Kategorie:FFH-Arten (Anhang V)
Diese Kategorie enthält geschützte Tier- und Pflanzenarten, die im Anhang V der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie[1] aufgeführt sind. Die Listung in den Anhängen ist bei manchen Arten in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich.
(Hinweis: Der Wolf ist in Deutschland im Anhang IV und gleichzeitig im Anhang II gelistet).
"Anhang V (Anh. V) listet Tier- und Pflanzenarten auf, deren Rückgang und Gefährdung vor allem durch die Entnahme aus der Natur verursacht wurde und die daher vor weiterer unkontrollierter Entnahme geschützt werden mussten. … Aktuell sind in Deutschland 110 Arten auf diesem Anhang. Die Regelungen für die von Nutzung und Handel bedrohten Anhang V-Arten sind in den §§ 45-48 festgelegt." (Natura 2000)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Anhang IV und V der FFH-Richtlinie, auf ffh-gebiete.de
Einträge in der Kategorie „FFH-Arten (Anhang V)“
Folgende 65 Einträge sind in dieser Kategorie, von 65 insgesamt.
H
R
S
- Schneehase
- Schrätzer
- Seefrosch
- Seehund
- Sphagnum affine
- Sphagnum angustifolium
- Sphagnum balticum
- Sphagnum capillifolium
- Sphagnum centrale
- Sphagnum fimbriatum
- Sphagnum fuscum
- Sphagnum girgensohnii
- Sphagnum magellanicum
- Sphagnum molle
- Sphagnum papillosum
- Sphagnum quinquefarium
- Sphagnum riparium
- Sphagnum rubellum
- Sphagnum russowii
- Sphagnum subnitens
- Sphagnum warnstorfii
- Spieß-Torfmoos
- Sprossender Bärlapp
- Steinkrebs
- Sterlet
- Sumpf-Bärlapp
- Sumpf-Torfmoos