Kanaillen

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Film
Titel Kanaillen
Produktionsland Deutschland
Originalsprache Deutsch
Erscheinungsjahr 1958
Länge 79 Minuten
Altersfreigabe
Stab
Regie Leo de Laforgue
Drehbuch Erich Hübner,
Leo De Laforgue
Produktion Georgi Giondow
Musik Heino Gaze,
Franz R. Friedl
Kamera Leo de Laforgue
Besetzung
  • Erich Hübner
  • Gert Peiser
  • Rudolf Meurer
  • Chris van Loosen

Kanaillen, auch unter dem Titel Kanaillen – drei Ganoven in Berlin bekannt, ist ein deutsches Heist-Movie, das auf Initiative des ehemaligen Bankräubers Erich Hübner 1957/58 unter der Regie von Leo de Laforgue hergestellt wurde.

Ein entlassener Zuchthäusler – dargestellt von Erich Hübner selbst – wird von seinem Komplizen überredet, durch einen Heizungskeller in eine Bank einzudringen und dort den Geldschrank aufzubrechen. Im Verlauf kommt es zu einer Verfolgungsjagd mit der Polizei. Reichhaltig eingestreute Berlin-Aufnahmen aus dem Archiv Leo de Laforgues bringen den Film auf abendfüllende Länge.

Der bis 1934 als „bekannter Berliner Geldschrankknacker“[1] aktive Erich Hübner erfüllte sich mit Kanaillen den Wunsch, einen authentischen Kriminalfilm zu inszenieren. Mithilfe seines Freundes Georgi Giondow, Generalvertreter eines deutschen Chemie-Konzerns für die Ostblockländer, kamen ausreichend Geldmittel zusammen, um den Kulturfilmer Leo de Laforgue zu gewinnen und das Projekt zu realisieren.[2]

Die Kelleraufnahmen für den hauptsächlich mit Laien besetzten Film fanden in einem Abbruchhaus statt, Innenaufnahmen teilweise in de Laforgues Wohnung. Als Außenansicht der Bank nutzte das Filmteam die Zentrale der Berliner Bank nahe dem Bahnhof Zoo.

Die Veröffentlichung des Films gestaltete sich schwierig, da die Vorstellungen von Filmeinkäufern und Produktionsteam zu weit auseinanderlagen.[2] Schließlich fand die Uraufführung am 7. November 1958 im Aachener Kino Camera statt.[3]

Strafantrag gegen Der Spiegel

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De Laforgue, gewohnt seine Filme in Personalunion zu realisieren, wurde in einer Rezension vom Nachrichtenmagazin Der Spiegel „aber nur als Kameramann eine diskutable Leistung“ zugebilligt. Im Übrigen nannte der Rezensent Kanaillen „die ungeschickteste und schwachsinnigste Kinodarbietung des Jahrzehnts“.[4] De Laforgue bezeichnete diese Filmkritik als geschäftsschädigend und forderte Schadenersatz von 1 Million DM. Die Staatsanwaltschaft Hamburg wies de Laforgues Strafantrag ab und bezeichnete die Formulierung im Rahmen einer Filmkritik als zulässig.[5]

Einzelnachweise

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  1. Räuber in der Nürnberger Tucherbrauerei. In: Salzburger Volksblatt. Nr. 113, 19. Mai 1934, S. 17 (onb.ac.at).
  2. a b Tresor-Knacker – Fachmännisch. In: Spiegel. 27. August 1958, S. 47, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 21. Oktober 2024.@1@2Vorlage:Toter Link/magazin.spiegel.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  3. Kanaillen. In: filmportal.de. Deutsches Filminstitut, abgerufen am 3. Januar 2021.
  4. Kanaillen – drei Ganoven in Berlin. In: Spiegel. 26. November 1958, S. 73, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 21. Oktober 2024.@1@2Vorlage:Toter Link/magazin.spiegel.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  5. Rudolf Augstein: Lieber Spiegel-Leser. In: Spiegel. 11. Februar 1959, S. 12, abgerufen am 21. Oktober 2024.