Kampfkommandant

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Als Kampfkommandant wird der höchstrangige militärische Befehlshaber innerhalb eines umkämpften Gebietes oder einer umkämpften Stadt bezeichnet. Der Begriff wurde insbesondere im Zweiten Weltkrieg verwendet. Die Stellen von Kampfkommandanten wurden auf Weisung Hitlers vom 8. März 1944 geschaffen und sollten durch Bündelung der Befehlsgewalt das Zusammenspiel aller militärischen Kräfte in den ihnen unterstellten Bereichen verbessern;[1] aufgrund des fortgeschrittenen Kriegsverlaufs hatte diese Maßnahme jedoch keinen militärischen Erfolg.

  • Martin Moll (Hrsg.): „Führer-Erlasse“ 1939–1945: Edition sämtlicher überlieferter, nicht im Reichsgesetzblatt abgedruckter, von Hitler während des Zweiten Weltkrieges schriftlich erteilter Direktiven aus den Bereichen Staat, Partei, Wirtschaft, Besatzungspolitik und Militärverwaltung. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 1997, ISBN 3-515-06873-2.
  • Maximilian Fügen: "Bis zum letzten Mann"? : die Rolle der Kampfkommandanten deutscher Großstädte 1945. Baden-Baden : Tectum, 2018, ISBN 978-3-8288-4182-6

Einzelnachweise

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  1. Führer-Befehl Nr. 11 (Kommandanten der festen Plätze und Kampfkommandanten) vom 8. März 1944; zitiert in: Walther Hubatsch (Hrsg.): Hitlers Weisungen für die Kriegführung 1939–1945, Bernard & Graefe Verlag für Wehrwissen, Frankfurt/Main 1962, Dok. 53, S. 243–250