Justizamt Amorbach
Das Justizamt Amorbach war eine während der napoleonischen Zeit von 1807 bis 1810 bestehende Verwaltungseinheit im Norden des Großherzogtums Baden.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vor Inkrafttreten der Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 hatte das im östlichen Odenwald gelegene Amorbach unter der kirchlichen Oberhoheit von Kurmainz gestanden und war Sitz eines Oberamtes.[1] Die Stadt gehörte anschließend zum Fürstentum Leiningen, das ehemalige Kloster diente den Fürsten als Residenz. In Umsetzung der Rheinbundakte wurde Leiningen 1806 mediatisiert und in diesem Bereich der badischen Landeshoheit unterstellt. Im Sommer 1807 wurde Amorbach zunächst dem standesherrlichen Amt Miltenberg zugeteilt.[2] Bereits im Dezember 1807 wurde dieses in zwei, als Justizamt titulierte Teile aufgespaltet. Amorbach bildete ab da mit den Orten Beuchen, Buch, Boxbrunn, Breitenbuch, Breitenbach, Berndielshof, Dörnbach, Ebenheiderhof, Gönz, Gaimühle, Kirchzell, Neudorf, Neidhof, Ohrenbach, Otterbach, Ottorfszell, Ottenmühle, Preunschen, Pfohlbach, Reuenthal, Reichartshausen, Schneeberg, Schollheiterhof, Schafhof, Sansenhof, Weilbach, Watterbach, Weckbach, Wiesenthal und Zittenfelden eine eigene Verwaltungseinheit, die der Landvogtei Miltenberg unterstellt war.[3] Im Rahmen der Verwaltungsgliederung Badens zählte es zunächst zur Provinz des Unterrheins oder der Badischen Pfalzgrafschaft, ab 1809 zum Main- und Tauberkreis.
Mit dem Grenzvertrag zwischen Baden und Hessen von 1810 wurden die Ämter Amorbach und Miltenberg an das Großherzogtum Hessen abgetreten. Zu diesem Zeitpunkt war das im Juli 1807 dem Amt Walldürn zugeteilten Hambrunn zu Amorbach, eine Reihe der bisherigen Amorbacher Orte zu Miltenberg gekommen.[4] Bezüglich der Rechtsstellung der Standesherren im Großherzogtum Hessen, siehe Standesherr (Großherzogtum Hessen).
Spätere Entwicklung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1816 kamen die 1810 an Hessen abgetretenen Ämter zum Königreich Bayern. Der Bereich um Amorbach bildete aber weiterhin eine eigene Verwaltungseinheit, zunächst als Herrschaftsgericht, dann als Landgericht Amorbach.[5] Es wurde 1879 mit dem Landgericht Miltenberg zum Bezirksamt Miltenberg, aus dem später der Landkreis Miltenberg hervorging, zusammengeschlossen.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Kurmainzischer Hof- und Staats-Kalender: auf d. Jahr 1790, S. 201, digitalisierte Version bei Google Books.
- ↑ General-Ausschreiben über die Eintheilung des Großherzogthums Baden in Bezirke, veröffentlicht am 7. Juli 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 23, S. 99. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
- ↑ Landesherrliche Verordnung. Weitere Organisation der executven Landesbehörden. Veröffentlicht am 22. Dezember 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 44, S. 282ff. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
- ↑ Grenzvertrag zwischen Baden und Hessen vom 8. September 1810, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt vom 16. November 1810, Heft XLVII, S. 347. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
- ↑ Herrschaftsgericht Amorbach in der Deutschen Digitale Bibliothek