Kalksklinge

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Naturschutzgebiet „Kalksklinge“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
Lage Mainhardt, Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 6,1 ha
Kennung 1.145
WDPA-ID 163993
Geographische Lage 49° 8′ N, 9° 33′ OKoordinaten: 49° 7′ 48″ N, 9° 33′ 19″ O
Kalksklinge (Baden-Württemberg)
Kalksklinge (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 17. November 1986
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart

Die Kalksklinge ist ein vom Regierungspräsidium Stuttgart am 17. November 1986 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Mainhardt im Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg.

Lage und Beschreibung

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Das Naturschutzgebiet liegt im Norden des Gemeindegebiets nördlich von Frohnfalls. Das Kalksklingenbächle ist ein Oberlauf des Hesseltbächles, das wiederum in die Ohrn mündet. Das Gebiet gehört zum Naturraum Schwäbisch-Fränkische Waldberge, liegt eingebettet in das Landschaftsschutzgebiet Steinbacher Tal mit Randgebieten (Oberes Ohrntal) und liegt im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald.

Die Klinge liegt in einem geschlossenen Waldbestand, der hier die Eigenschaften eines Schluchtwalds aufweist. In der Klinge hat sich stellenweise Kalktuff gebildet.

Wesentlicher Schutzzweck ist gemäß Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung einer natürlichen Klinge im Keuper mit ihren Felsbildungen und der besonderen Flora und Fauna.“[1]

Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart als höhere Naturschutzbehörde über das Naturschutzgebiet »Kalksklinge« vom 17. November 1986 (GBl. v. 23.12.1986, S. 456). Abgerufen am 12. Januar 2024.
Commons: Naturschutzgebiet Kalksklinge – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien