Kategorie:Bayer

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Kategoriedefinition

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In dieser Kategorie werden Personen erfasst, die die Bayerische Staatsangehörigkeit besaßen, welche seit der Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 bis ins Jahr 1934 bestand, als die eigenständige Staatsangehörigkeit der deutschen Gliedstaaten im Zuge der „Gleichschaltung“ zugunsten einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit abgeschafft wurde. Die seit 1946 formal in der Verfassung des Freistaates Bayern (BayVerf) geregelte bayerische Staatsangehörigkeit hat für diese Kategorie aufgrund eines fehlenden Umsetzungsgesetzes keinerlei Bedeutung. Eine Einordnung von vor 1818 Verstorbenen oder von nach 1934 Geborenen ist somit falsch.

Diese Kategorie ist als Sammelkategorie bzw. Facette konzipiert, die keine weiteren Unterkategorien aufweist. Spezifischere Kategorien wie etwa für die Künstler Bayerns, die Unternehmer Bayerns oder die Politiker Bayerns hängen unter der umfassenden Kategorie zur Person Bayerns. Spezifischere Kategorien können und sollten, wenn zutreffend, zusätzlich zur Kategorisierung als Bayern vorgenommen werden. Wenn eine Person zwar einen Bezug zu Bayern im 19. Jahrhundert oder in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts hatte, es jedoch zweifelhaft erscheint, ob diese Person die bayerische Staatsangehörigkeit je erlangte, dann sollte von einer Kategorisierung als Bayer abgesehen werden. Eventuell kommt dann als Kategorie nur Kategorie:Person (Bayern) oder eine andere zutreffendere Unterkategorie in Betracht.

Einträge in der Kategorie „Bayer“

Folgende 200 Einträge sind in dieser Kategorie, von 1.062 insgesamt.

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