Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
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Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r) (kurz ReNo) sowie Notarfachangestellte(r) sind in Deutschland staatlich anerkannte Ausbildungsberufe (§ 1 ReNoPatAusbV), in denen für die Arbeit in einer Rechtsanwaltskanzlei und/oder in einem Notariat ausgebildet wird.
Mitte der 2000er Jahre arbeiteten in dem Beruf ca. 150.000 Fachangestellte.[1] Die Ausbildung dauert drei Jahre (§ 3 ReNoPatAusbV).
Angestellte von Notariaten ohne diese Fachausbildung werden als Notariatsgehilfe/Notariatsgehilfin bezeichnet.
Theorie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Neben der praktischen Ausbildung in der Kanzlei (bei Notarfachangestellten das Notarbüro) werden in der Berufsschule die theoretische Kenntnisse in folgenden Fächern vermittelt:
- Rechts-, Wirtschafts- und Sozialkunde;
- Rechnungswesen;
- Zivilprozessrecht;
- Vergütungsrecht;
- Informationsverarbeitung.
Für Notarfachangestellte kommen noch hinzu:
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Rechtsanwaltsfachangestellter
- Patentanwaltsfachangestellter
- Kanzleiassistent (Österreich)
- Rechtsanwaltsgehilfe
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
- Informationsseite der Bundesrechtsanwaltskammer
- Informationsseite der Bundesvereinigung der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare
- Informationsseite der Interessengemeinschaft der Mitarbeiter in Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten (IG ReNo e. V.)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Stand: August 2005