Kapazitätsverordnung (Berlin)
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Basisdaten | |
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Titel: | Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen |
Kurztitel: | Kapazitätsverordnung |
Abkürzung: | KapVO |
Art: | |
Geltungsbereich: | Berlin |
Erlassen aufgrund von: | § 8 Berliner Hochschulzulassungsgesetz |
Rechtsmaterie: | |
Erlassen am: | 29. Juli 1986 |
Inkrafttreten am: | |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (kurz: Kapazitätsverordnung) regelt die Rechte und Pflichten von Hochschulen und Universitäten in Berlin. In ihr sind Abläufe zwischen Universitätsverwaltung und Fachaufsicht geregelt. Grundlage für die Verordnung ist der Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen.
Inhalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Abschnitt 1: Allgemeine Grundsätze und Verfahren
- Abschnitt 2: Berechnung auf Grund der personellen Ausstattung
- Abschnitt 3: Überprüfung des Berechnungsergebnisses
- Abschnitt 4: Ausnahmetatbestände
- Abschnitt 5: Schlussbestimmungen
Anlagen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Anlage 1: Verfahren zur Berechnung der personellen Aufnahmekapazität auf Grund des Zweiten Abschnitts der Verordnung
- Anlage 2: Curricularnormwerte
- Anlage 3: Stellenzuordnung
Zuständige Behörde
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zuständig für die Aktualisierung der Verordnung ist die Senatskanzlei.[1]