Kantonssteuer
Bei Kantonssteuern steht in der Schweiz das Steueraufkommen für bestimmte Steuerarten den Kantonen zu, die auch die Steuerhoheit ausüben.
Allgemeines
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im schweizerischen Sprachgebrauch wird die Kantonssteuer auch als Staatssteuer bezeichnet.[1] Ähnlich wie bei der Ländersteuer in Deutschland liegt die Steuerhoheit für bestimmte Steuerarten bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Kantone sind befugt, direkte und indirekte Kantonssteuern zu erheben; direkte Kantonssteuern wurden in Graubünden bereits 1856 eingeführt.[2]
Einteilung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Schweiz gibt es vergleichbar wie in Deutschland Bundessteuern, Kantonssteuern und Gemeindesteuern.[3] Jede Gemeinde kann selbst die Höhe der Gemeindesteuer festsetzen, was zu erheblichen Unterschieden innerhalb der Schweiz führt.[4]
Aus der Gliederung in Bund, Kantone und Gemeinden ergibt sich folgende Ertragshoheit:[5]
Direkte Steuern werden auf Einkommen, Vermögen und Kapitalertrag erhoben, indirekte Steuern belasten den Verbrauch (etwa Kraftstoff), Besitz (Kraftfahrzeug) oder den Aufwand (Sackgebühr).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Sybille Wünsche, Europäische Unternehmensbesteuerung im Verhältnis zu Drittstaaten, 2011, S. 51 FN 8
- ↑ Jon Mathieu, Geschichte der Alpen 1500-1900, 2001, S. 160
- ↑ Aufenthalter Info e. V. (Hrsg.), Ich bin Niedergelassener in der Schweiz, 2007, S. 36
- ↑ Burkhard Josef Berkmann, Widersprüche zwischen Universal- und Partikularrecht als Ernstfall von Dezentralisierung in der Kirche?, 2022, S. 74
- ↑ Jakob Fuchs, Aspekte der Allgemeinbildung, 2008, S. 116