Kabinett Schwerin von Krosigk
Kabinett Schwerin von Krosigk | |
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Leitender Minister | Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk |
Ernannt durch | Reichspräsident Karl Dönitz |
Bildung | 2. Mai 1945 |
Ende | 5. Juni 1945 |
Dauer | 34 Tage |
Vorgänger | Goebbels |
Nachfolger | Direktorium des Ersten Wirtschaftsrates |
Zusammensetzung | |
Partei(en) | NSDAP |
Das Kabinett Schwerin von Krosigk (auch: Dönitz-Kabinett[1] oder Flensburger Kabinett) bildete nach den Suiziden von Adolf Hitler und Joseph Goebbels sowie dem Fall Berlins eine international nicht anerkannte geschäftsführende Reichsregierung.
Karl Dönitz hatte, wie im politischen Testament Adolf Hitlers auf Grundlage des Gesetzes über den Nachfolger des Führers und Reichskanzlers von 1934 festgelegt, am 1. Mai 1945 das Amt des Reichspräsidenten übernommen, womit die Tätigkeit der Regierung Dönitz begann. Am darauffolgenden Tag beauftragte Dönitz den dienstältesten bisherigen Finanzminister Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk als Leitenden Reichsminister mit der Regierungsbildung. Der Posten des Reichskanzlers war nicht vorgesehen.[2] Um den Übergangscharakter der Regierung zu betonen, entschloss sich Dönitz, in Absprache mit Krosigk eine geschäftsführende Reichsregierung zu bilden.[3]
Die Reichsregierung hatte ab 3. Mai 1945 ihren Sitz im Sonderbereich Mürwik. Am Abend des 5. Mai wurden die neuen Kabinettsposten vergeben.[4]
In einem undatierten Schreiben aus dem Mai 1945 unterrichtete der leitende Minister Schwerin von Krosigk General Dwight D. Eisenhower und das sowjetische Oberkommando sodann über die Regierungsbildung. Krosigk erklärte, dass es das Regierungsziel sei, „den Krieg zu liquidieren“. Zudem zählte er die Reichsminister auf, die mit der Neubildung ausgeschieden waren.[5]
Das Kabinett war über die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht hinaus im Sonderbereich Mürwik bis zur Verhaftung der Kabinettsmitglieder am 23. Mai 1945 im Amt, hatte faktisch jedoch kaum Bedeutung. Am 5. Juni 1945 übernahmen die Hauptsiegermächte durch den Alliierten Kontrollrat auch formell die oberste Regierungsgewalt in Deutschland (Berliner Erklärung), wodurch spätestens zu diesem Zeitpunkt die Amtszeit von Schwerin von Krosigk endete.
Zusammensetzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kabinett Schwerin von Krosigk (2. Mai bis 23. Mai 1945) | ||||
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Amt | Minister | Partei | ||
Leitender Minister ab 2. Mai 1945 | Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk | NSDAP | ||
Auswärtiges Amt ab 2. Mai 1945 | ||||
Finanzen schon im Kabinett Hitler | ||||
Inneres | Wilhelm Stuckart ab 5. Mai 1945 |
NSDAP | ||
Justiz | Herbert Klemm ab 5. Mai 1945 |
NSDAP | ||
Wirtschaft | Albert Speer ab 5. Mai 1945 |
NSDAP | ||
Ernährung und Landwirtschaft | Herbert Backe ab 5. Mai 1945 |
NSDAP | ||
Arbeit | Franz Seldte schon im Kabinett Hitler |
NSDAP | ||
Oberbefehlshaber der Kriegsmarine | Hans-Georg von Friedeburg ab Mai 1945 |
NSDAP | ||
Post ab 5. Mai 1945 | Julius Dorpmüller | NSDAP | ||
Verkehr schon im Kabinett Hitler | ||||
Chef des Oberkommandos der Wehrmacht | Wilhelm Keitel seit dem Kabinett Hitler bis zur Festnahme am 13. Mai 1945; danach Alfred Jodl als Chef des OKW |
NSDAP |
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Jörg Hillmann: Kriegsende 1945 in Deutschland, München 2002, S. 46.
- ↑ Jörg Hillmann: Kriegsende 1945 in Deutschland, München 2002, S. 47.
- ↑ Jörg Hillmann: Kriegsende 1945 in Deutschland, München 2002, S. 44.
- ↑ Landeszentrale für politische Bildung Schleswig-Holstein (Hrsg.): Der Untergang 1945 in Flensburg (Vortrag am 10. Januar 2012 von Gerhard Paul), S. 14.
- ↑ Wolfgang Börnsen u. Leve Börnsen: Vom Niedergang zum Neuanfang. Kiel/Hamburg 2015, S. 61 f. und S. 180.