurist, den der Landgraf Philipp von Hessen 1531 zur Mitarbeit bei der Gründung des Schmalkaldischen Bundes verpflichtete.
1532 schied er aus Bremer Diensten aus und wurde Gesandter von Herzog Ernst von Brandenburg auf dem Reichstag zu Regensburg. Als solcher unterschrieb er 1532 den Nürnberger Friedensvertrag.
1533 übernahm er die Stelle eines Syndikus in seiner Vaterstadt Münster. Er geriet bald in Konflikte, auf der einen Seite mit dem Fürstbischof von Münster, Franz von Waldeck, und auf der anderen Seite mit den Wiedertäufern in Person von Bernd Rothmann.
Er musste schließlich vor den immer radikaler werdenden Wiedertäufern fliehen. Auf seiner Flucht wurde er von Truppen des Bischofs gefangen genommen und 1534 in Fürstenau bei Osnabrück hingerichtet.
Sprachgeschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die sprachgeschichtliche Bedeutung des Juristen Johann van der Wyck besteht darin, dass er an der Spitze des im 16. Jahrhundert in Norddeutschland erfolgenden Schreibsprachenwechsels vom Niederdeutschen zum Hochdeutschen steht.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Wilhelm von Bippen: Wyck, Johann von der. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 44, Duncker & Humblot, Leipzig 1898, S. 381 f.
- Christian Gottlieb Jöcher: Allgemeines Gelehrten-Lexicon. Band 4, Gleditsch, Leipzig 1751, Sp. 2095
- Robert Stupperich: Dr. Johann von der Wyck. Ein münsterscher Staatsmann der Reformationszeit. In: Westfälische Zeitschrift. Band 123, 1973, S. 9–50, Digitalisat
- Robert Stupperich: Johann von der Wyck (ca. 1480–1534). In: Westfälische Lebensbilder. Band 16, Münster 2000, ISBN 978-3-402-06736-9, S. 31–45
- Norbert Nagel: Dr. Johann van der Wyck († 1534) aus Münster. Sprache, Recht und Politik im Leben eines Juristen der Reformationszeit. Dissertation, Münster 2016, [1] [2] [3] [4]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Eintrag im Internet-Portal „Westfälische Geschichte“
- HAMELMANN, Illustrium Westphaliae virorum libri sex S. 163 Anm. 6: Dr. Christian Wieck, Sohn des 1534 hingerichteten Johannes von der Wieck, wurde 1542 Syndikus der Stadt Münster
Personendaten | |
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NAME | Wyck, Johann van der |
ALTERNATIVNAMEN | Wyck, Johann von der; Wyck, Johann von dem; Wieck, Johann von der |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist, Politiker und Diplomat |
GEBURTSDATUM | um 1480 |
STERBEDATUM | 1534 |
STERBEORT | Fürstenau bei Osnabrück |