Kardinalprotektor

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Kardinalprotektor bezeichnet man jene Kardinäle der römisch-katholischen Kirche, die im Konsistorium und in den Kardinalskongregationen die jeweiligen kirchlichen Angelegenheiten eines Landes oder eines Ordens vertreten.

Man unterscheidet folglich die Kardinalprotektoren für religiöse Orden (protector ordinis) von solchen für einzelne Länder (protector nationis). Erste wurden bereits seit Anfang des 13. Jahrhunderts ernannt, letzte erstmals 1425, seit Ende des 15. Jahrhunderts regelmäßig.

Für folgende Länder ernannten die jeweiligen Regenten Kardinalprotektoren als ihre Interessensvertreter an der römischen Kurie: Deutsche Nation, österreichische Erbländer (mit Böhmen und Ungarn), Dänemark, England, Flandern, Frankreich, Irland, Polen, Portugal, Savoyen, Schottland, Schweden, Spanien mit vier Protektoraten (Aragon, Kastilien, Neapel, Sizilien) sowie die Republiken Genua und Ragusa.

Ihnen stand das ausschließliche Recht zu, die Neubesetzungen der Bistümer und Klöster der von ihnen vertretenen Länder bei der Kurie in Rom vorzuschlagen und zu referieren.

Seit 1517 ernannten die Protektoren ihrerseits Vizeprotektoren als Vertreter, die ebenfalls Kardinäle waren. Aus diesen wurden 1621 Komprotektoren, welche ebenfalls vom Regenten bestellt waren. In der Regel vertraten Letztgenannte die Geschäfte in Rom, während die eigentlichen Kardinalprotektoren meist ein eigenes Bistum oder andere Aufgaben zu verwalten hatten und eigentlich nur noch einen Ehrentitel führten. Zeitweise waren auch zwei Komprotektoren zugleich berufen. Umgekehrt waren zeitweise nicht beide Posten zugleich besetzt.

Die Kardinalprotektoren wurden entbehrlich, als die Staaten zunehmend ständige Gesandte bzw. Botschafter an der römischen Kurie einrichteten. Letzter Inhaber war bis zu seinem Tod 1930 der Kardinalprotektor von Portugal, Vincenzo Vannutelli. Im Folgenden sind die Kardinalprotektoren und Vize- bzw. Komprotektoren der deutschen Nation (nationis germanicae) und der österreichischen Erbländer (nationis austriacae) sowie des Kaisertums Österreich aufgeführt.

Liste der Kardinalprotektoren

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutsche Nation

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kardinalprotektoren

Vize-/Komprotektoren

Österreichische Erbländer

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kardinalprotektoren

Vize-/Komprotektoren

Kardinalprotektoren «nationis austriae»

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Richard Blaas: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert. In: Mitteilungen des österreichischen Staatsarchivs. Band 10, 1957, S. 148–185.
  • Josef Wodka: Zur Geschichte der nationalen Protektorate der Kardinäle an der römischen Kurie. Innsbruck/Leipzig 1938.