Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz
Das Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetz (K-WFG) ist ein Gesetz des österreichischen Bundeslands Kärnten. Es hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Kärntner Wirtschaft zu fördern.
Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die im K-WFG definierten Aufgaben sind:
- Förderung der Kärntner Wirtschaft zur Hebung der Leistungskraft und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben
- Unterstützung bei der Gründung und beim Ausbau von Unternehmen
- Forcierung von Hightech- und Leitprojekten
- Das Setzen von Impulsen, Förderung von Wachstum, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Das Leisten eines wesentlichen Beitrages zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit von Klein- und Mittelunternehmen (KMU)
- Unterstützung der betrieblichen und überbetrieblichen Unternehmensentwicklung
- Unterstützung von Maßnahmen der regionalen Entwicklung, die nicht auf Gewinn orientiert sind (Infrastrukturmaßnahmen)
- Förderung von Maßnahmen und Vorhaben zur Verbesserung der Qualität im Tourismus
- Das Eingehen von Beteiligungen an Gesellschaften, die der Wirtschaftsförderung dienen
Fonds
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Einrichtung des Landes Kärnten zur Wirtschaftsförderung gemäß dem K-WFG ist ein Fonds des öffentlichen Rechts, der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF). Dieser Fonds erfüllt die im K-WFG definierten Aufgaben. Er entscheidet unabhängig und weisungsfrei. Der Fonds wurde im April 1993 auf Basis des Kärntner Wirtschaftsförderungsgesetzes gegründet.[1]
SPÖ, ÖVP, FPÖ, Team Kärnten, Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer nominieren für die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Kärntner Landtags je einen Vertreter des KWF-Kuratoriums. Die im Landtag vertretenen Parteien haben das Vorschlagsrecht, die Mitglieder werden von der Landesregierung bestellt.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Website des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Über den KWF. Abgerufen am 21. Mai 2022.