Kapazitätsverordnung (Berlin)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Basisdaten
Titel: Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen
Kurztitel: Kapazitätsverordnung
Abkürzung: KapVO
Art:
Geltungsbereich: Berlin
Erlassen aufgrund von: § 8 Berliner Hochschulzulassungsgesetz
Rechtsmaterie:
Erlassen am: 29. Juli 1986
Inkrafttreten am:
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (kurz: Kapazitätsverordnung) regelt die Rechte und Pflichten von Hochschulen und Universitäten in Berlin. In ihr sind Abläufe zwischen Universitätsverwaltung und Fachaufsicht geregelt. Grundlage für die Verordnung ist der Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen.

  • Abschnitt 1: Allgemeine Grundsätze und Verfahren
  • Abschnitt 2: Berechnung auf Grund der personellen Ausstattung
  • Abschnitt 3: Überprüfung des Berechnungsergebnisses
  • Abschnitt 4: Ausnahmetatbestände
  • Abschnitt 5: Schlussbestimmungen
  • Anlage 1: Verfahren zur Berechnung der personellen Aufnahmekapazität auf Grund des Zweiten Abschnitts der Verordnung
  • Anlage 2: Curricularnormwerte
  • Anlage 3: Stellenzuordnung

Zuständige Behörde

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zuständig für die Aktualisierung der Verordnung ist die Senatskanzlei.[1]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Text der Verordnung