Kameralschuh
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Mit Kameralschuh wurde das Mainzer Längenmaß Fuß bezeichnet. Das Maß war der Werkschuh[1] oder der Wiesbadener Fuß mit 12 Zoll.[2]
- 1 Kameralschuh = 127,36 Pariser Linien = 28,75 Zentimeter
Der Kameralschuh wurde auch beim Stecken, dem Mainzer Brennholzmaß, zur Größenfestlegung angewandt. Der Stecken war 4 ⅓ Kameralschuh breit und hoch und die Länge des Scheitholzes konnte 3, 3 ½ und 4 Schuh betragen.[1]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b Georg Kaspar Chelius, Johann Friedrich Hauschild, Heinrich Christian Schumacher: Maß- und Gewichtsbuch. Jäger’schen Buch-, Papier- und Landkartenhandlung, Frankfurt am Main 1830, S. 234, 346
- ↑ Friedrich Wilhelm Schneider: Taschenbuch der Maß- und Gewichtskunde. Friedrich August Herbig, Berlin 1839, S. 105