Kalksklinge
Naturschutzgebiet „Kalksklinge“
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Lage | Mainhardt, Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg, Deutschland | |
Fläche | 6,1 ha | |
Kennung | 1.145 | |
WDPA-ID | 163993 | |
Geographische Lage | 49° 8′ N, 9° 33′ O | |
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Einrichtungsdatum | 17. November 1986 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Stuttgart |
Die Kalksklinge ist ein vom Regierungspräsidium Stuttgart am 17. November 1986 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Mainhardt im Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg.
Lage und Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Naturschutzgebiet liegt im Norden des Gemeindegebiets nördlich von Frohnfalls. Das Kalksklingenbächle ist ein Oberlauf des Hesseltbächles, das wiederum in die Ohrn mündet. Das Gebiet gehört zum Naturraum Schwäbisch-Fränkische Waldberge, liegt eingebettet in das Landschaftsschutzgebiet Steinbacher Tal mit Randgebieten (Oberes Ohrntal) und liegt im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald.
Die Klinge liegt in einem geschlossenen Waldbestand, der hier die Eigenschaften eines Schluchtwalds aufweist. In der Klinge hat sich stellenweise Kalktuff gebildet.
Schutzzweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wesentlicher Schutzzweck ist gemäß Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung einer natürlichen Klinge im Keuper mit ihren Felsbildungen und der besonderen Flora und Fauna.“[1]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Reinhard Wolf, Ulrike Kreh (Hrsg.): Die Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart. Thorbecke, Ostfildern 2007, ISBN 978-3-7995-5176-2
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart als höhere Naturschutzbehörde über das Naturschutzgebiet »Kalksklinge« vom 17. November 1986 (GBl. v. 23.12.1986, S. 456). Abgerufen am 12. Januar 2024.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Steckbrief des Naturschutzgebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg