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Kaptor bezeichnet:
- im Seerecht jemanden, der ein Schiff kapert, aufbringt, oder beschlagnahmt, also in seinen Besitz bringt, siehe Entern
- ein veralteter Name für Kreta, siehe Kaphtor
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Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.